Noch hab ich keinen "Drohnenführerschein", Kunde/Geschäftspartner aber nen Pilotenschein

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    • Noch hab ich keinen "Drohnenführerschein", Kunde/Geschäftspartner aber nen Pilotenschein

      Und zwar für Motorsegler.

      Ist auch derjenige, wo es bei gemeinsamen Projekten (Befliegung für Baugutachten usw.) evtl. mal ganz sinnvoll wäre, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

      Ließe sich da evtl. was "drehen" ? Also daß er dann (temporär?) Pilot und/oder Halter des Vogels wäre und ich nur der "Kameraassistent" oder was auch immer ?!
      Eine Ampel, die immer wieder Totalausfall hat, sollte man am besten umfahren.
    • Ich habe mich vor längerer Zeit über diese Thema für jemanden schlau gemacht (eingelesen). Bei Vorhandensein von einer Fluglizenz muss trotzdem ein Drohnenführerschein ausgestellt werden.
      Die Genehmigung muss auf dem Piloten ausgestellt werden, wem dat Dingens gehört ist egal.
    • Im königlichen Forum king::Y1 würdest du für die Frage jetzt schon min. eine Abmahnung bekommen.

      Aber eine interessante Frage ist es schon.
      Wessen Anschrift steht auf der gesetzeskonformen Plakette des Kopters?
      Was sagt die/deine gewerbliche Versicherung zu Fremdfliegern?
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • n.-perry schrieb:

      Ich habe mich vor längerer Zeit über diese Thema für jemanden schlau gemacht (eingelesen). Bei Vorhandensein von einer Fluglizenz muss trotzdem ein Drohnenführerschein ausgestellt werden.
      Die Genehmigung muss auf dem Piloten ausgestellt werden, wem dat Dingens gehört ist egal.
      So ist es, eine Prüfung oder Schulung bei vorhandener Pilotenlizenz ist aber nicht nötig, muß nur Beantragt werden. (Mein Info)
      Bedeutet, das vorzeigen einer PPL (Privat-Piloten-Lizenz) reicht beim Drohnenfliegen (wenn erforderlich) nicht aus.
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Einen Drohnenführerschein gibt es an sich eh nicht, das ist eine Erfindung der Presse. Es gibt nur den Nachweis von Kenntnissen. Wie, das ist in der LuftVO geregelt.

      Die LuftVO sagt in §21a dazu:

      „Der Nachweis wird erbracht durch [...] eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder eine beglaubigte Kopie derselben, [...]“



      Also reicht normalerweise eine PPL als Kenntnisnachweis aus, er muss auch nichts extra beantragt werden. Aber, dies gilt natürlich nur für den eigentlichen Steuerer. Den Begriff „Pilot“ in Verbindung mit Modellen oder UAV gibt es an sich auch nicht.


      Wenn Du nun bei einer Landesluftfahrtbehörde eine besondere Genehmigung für irgendeinen Aufstieg beantragst, kann diese natürlich zusätzliche Auflagen machen. Die kann z.B. durchaus die Genehmigung an das Vorhandensein eines formellen Kenntnisnachweises von einer Stelle nach §21d LuftVO knüpfen. (Das ist dann das, was meistens als „Drohnenführerschein“ bezeichnet wird). Ich weiss von Fällen, da wurde sogar ein Nachweis praktischer Fähigkeiten verlangt. Das aber ist Ländersache und hängt von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde ab. Das kann auch nur die Dir beantworten.


      Der, der steuert, braucht den Kenntnisnachweis (oder PPL) und gegebenenfalls die passende Genehmigung, sofern nötig. Ob der dann Deinen Kopter überhaupt steuern darf, hängt u.a. auch von Deinen Versicherungsbedingungen ab, ob da auch andere Steuerer erlaubt sind oder nicht.


      Viele Grüße,
      Stefan
    • fingadar schrieb:

      Wenn Du nun bei einer Landesluftfahrtbehörde eine besondere Genehmigung für irgendeinen Aufstieg beantragst, kann diese natürlich zusätzliche Auflagen machen. Die kann z.B. durchaus die Genehmigung an das Vorhandensein eines formellen Kenntnisnachweises von einer Stelle nach §21d LuftVO knüpfen.
      Sie wird.
      Besondere Genehmigungen (z.B. 1:1 Regel oder Nachtflug) kann man sich auch nur auf die Aufstiegserlaubniss eintragen lassen,
      das Ding was nur gewerblich ausgestellt wird und normalerweise bis 10kg.

      aufstiegserlaubniss brandenburg_Seite_01.jpgaufstiegserlaubniss brandenburg_Seite_02.jpgaufstiegserlaubniss brandenburg_Seite_03.jpgaufstiegserlaubniss brandenburg_Seite_04.jpg

      Da versteh ich die ganze Aufregung um die Droh(nen)verordnung nicht, da steht auch nix anderes drin. So viel (wenig) durfte ich schon immer, überall, sogar bis 10kg einfach so.

      fingadar schrieb:

      Versicherungsbedingungen ab, ob da auch andere Steuerer erlaubt sind oder nicht.
      Da man natürlich auch eine gewerbliche Haftpflicht benötigt läßt man das sinnigerweise eintragen.
      Auf meiner könnte ich das ganze Forum fliegen lassen.
      Grüße vom Lande
    • Landei schrieb:

      Auf meiner könnte ich das ganze Forum fliegen lassen.

      Ach du grünes Ei, dann ist ja alles paletti. :thumbsup:
      Gruß - Bernd

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      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
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