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Zitat von MST: „Zitat von SadChoice: „Hallo, ich bin ein wenig erschrocken. Das wird in einem anderen Forum geschrieben (siehe Bild unten) und ich frage mich nun ob es weiter Sinn macht überhaupt einen Typhoon-H weiter zu betreiben? Laut der Aussage des dortigen Admin verliere ich ja sogar den Versicherungsschutz wenn ich mit selbst eingestellten Channelsettings umher Fliege! Glauben kann ich das so nicht, aber es ist ja klar das der Pilot immer selbst verantwortlich ist. Wie MST hier geschriebe…
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Ach lasst doch mal die AUDI Fahrer in Ruhe, stellt euch mal vor, Ihr müsstet ständig mit einem 200L Ölfass im Kofferraum herumfahren, um den extremen Öldurst eurer Autos während der Fahrt zu stillen, dann hättet Ihr bestimmt auch solch Probleme am Berg. Und im übrigen ist das alles nur Stand der Technik. Gruß Ralf
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Zitat von MST: „Zur Problematik würde ich es gut finden eine Ausnahmen div. Regelungen von Geld (also einer sehr teuren AE) abhängig zu machen, sondern von einem "Führerschein" Der kostet zwar auch Geld, aber sensibilsiert deutlich die Leute und es nutzen wohl eher die, welche ersnthaft und verantwortungsvoll Drohnen fliegen wollen. Also ich sag mal so (eine Idee): .... ein Tageskurs mit Prüfung und mind 6-7 Unterrichtsstunden, hauptsache ich der Parxis und Flugplanung. Mit diesem Kurs kann dann…
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DUDuDu sowas geht ja gar nicht , Überflug über einen Oldtimer Traktor , dem Opa hätte was passieren können.
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Frohes Osterfest
BeitragIch wünsche allen ein Frohes Osterfest. Gruß Ralf kopter-drohnen-forum.de/index.…dda409e515ac411636cc41944
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Bundegesetzesblatt vom 06.04.2017 Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten
BeitragHier als druckbare Version kopter-drohnen-forum.de/index.…dda409e515ac411636cc41944
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Bundegesetzesblatt vom 06.04.2017 Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten
BeitragHallo Ferdi, ganz klar die Höhenbegrenzung von 100m. Im Flachland wie bei dir kein Problem, komme aber mal hierher in den Westerwald, dann wirst du schon sehen das du da nicht mehr fliegen kannst. Auf kurze Distanzen 150 m Höhenunterschiede. Gruß Ralf
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Bundegesetzesblatt vom 06.04.2017 Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten
BeitragVerordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten heute im Bundesanzeiger erschienen. Gruß Ralf bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?s….pdf%27%5D__1491467357461