Das neue Luftrecht für Modellflieger

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    • Das neue Luftrecht für Modellflieger

      Der Deutscher Aero Club Modellflug hat eine Proschüre herausgebracht mit dem Titel “Das neue Luftrecht für Modellflieger”. Das Heft soll ein Ratgeber mit Erläuterungen zum neuen Luftrecht sein. Die Texte und Erklärungen sind von einem Doktor der Jura und einem Rechtsanwalt, beide im Luftrecht involviert geschrieben.

      Das Büchlein beginnt mit dem Thema “Definition Flugmodell” und die darin enthaltene Aussage hat es in sich. Ein unbemanntes Luftfahrtsystem liegt immer vor, wenn es nicht unmittelbar der Sport oder Freizeitgestaltung dient. Bei gewerblichen Zwecken erschein das als logisch, aber die Autoren gehen so weit, dass die Nutzung des Kopter als Photographie/Video-Plattform schon ein “anderer Zweck” sei, falls das gewonnene Mediamaterial im Internet (z.B. Youtube) veröffentlich wird. Damit wollen die sagen, dass in so einem Fall der Kopter kein Flugmodell ist. Nur der Einsatzzweck definiert und unterscheidet das Flugmodell vom unbemannten Flugobjekt. Nach dieser Aussage müssten alle die ihren Film ins Netz hochladen einen Kenntnisnachweis nach §21d machen (???).

      Irgendwie hat das einen merkwürdigen touch für mich.
      Ich kann den Text hier nicht original wiedergeben (copyright). Vielleicht haben andere dieses Heft auch schon gekauft und können das einmal nachlesen.

      Das neue Luftrecht für Modellflug (der aktuelle Ratgeber mit leicht verständlichen Erläuterungen)
      Rechtsanwalt Dr. jur. Walter Felling
      Rechtsanwalt Christian Walther
      ISBN 978-3-88180-483-7
      vth Verlag
      1.Auflage 2018
      Deutscher Aero Club Modellflug

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von n.-perry ()

    • Diese Diskussion war vor einiger Zeit schon mal heiß. Schätze da haben einige Spezialspezialisten wieder feuchte Träume. Wenn ich Freizeitfilmer bin dient ein Video - auch auf Youtube - der Freizeitgestaltung.
    • @Matcher / U SC

      ...so ist es. Und selbst wenn braucht keiner 21d bei unter 2kg. wink1;.
      Es will wieder jeder besser wissen, und bringt statt Aufklärung wiedermal nur Disk. Spiegelt unsere gesamte Politik aktuell wieder. Chaos wohin man schaut. X( wal
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Matcher / U SC schrieb:

      Wenn ich Freizeitfilmer bin dient ein Video - auch auf Youtube - der Freizeitgestaltung.
      Das sehen die erfinderischen Steuereintreiber mit dem feuchten Fleck anders.
      Man bekommt ja Geld dafür, ( etwa ab 1mio klicks, selbst den mikrocent für einen klick muß man besteuern, Recht und Gesetzt gelten ja für alle )
      also ist es Gewerblich.

      Wenn ich in meiner Freizeit schwimmen gehe um mich so fit zu halten das ich meiner täglichen Arbeit nachgehen kann,
      sind die verbrauchten Kalorien mehrwertsteuerpflichtig ?? Kann ich die Badehose als Betriebsmittel absetzen ??
      Muß ich Abwassrgebühren bezahlen ? Ist ja schließlich benutzt das Wasser, hinterher, blos nicht so weit rausschwimmen, und nur im ganz flachen Wasser bleiben.


      MST schrieb:

      Spiegelt unsere gesamte Politik aktuell wieder. Chaos wohin man schaut.

      Nö, nix Chaos, das ist Methode, so sind die Leute beschäftigt und kommen nicht auf dumme Gedanken, wie z.B. die in der ehemaligen DDR 1989.
      Stell dir mal vor die Leute würden heute zu mio zusammen auf der Straße stehen und sagen verp......isst euch.
      Grüße vom Lande
    • Landei schrieb:

      Stell dir mal vor die Leute würden heute zu mio zusammen auf der Straße stehen und sagen verp......isst euch.
      Das will ich mir nicht vorstellen, daß wünschte ich mir mal !
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Vom Grunde des geschriebenen Rechtes haben die beiden Juristen schon recht, aaaaber ...

      A) Ein Kenntnisnachweis ist dadurch nicht begründet, wenn das Startgewicht unter 2 kg liegt.

      B) Eine Versteuerung der Einnahmen durch veröffentlichte Videos ist rein eine Sache des Finanzamtes und hat in so weit keinen Einfluss auf das Luftrecht.

      C) ... und jetzt kommen wir zum strittigen Punkt ... die Halterhaftpflicht-Versicherung.

      Läge bei jedem Foto/Videoflug ein "sonstiger Zweck" vor, dann müssten alle entsprechenden Kopter und Modellflugzeuge mit Kamera nach UAV/UAS versichert werden und nicht nach Hobby/Freizeit/Sport.

      Aber nun gilt es doch wohl zu unterscheiden, ob ein Video als "Beiwerk" bei einem Flug entstanden ist oder ob gezielt geflogen wurde, um einen bestimmten Film aufzunehmen, um ihn vorgeplant später in das Netz zu stellen.

      Ich denke mal, dass genau dieser Punkt C) mit seinen recht großen Grauzonen letztlich ein Damokeles-Schwert für alle Piloten darstellt, das erst entschieden wird, wenn mal im Streitfall durchgeklagt wird.
    • Mosquito schrieb:

      Ich denke mal, dass genau dieser Punkt C) mit seinen recht großen Grauzonen letztlich ein Damokeles-Schwert für alle Piloten darstellt, das erst entschieden wird, wenn mal im Streitfall durchgeklagt wird.
      Der Gesetzgeber behält sich wie immer alle Möglichkeiten offen.
      Um ggf großzügig, A B Z U K A S S I E R E N
      Grüße vom Lande
    • Hallo,

      wenn der Gesetzgeber das so gewollt hätte, wie die Herren Anwälte es interpretieren, dann wäre das nahezu im Klartext im Paragrafen zu lesen.

      Hier haben aber Anwälte den Auftrag bekommen, eine Interpreationsversion zu konstruieren, um Leute dahingehend zu manipulieren, sich solche Fliegerscheine zu holen. So frei nach dem Motto:"uih, ich lade meine Videos auf Youtube, jetzt muss ich schnell gemäß §23d eine Prüfung machen, mal gucken, ob das beim Herausgeber der Zeitschrift geht."

      Kasse machen doch eher die Kurs- und Prüfungsanbieter und nicht der Gesetzgeber.

      Mir ist das etwas egal, da ich nicht plane, meine Videos oder Bilder in der Breite zu veröffentlichen, dazu kommt, dass ich absolut jedes Webprojekt, was ich je ins Netz gestellt habe, grundsätzlich vollkommen werbefrei lasse. Und Leute, denen ich helfe, haben auch keine Werbung auf ihrer Seite - da bin ich etwas sehr 90er.
      Vorteil für mich: wenn mal ein Video oder Bild auf meinem Sever ist, ist es garantiert nicht gewerblich.

      Ansonsten sehe ich es so, wie Matcher in Beitrag #5, wo nichts reinkommt, ist auch kein Gewerbe, also ist es Freizeitvergnügen.


      Gruß Max
    • MaxHRO schrieb:

      Hallo,

      wenn der Gesetzgeber das so gewollt hätte, wie die Herren Anwälte es interpretieren, dann wäre das nahezu im Klartext im Paragrafen zu lesen.

      Hier haben aber Anwälte den Auftrag bekommen, eine Interpreationsversion zu konstruieren, um Leute dahingehend zu manipulieren, sich solche Fliegerscheine zu holen. So frei nach dem Motto:"uih, ich lade meine Videos auf Youtube, jetzt muss ich schnell gemäß §23d eine Prüfung machen, mal gucken, ob das beim Herausgeber der Zeitschrift geht."

      Kasse machen doch eher die Kurs- und Prüfungsanbieter und nicht der Gesetzgeber.
      Nur noch einmal, dass es in dem Büchlein um den Modellflug geht ist klar, also Hauptthema ist die Abhandlung des §21e. Nur die Definition "Was ist ein Flugmodell" in dem Buch ist merkwürdig.