Liest sich wie ein Drehbuch "Rechtsverdrehung"

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    • ich zitiere mal

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      p) Der Beschuldigte wurde von Polizeihauptkommissar Reinke vor dem Abflug vor möglichen Urheberrechteverletzungen gewarnt wodurch diese somit über den geplanten Aufstieg informiert waren. Der Beschuldigte gab an, sich vorschriftsmäßig und Gesetzeskonform zu verhalten. Luftrechtliche Bedenken wurden von dem Beamten nicht geäußert. Ein vorab klärendes Gespräch ist von dem Beamten kurz und knapp abgewürgt worden. An dieser Stelle hätte der Beamte die Rechtslage prüfen müssen und ggf. ein Platzverweis aussprechen können.
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      6.3 Kompetenz des Beschuldigten
      Der Beschuldigte verfügt über die Lizenz DE.FCL.33410134xx für
      Verkehrsflugzeugführer mit gültiger Boeing 737 300-900
      Musterberechtigung. Seine Flugerfahrung beträgt 5141 Stunden. Außerdem
      liegt eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung 1472V-LI 3341013425 14
      vor.
      Der Beschuldigte hat sich vor dem Aufstieg mit den relevanten Gesetzen,
      Verordnungen und Bestimmungen zum Betrieb von Flugmodellen erkundigt.
      Entsprechend dieser Vorgaben hat er sich verhalten. Eine Flugverbotszone
      oder Beschränkungsgebiet bestand nicht. Vor allem wird dieses durch die
      Auswahl des Startortes unterstrichen, der auf den ersten Blick „dumm“
      erscheint. (Warum lässt jemand direkt vor den Augen des
      Sicherheitspersonals und der Polizei eine Drohne steigen?) Diesen
      Startort wurde gewählt weil
      i. Nur von dort aus direkter Sichtkontakt mit der Drohne sichergestellt war
      i. Eine möglichst störungsfreie Funkübertragung gewährleistet ist, da
      mit Interferenzen durch Bühnentechnik und Mobiltelefonen der Zuschauer
      zu rechnen war.
      ii. Der Flug entsprechend der luftrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden sollte.
      iii. Als Ansprechpartner für Fragen, Bedenken oder Erklärungen direkt zur Verfügung stehen wollte.
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      Versteh ich jetzt nicht, bin ich der einzige der den GANZEN Text gelesen hat ?
      Ich kann mir auch nur schwer vorstellen das ein erfahrener Berufspilot UNFREUNDLICH ist.
      Da das Verfahren zwar mit dem zweifelhaften 170 eingestellt wurde, ein eindeutiger Freispruch wäre einfach netter,
      heißt doch wohl das er alles richtig gemacht hat.
      Grüße vom Lande
    • Landei schrieb:

      Versteh ich jetzt nicht, bin ich der einzige der den GANZEN Text gelesen hat ?
      Ich kann mir auch nur schwer vorstellen das ein erfahrener Berufspilot UNFREUNDLICH ist.
      Ich habe mir auch diesen ganzen, wenig schön geschriebenen, Text reingewürgt, auch die eine Passage ist mir aufgefallen und habe sie unter "na was denn nun" verbucht. Seine zeitlichen und personengebundenen Bezüge sind schwer zu durchschauen - nicht wegen mangelnder Lesekompetenz.

      Ich kann mir bei absolut jedem Menschen vorstellen, dass er unfreundlich ist, insbesondere bei einem Berufspiloten, der sich den Leuten unfassbar überlegen fühlt und sein Recht erzwingen will.
      Irgendwo hatte er doch selber angemerkt, dass er die Bilder der Presse zur Verfügung stellen will (später zu einer unbdedachten Schutzbehauptung deklariert, die im Stress entstanden ist)
      "Meine Äußerung während der polizeilichen Maßnahme, dass die AZ auf die Bilder warten würde, war ein Bluff um die Beschlagnahme doch noch zu vermeiden."
      Schrieb er dazu.

      Nach diesen genialen Bluff ist er einfach dran, weil dann mit dem "Bluff" direkt vor Ort den Nachweis für die Absicht, über den persönlichen Bedarf hinaus beim Flug Bilder anzufertigen, erbracht hat.
      Mindestens für den Augenblick seiner Blufferei hat er der Polizei das Feld frei gemacht.

      Und dazu kommt, dass das Zitat aus seinen Einlassungen zur Befragung stammt, das ist also schon die schöne Version für das Protokoll und die sicherlich vom Anwalt vorformuliert wurde.


      Egal wie man es dreht und wendet, meiner Meinung nach hat er nicht optimal gehandelt, sonst wäre es nicht so gelaufen oder er hätte seinen Peinigern tatsächlich etwas anhaben können.
      Ist aber scheiße gelaufen und seine Gegenwehr ist verpufft + eine weitere Anzeige gegen ihn (die ja letztlich mangels des richtigen Tatvorwurfs auch verpufft ist).

      Wir kennen hier nur die eine Seite vom berufsbedingt freundlichen Piloten und müssen glauben, dass er alles richtig macht und die anderen alle falsch lagen.
      Und wie Du schon schreibst, nach §170 eingestellt ist schwach und wenn dann noch Abs. 2 dazu kommt....
      Hätte er so gute Karten (wie behauptet), hätte er es ausgefochten und seinen Freispruch bekommen. Ihm war aber wohl selber klar, dass er da mehr als nur ein blaues Auge aus dem Gerichtssaal mitgenommen hätte.
    • Ist alles sehr undurchsichtig. Ich bin immer noch der Meinung das die ganze Angelegenheit durch eine offene Kommunikation im Vorfeld hätte vermieden werden können. Wenn er wirklich für eine Zeitung fotografiert hätte, hätte er auch vorher die Einwilligung des Veranstalters ( natürlich mit Auflagen) bekommen.
    • Bilderpower schrieb:

      Ist alles sehr undurchsichtig. Ich bin immer noch der Meinung das die ganze Angelegenheit durch eine offene Kommunikation im Vorfeld hätte vermieden werden können
      Ebend, er hätte wohl mit einem Beamten vor Ort gesprochen, beide können sich im Falle eines Falles meist an nichts mehr erinnern.
      Deswegen ziehe ich bei solchen Aktionen vor, 1-2 Wochen VORHER schriftlich die zuständigen Behörden zu informieren.
      Den Veranstalter ebenso, da kommt die Falle mit der Panoramafreiheit, fällt bei Copter nämlich aus.
      Ganz geschickt wäre es wenn der Veranstalter dann einige Szenen auf die Videowand schalten kann.

      Alle hatten Glück, er darf gehen, keiner bekommt die Dienstaufsicht, Klappe halten weitermachen.
      Grüße vom Lande
    • Moin,

      ich habe mir die olle Kamelle auch mal angetan: da haben sich ALLE Betroffenen nicht mit Ruhm bekleckert. Der Text ist typisches Verwaltungsjuristen-Deutsch, muss man mögen oder eher nicht. Besonders erstaunt bin ich aber über die formellen Fehler der Polizeibeamten bei der Vernehmung und Ermittlung. Auch die - gelinde gesagt - Ahnungslosigkeit der NLStbV WF stimmt mich nachdenklich. Der Exekutiven kann man zu Gute halten, dass sie sich damals noch in einem Lernprozess zu der Problematik befand und daher dem Text eine deutliche Unsicherheit zu entnehmen ist.

      Lessons-learnend: Kommunikation ubd Kooperation VOR so einer Aktion und im Zweifel die Kiste am Boden lassen.

      Grüße

      Jörn