Der Deutscher Aero Club Modellflug hat eine Proschüre herausgebracht mit dem Titel “Das neue Luftrecht für Modellflieger”. Das Heft soll ein Ratgeber mit Erläuterungen zum neuen Luftrecht sein. Die Texte und Erklärungen sind von einem Doktor der Jura und einem Rechtsanwalt, beide im Luftrecht involviert geschrieben.
Das Büchlein beginnt mit dem Thema “Definition Flugmodell” und die darin enthaltene Aussage hat es in sich. Ein unbemanntes Luftfahrtsystem liegt immer vor, wenn es nicht unmittelbar der Sport oder Freizeitgestaltung dient. Bei gewerblichen Zwecken erschein das als logisch, aber die Autoren gehen so weit, dass die Nutzung des Kopter als Photographie/Video-Plattform schon ein “anderer Zweck” sei, falls das gewonnene Mediamaterial im Internet (z.B. Youtube) veröffentlich wird. Damit wollen die sagen, dass in so einem Fall der Kopter kein Flugmodell ist. Nur der Einsatzzweck definiert und unterscheidet das Flugmodell vom unbemannten Flugobjekt. Nach dieser Aussage müssten alle die ihren Film ins Netz hochladen einen Kenntnisnachweis nach §21d machen (???).
Irgendwie hat das einen merkwürdigen touch für mich.
Ich kann den Text hier nicht original wiedergeben (copyright). Vielleicht haben andere dieses Heft auch schon gekauft und können das einmal nachlesen.
Das neue Luftrecht für Modellflug (der aktuelle Ratgeber mit leicht verständlichen Erläuterungen)
Rechtsanwalt Dr. jur. Walter Felling
Rechtsanwalt Christian Walther
ISBN 978-3-88180-483-7
vth Verlag
1.Auflage 2018
Deutscher Aero Club Modellflug
Das Büchlein beginnt mit dem Thema “Definition Flugmodell” und die darin enthaltene Aussage hat es in sich. Ein unbemanntes Luftfahrtsystem liegt immer vor, wenn es nicht unmittelbar der Sport oder Freizeitgestaltung dient. Bei gewerblichen Zwecken erschein das als logisch, aber die Autoren gehen so weit, dass die Nutzung des Kopter als Photographie/Video-Plattform schon ein “anderer Zweck” sei, falls das gewonnene Mediamaterial im Internet (z.B. Youtube) veröffentlich wird. Damit wollen die sagen, dass in so einem Fall der Kopter kein Flugmodell ist. Nur der Einsatzzweck definiert und unterscheidet das Flugmodell vom unbemannten Flugobjekt. Nach dieser Aussage müssten alle die ihren Film ins Netz hochladen einen Kenntnisnachweis nach §21d machen (???).
Irgendwie hat das einen merkwürdigen touch für mich.
Ich kann den Text hier nicht original wiedergeben (copyright). Vielleicht haben andere dieses Heft auch schon gekauft und können das einmal nachlesen.
Das neue Luftrecht für Modellflug (der aktuelle Ratgeber mit leicht verständlichen Erläuterungen)
Rechtsanwalt Dr. jur. Walter Felling
Rechtsanwalt Christian Walther
ISBN 978-3-88180-483-7
vth Verlag
1.Auflage 2018
Deutscher Aero Club Modellflug
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