Da ich mich ja schon letzte Woche das Thema beschäftigt hat, und es dann zufällig auch ja auch für unser Treffen zu klären war (aus Interesse) habe ich mal ein wenig geforscht.
Auch in einem anderen Forum wird das Thema aktuell diskutiert, was ich leider aber nur als Kopie zur Ansicht habe, da dieser Bereich in diesem Forum geschlossen ist für Gäste (hä? )
Also ich habe bisher herausgefunden, obwohl es hier offensichtlich noch keine genaue Definitionen gibt....
Ein Wohnwagen/Mobil Stellplatz, egal ob gekauft, gemietet oder gepachtet gilt heute als "Erholungsgrundstück" bzw. "Grundstück zu Erholungszwecken"
Auf solchen Grundstücken ist grundsätzlich keine Eintragung als Wohnsitz möglich, und somit hat schon aus diesem Grund die Definition als Wohngrundstück keine Anwendung.
Schon das Aufstellen von Wohnwagen/Mobilen erfordert strenge Auflagen und Genehmigungen, was zb. ein Campingplatzpächter natürlich für sein gesamtes Gelände entspr. gemacht hat.
Hierzu gibt es ein paar Angaben dazu in BewG (Bewertungsgesetz) oder auch umfassend im Brandenburgischen Baugesetz (welches in ewta gleich den restlichen Ländern ist)
Wer Lust hat kann sich auch hier mal druchgraben: bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016
Ich habe dann mal in unserer Siegener Polizei-Hauptwache angerufen und beim Bauamt der Stadt Siegen.
Überall wurde mir bestätigt das es sich um Stellplätze, Campingplätze und Wohnmobilplätze etc etc... um keine Wohngrundstücke handelt, ja nichtmal als Wohngebiet!
Überall wurde bestätigt das es sich dann immer um Erholungsgrundstücke handelt.
So, jetzt ist es rechtlich eigentlich klar.
Ich würde allerdings trotzdem NICHT empfehlen über sehr belebte oder aktive Campingplätze im Tiefflug drüber zu donnern! Das wird schon oft kritisch wenn man nicht genau erkennen kann das man über Menschenansammlungen fliegen müßte.
Auch werden sich die Sonnenabeter auf den Liegenstühlen nichtz gerade freuen wenn über den Köpfen die Dröhnchen umhersummen. Außerdem sind natürlich auch schnell mal unbeabsichtig "oben-ohne " Bilder/Videos gemacht von den Ladies auf dem Campingplatz. Diese würde dann sehr schnell Verstöße des Persönlichkeitsrechts etc zur Folge haben.
Nach meinem pers. Menschenverstand würde ich einen Campingplatz nur wenn unbedingt nötig (um evtl von A nach B zu kommen) und in großer Höhe überfliegen. Dann natürlich auch nur dann wenn nicht gerade die Hauptzeit ist sondern wenn überhaupt Abends oder gaaaanz früh morgens, und wenn keine Kinder oder viele Personen auf dem Platz unterwegs sind...also "Totenruhe" herscht.
Natürlich bedarf es immernoch (moralisch!) auch der Erlaubniss des Platzbesitzers/Pächters, wenn dieser auch FEST auf dem Gelände wohnt und dies auch als fester Wohnsitz eingetragen ist (dann ist Seine Parzelle auch ein Wohngrundstück!)
Sollte man auf dem Gelände Starten/Landen wollen, dann ist natürlich auch die Erlaubniss erforderlich.
Mein pers. Fazit:
Es ist erlaubt, und wenn der Besitzer sein OK gibt sogar das Starten/Landen auf dem Gelände.
Machen? Eher nein, und es sollte vermieden werden und/oder nur sehr selten erfolgen wenn nötig oder Auftrag vorliegt.
Habt Ihr noch Meinungen/Erfahrungen/Gesetze dazu??
Immer her damit, Bildung schützt vor Strafen und vor dämlichen Kommentaren vor Ort oder im Netz
Auch in einem anderen Forum wird das Thema aktuell diskutiert, was ich leider aber nur als Kopie zur Ansicht habe, da dieser Bereich in diesem Forum geschlossen ist für Gäste (hä? )
Also ich habe bisher herausgefunden, obwohl es hier offensichtlich noch keine genaue Definitionen gibt....
Ein Wohnwagen/Mobil Stellplatz, egal ob gekauft, gemietet oder gepachtet gilt heute als "Erholungsgrundstück" bzw. "Grundstück zu Erholungszwecken"
Auf solchen Grundstücken ist grundsätzlich keine Eintragung als Wohnsitz möglich, und somit hat schon aus diesem Grund die Definition als Wohngrundstück keine Anwendung.
Schon das Aufstellen von Wohnwagen/Mobilen erfordert strenge Auflagen und Genehmigungen, was zb. ein Campingplatzpächter natürlich für sein gesamtes Gelände entspr. gemacht hat.
Hierzu gibt es ein paar Angaben dazu in BewG (Bewertungsgesetz) oder auch umfassend im Brandenburgischen Baugesetz (welches in ewta gleich den restlichen Ländern ist)
Wer Lust hat kann sich auch hier mal druchgraben: bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016
Ich habe dann mal in unserer Siegener Polizei-Hauptwache angerufen und beim Bauamt der Stadt Siegen.
Überall wurde mir bestätigt das es sich um Stellplätze, Campingplätze und Wohnmobilplätze etc etc... um keine Wohngrundstücke handelt, ja nichtmal als Wohngebiet!
Überall wurde bestätigt das es sich dann immer um Erholungsgrundstücke handelt.
So, jetzt ist es rechtlich eigentlich klar.
Ich würde allerdings trotzdem NICHT empfehlen über sehr belebte oder aktive Campingplätze im Tiefflug drüber zu donnern! Das wird schon oft kritisch wenn man nicht genau erkennen kann das man über Menschenansammlungen fliegen müßte.
Auch werden sich die Sonnenabeter auf den Liegenstühlen nichtz gerade freuen wenn über den Köpfen die Dröhnchen umhersummen. Außerdem sind natürlich auch schnell mal unbeabsichtig "oben-ohne " Bilder/Videos gemacht von den Ladies auf dem Campingplatz. Diese würde dann sehr schnell Verstöße des Persönlichkeitsrechts etc zur Folge haben.
Nach meinem pers. Menschenverstand würde ich einen Campingplatz nur wenn unbedingt nötig (um evtl von A nach B zu kommen) und in großer Höhe überfliegen. Dann natürlich auch nur dann wenn nicht gerade die Hauptzeit ist sondern wenn überhaupt Abends oder gaaaanz früh morgens, und wenn keine Kinder oder viele Personen auf dem Platz unterwegs sind...also "Totenruhe" herscht.
Natürlich bedarf es immernoch (moralisch!) auch der Erlaubniss des Platzbesitzers/Pächters, wenn dieser auch FEST auf dem Gelände wohnt und dies auch als fester Wohnsitz eingetragen ist (dann ist Seine Parzelle auch ein Wohngrundstück!)
Sollte man auf dem Gelände Starten/Landen wollen, dann ist natürlich auch die Erlaubniss erforderlich.
Mein pers. Fazit:
Es ist erlaubt, und wenn der Besitzer sein OK gibt sogar das Starten/Landen auf dem Gelände.
Machen? Eher nein, und es sollte vermieden werden und/oder nur sehr selten erfolgen wenn nötig oder Auftrag vorliegt.
Habt Ihr noch Meinungen/Erfahrungen/Gesetze dazu??
Immer her damit, Bildung schützt vor Strafen und vor dämlichen Kommentaren vor Ort oder im Netz
Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
NICHTS! TIME TO CHANGE
NICHTS! TIME TO CHANGE