Allgemeinverfügung/Aufstiegsgenehmigung

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    • Das ist das Merkwürdige, auf der MFSD Gebührenseite steht etwas anderes geschrieben.

      Freizeit und Sport / 4 Millionen Deckungssumme 48 €

      gewerblich mit Foto und Video / 4 Millionen Deckungssumme 199 €

      Ich bin mit 48 € dabei (Mitgliedsbeitrag und Versicherung/ neuerdings wird auch die Piloten-Registrierung für 2021 übernommen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von n.-perry ()

    • Da habe ich doch einmal schnell meinen Mitgliedsausweis angeschaut und auch dort steht der Satz: Gewerblich schließt Freizeit und Sport ein.
      Prima, war mein erster Gedanke aber mit dem zweiten Gedanken erfolgte dann schnell die Ernüchterung.

      Wichtig ist hier die Reihenfolge der Worte denn natürlich beinhaltet eine Versicherung welche für ein Gewerbe abgeschlossen wird auch die private Schiene Freizeit und Sport.
      Und mit einem bei mir derzeitigen Jahresbeitrag von 59 EUR (Deckungssumme 6 Mio €) handelt es sich klar um eine private Versicherung.

      Steht übrigens bei mir auch auf dem Mitgliedsausweis
      Versicherung 6 Mio €, Freizeit und Sport

      MFSD.png
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bernd, da hast du recht. Auf der Vorderseite, unten von der Plastikkarte steht Freizeit und Sport.
      Die Papierausführung des Mitgliedsausweis habe ich heute als Anhang vom Verein zugeschickt bekommen und dort steht nichts von dem auf der "Faltvorderseite".

      Edit:
      Der Anhang in Post 15 ist das PDF, welches ich als Mitgliedsausweis ausdrucken kann (obwohl ich eine Plastikkarte habe).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von n.-perry ()

    • Ja so ist das mit dem Kleingedruckten ;)

      n.-perry schrieb:

      neuerdings wird auch die Piloten-Registrierung für 2021 übernommen
      Das hatte ich auch im letzten Newsletter gelesen. Allerdings wird das wohl noch etwas brauchen denn es gibt wohl noch keine Meldestelle.
      Die Registrierung muss in Deutschland beim Luftfahrtbundesamt (LBA) stattfinden.
      Info MFSD
      Gruß - Bernd

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bernd Q ()

    • Ich habe heute eine Mail bekommen in der ich meine Registrier-Daten auf Vollständigkeit kontrollieren soll und die Weitergabe meiner Daten zustimmen muss/kann/sollte.
      In dieser Mail war auch der PDF-Anhang mit dem Mitgliedsausweis.
    • Ah ja, sehe gerade das man mir heute die Mail zur Sicherheit gleich 4 mal zugeschickt hat.
      Jetzt frage ich mich nur: Sollte man denn ab dem 01.01.2021 nicht jeden Kopter registrieren müssen?
      Für mich sieht das eher danach aus, das nur der Versicherungsnehmer registriert wird. Sinn der Übung ist doch eigentlich ab dem 01.012021 jedem Kopter eine eindeutige ID Nummer zu verpassen.
      Gruß - Bernd

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    • In der Durchführungsverordnung steht in der "Einleitung" unter ...in Erwägung nachstehender Gründe,

      (13)
      Für die Kennzeichnung und Identifizierung unbemannter Luftfahrzeuge und die Registrierung der Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge oder zulassungspflichtiger unbemannter Luftfahrzeuge sollten Vorschriften und Verfahren festgelegt werden.


      Artikel 14
      (1) Die Mitgliedstaaten errichten und pflegen Systeme zur genauen Registrierung von UAS-Betreibern und zulassungspflichtigen UAS, deren Betrieb ein Risiko für die Sicherheit und die Gefahrenabwehr, den Schutz der Privatsphäre, personenbezogener Daten oder der Umwelt darstellen kann.

      (2) Die Registrierungssysteme für UAS-Betreiber müssen Felder für die Eingabe und den Austausch folgender Informationen vorsehen:
      a)
      vollständiger Name und Geburtsdatum bei natürlichen Personen und Namen und Identifizierungsnummer bei juristischen Personen,

      b)
      Anschrift des UAS-Betreibers,

      c)
      E-Mail-Adresse und Telefonnummer des UAS-Betreibers,

      d)
      Nummer der Versicherungspolice für das UAS, sofern nach Unions- oder nationalem Recht gefordert,

      e)
      Bestätigung folgender Erklärung durch juristische Personen: „Das unmittelbar am Betrieb beteiligte Personal verfügt über die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Kompetenzen und das UAS wird nur von Fernpiloten mit angemessenem Kompetenzniveau betrieben“,

      ..
      und dann kommt das Kapitel zulassungspflichtiger UAS noch einmal extra.

      Da ist was im Anmarsch.
    • Ah ja, danke für die Info. Dann lassen wir das alles mal ganz langsam auf uns zufliegen. needcoff:-)
      Gruß - Bernd

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