Gleitschirme und Drohnen ?? HILFE

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    • Gleitschirme und Drohnen ?? HILFE

      Hallo zusammen,

      ich suche mir nun einige Stunden einen Wolf.
      Entweder ich bin zu doof zum Suchen, oder es gibt nix?

      In der LuftVo und LuftVg finde ich nix spez. über Gleitschirme (Paragliding manntragend), Definition/Einordnung.
      Ich denke es ist ein Luftsportgerät, oder?

      Ich möchte an einem Platz mit Mavic Fliegen, wo in etwa 300m Entfernung ein Start/Landeplatz für Gleitschirme ist, aber kein offizieller Flugplatz (Wiesenfläche..sonst nix)
      Da ich mich nie mit beschäftigt habe, kam mir die Frage auf, welche Rechte/Pflichten habe ich in der Nähe solcher Plätze?
      Pauschal würde ich die Gleitschirme gleich einer Drohne setzen, was Ausweichregeln, Entfernung etc angeht. Nur...kann das sein? Gleitschrim ist ja nicht "unbemannt".
      Ich blicke nicht durch.....evtl stehe ich auch auf dem Schlauch. Weis da jemand was genaues wie ich mich verhalten kann/darf? mh :?:
      Danke...
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Ohne mir jetzt irgendwelche Infos im Netz zu suchen würde ich mal sagen:
      Gleitschirm ist Manntragend kann also nicht mit einem Kopter gleichgesetzt werden. Somit hat der Kopterpilot eine erhöhte Sorgfaltspflicht und muss dem Gleitschirm früh genug ausweichen. Solange es kein offizieller Start/Landeplatz für Gleitschirme ist, dürften keine Mindestabstände greifen allerdings macht vor dem Start ein klärendes Infogespräch sicher Sinn. Mit 300m Abstand sollte das aber kein Problem sein es sei denn, die Gleitschirmflieger-innen machen eines daraus.

      Hier im Video wurde die Sache aber wohl etwas übertrieben:

      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bernd Q ()

    • Danke...@Heino ...."Motorisiert" und UL ....ist nicht Gleitschirm.
      Da ist ja mein Problem...handfestes finde ich nicht.

      @Bernd Q
      So dachte ich es mir.....also direkt hingehen und mit den Jungs absprechen. Zumal ich dann evtl sogar an richtig geile Flugaufnahmen komme?!
      Sollten die da zu viele sein werde ich gar nicht Fliegen. Auch wenn die Jungs/Mädels weit genung weg sind, werden die sicherlich nervös wenn die eine Drohne entdecken in der Luft auf "Augenhöhe".
      Nur lasse ich mich auch ungerne Belehren oder sonst was, daher ist Fachwissen und aktuellen Stand der Rechtslage zu wissen immer eine bestens für eine durchgehende Argumentationskette :)
      Leben udn leben lassen ist die Devise.
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    • hegauer schrieb:

      Alles Andere ist "Nogo"!
      Sagt wer?

      Wenn es kein eingetragenes Vereinsgelände oder was auch immer ist, kann ein "Nogo" nicht greifen.
      Der Luftraum ist frei, lautet eine feste Regel und alles andere wird bzw ist geregelt. Von daher gilt die Devise: Fragen oder besser noch miteinander reden hilft und befreit.
      Gruß - Bernd

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    • Mir geht es mal rein sachlich darum, in welche Kategorie ein Gleitschirm fällt.

      Und ich denke wenn man direkt mit den Piloten spricht, werde diese wohl eher "geile Bilder" haben wollen...als einen zu Verscheuchen.
      Sicherer gehts doch kaum, jeder weis wo es sicher ist, wie man sich verhält, was nicht geht (vorallem wo), und wo man ist.
      Ich denke es würde ein Eigentor, wenn diese extreme "Querolanten" sind, denn Fliegen wird dann der Drohnenpilot sowieso...nur weis keiner mehr wo, oder?

      Gerne ist man doch als Drohnenpilot mit Einschränkungen einverstanden, wenn dadurch die Sicherheit gewährleistet wird....aber ganz verbieten muß sich das auch keiner lassen, soweit es Regelkonform ist.

      Ich kenne das aus der Großfliegerei (im Verhältniss....) ganz gut. Wenn wir im Flieger einen Heißluftballon gesehen haben, sofort auf der entsp. Frequnenz Kontakt aufgenommen und gesagt das wir den Ballo sehen und von wo nach wo wir Fliegen. Dann sind die Ballonfahrer immer deutlich beruhigter. Meist ist es aber so gewesen das wir nach engen Kreisen gefragt haben. Einfach weils spaß macht, und Wir im Flieger und die Gäste im Ballon hatten tolle Fotomotive. Was soll ich sagen...das war nie ein Problem, im Gegenteil...wir wurden danach oft aufgeforderte/gefragt.
      Alles eine Sache der Kommunikation ^^ :thumbup:
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    • Die Kennung D-N bezeichnet nichtmotorisierte Luftsportgeräte wie z.B. Hängegleiter (Drachen, Deltaflieger) und Gleitschirme (In Deutschland fallen Hängegleiter und Gleitschirme luftrechtlich innerhalb der Luftfahrzeuge in die Kategorie der Luftsportgeräte)

      Quelle: Wiki

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von n.-perry ()

    • Bernd Q schrieb:

      Sagt wer?
      Ist eine ziemlich blöde, rethorische Frage. Um wen gehts denn hier? Sind das nicht die "bemannten" Gleitschirmflieger? Ich möchte dich mal sehen, wenn du an dünnen Schnüren an so einem Schirm hängend, von Drohnen umkreist wirst. Weiter oben schreibst du eigentlich, was meine Meinung bestätigt.

      Als Drohnenpilot halte ich mich mehr als 300m von Gleitschirmfliegern fern, auch wenns nicht explizit geboten ist. Das sollte eingentlich common sense sein. Schließlich sind die nicht so agil steuerbar wie Drohnen.
    • hegauer schrieb:

      Ist eine ziemlich blöde, rethorische Frage. Um wen gehts denn hier? Sind das nicht die "bemannten" Gleitschirmflieger?
      Blöde, rethorische Frage kann ich so nicht stehenlassen.
      Ich wollte einfach nur wissen ob das jetzt deine Aussage ist oder die Aussage von Gleitschirmfliegern, die du hier wiedergibst.
      Ebenso gut könntest du selber ja auch ein Gleitschirmflieger sein.

      Natürlich bin ich deiner Meinung da braucht es kein common sense denn da reicht mein gesunder Menschenverstand aus.

      peace:-)
      Gruß - Bernd

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