Nachtflüge Privat erlaubt ?

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    • Hallo Gerhard,

      ich würde mal behaupten die Beleuchtung muß dann aber gem LuftVO für Luftfahrzeuge im Nachtflug (Flug nach Sunset +30) entsprechen.
      Ein P4 etc sind in meinen Augen schon ausreichend beleuchtet, aber dazu gibt es aktuell noch eine Idee des BMVI.
      Ein erforderliches Strobelight am Copter hätte aber auch sicherlich viele negatve Auswirkungen, auf den Copter (Hochspannung) und die Video/Bildaufnahmen ständig helle Blitze im Bild.
      Insgesamt gute Frage....
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Also die LED Mopeds werden beim H920 (entsp. am Ausleger angebracht) wohl nicht stören.
      ABER, die haben keine Luftfahrt zugelassene Prüfnummer/Zulassung und sind daher obsolet ( totl uups) :S

      Frag doch mal bei dem Amt nach wo Du Deine Auftsiegsnegehmigung her hast. Evtl wissen die eine Lösung?
      (Aber bitte nur via Mail, wenn die sogar positiv Antworten hast Du wenigstens was in der Hand!)
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    • Jetzt wurde ich gerade nochmal via Pn gefragt zum Thema...daher mal hierher:

      Also auch nach meinen aktuellen Informationen ist es so, daß Du mit AV/EAE (Allgemein Verfügung bzw. Einzel Aufstiegs Erlaubnis) unterwegs bist darfst Du
      immer bis +/- 30 min vor/nach Sonnenuntergang Fliegen

      Nimmst Du keine AV / EAE in Anspruch (also rein Privat) muß Deine Drohne eine Beleuchtung entsp. SERA-DVO 923/2012 Punkt 3215 haben
      (Siehe Anhang PDF)

      Demnach darfst Du auch Nachts mit der Drohne fliegen gehen, entsp. der o.g. Rahmenbedingungen.
      Dateien
      • VO_923_2012.pdf

        (4,98 MB, 37 mal heruntergeladen, zuletzt: )
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    • Gute Frage,
      wie immer alles seeehr schwammig laut PDF ausgelegt. Ich lese das aber mal sehr einfach:
      Rechte Seite= grüne Lampe
      Linke Seite = rote Lampe
      Oben drauf ein ACL (Anti Collision Light) in Form eines LED Blitzers in weiß.
      Restliche Beleuchtungen evtl. abkleben im Falle des Typhoon-H ?

      Das ist aber eine gute Idee, mal den Copter bei uns am Flughafen entspr. Leuten vorzuführen und Fragen was die dazu meinen entsp. der Aussage der Vorschrift SERA-DVO 923/2012 Punkt 3215.
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