Komplett durchgeknallt

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    • Jetzt muss ich noch mal einen kleinen Nachtrag öffentlich machen.

      Ohne Wolfgang (n.-perry) hätte ich meine Ausnahme-Genehmigung
      bestimmt nicht bekommen. Wir haben uns per Telefon und über
      WhatsApp kommuniziert, zwei intensivere Tage. Am 19. August 2020
      um 23 Uhr waren wir fertig mit den Begründungen. Und ich sendete
      den Antrag per eMail ab. Es ist kaum zu glauben, am 20. August morgen
      um 08:00 Uhr hatte ich meine Freistellungen per eMail erhalten.

      Nochmals vielen dank Wolfgang

      @n.-perry

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bernd Q ()

    • Nur mal so,
      wenn Du nicht 100% nachweisen kannst das Du gewerblich Luftbilder/Filme machst, ist die Genehmigung soviel wert wie mein Klopapier ( und das ist sogar noch weicher!) ;)
      Wenn Du aufgrund dieser Genehmigung Fliegen gehst mit nicht gewerblichem Hintergrund, ist das sogar Vorsatz und man könnte Dir einen Mega-Strick drehen!
      Das nur so als Hinweis ;)
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Michael, mein Antrag für den Verwendungszweck im privaten Rahmen gestellt, wenn das Amt einen Formfehler macht ist das nicht mein Problem.

      Antrag 01.jpg

      Das war mein Antrag, und der wurde genehmigt, und in meinem Antrag habe ich nicht von gewerblich geschrieben, wie man lesen kann. Meine Angaben für Genehmigung sind ordnungsgemäß von mir beschrieben. Mein Antrag war niemals Gewerblich.
      Welchen Mega-Strick sollte mir daraus gedreht werden.
    • Katerchen schrieb:

      Michael, mein Antrag für den Verwendungszweck im privaten Rahmen gestellt, wenn das Amt einen Formfehler macht ist das nicht mein Problem.
      Doch, ist es......
      Dann kannst Du die Genehmigung für Dich nämlich in den Müll werfen, weil nicht gültig.
      Egal was das Amt gemacht hat oder nicht, SO ist diese dann eben für Dich nicht nutzbar. wink1;. :)

      Übrigens kann Dir keine Amt der Welt einen Überflug von Wohngrundstücken genehmigen!! Das geht nur vom Bewohner/Eigentümer der betr. Grundstücke!
      Das ist klar in einigen Gesetzen geregelt (DSGVO, Pers.Recht..etc)
      Ausser natürlich Kathastropenfall etc für BOS Kräfte....die brauchen rein gar nix :)
      Wenn Du mit dieser Schrieb über ein Wohnhaus fliegst, und der Besitzer verklagt Dich, hast DU ein Problem...sonst keiner!
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Habe heute nachgefragt, weil in der Genehmigung gewerblich aufgeführt ist.

      Habe mich heute noch mal erkundigt, zuerst beim Abteilungsleiter Herrn Henning, und dann beim Dienststellenleiter Herrn Donner, die Verantwortlich sind für die Bewilligung der Befreiung für Hessen.
      Antwort von beiden, Gewerblich ist die über geordnete Form der Bewilligung, auch wenn ich es nur Privat nutze macht das keinen Unterschied. Ich könnte jeder Zeit ein Gewerbe anmelden und brauche keinen neuen Antrag zu stellen. Antrag habe ich in Kassel gestellt, das ist die Bearbeitungsstelle für Hessen, mein Antrag und die Bewilligung wurden weiter geleitet und liegen dem Regierungspräsidium in Darmstadt vor. Wenn ich eine Verlängerung haben möchte könnte ich mich gerne in Kassel oder in Darmstadt unter der an gegebenen Geschäftszeichen und Dokumenten Nummer melden.
      Wenn es zu Fragen oder Unannehmlichkeiten kommen sollte, seitens Behörden soll man doch bitte Kontakt zu ihnen aufnehmen. Habe beide Telefonnummern bekommen. Das war die Aussage heute.

      Ein weiter Grundgedanke war auch, wenn es zu den beschrieben Gesetzessänderung 2021 kommen sollte, nächsten Jahr, habe ich keine Probleme, auch mit der M2P (über 900 Gramm) aufzusteigen und zu fliegen, den die Genehmigung gilt bis 2 Kg.

      Ich werde mir nicht den Hinter mit der Genehmigung abwischen.

      p.s.
      habe mich schon gewundert warum ich fast das Doppelte zahlen sollte, was ich auch tat, wie es im Internet auf der Home-Page vom Regierungspräsidium Kassel ausgeschrieben ist.

      Mein Antrag betrug 22 Seiten.
      Antrag
      Kopter Datenblatt für 2 Kopter
      Alle Versicherungen für die Kopter
      Nachweise
      Weitere Nachweise von Gabi und von mir

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von NoName ()

    • Kleeps schrieb:

      Das ist kein Aufstieg zum Zwe­ck des Sports oder der Frei­zeit­ge­stal­tung. Das ist gezielter Aufstieg zum Filmen und Fotografieren, egal ob du daraus einen Gewinn erzielst oder nicht.
      Da müsste man mal in Ruhe drüber nachdenken. mh
      und/oder es einfach mal mit seiner Versicherung abklären.

      Im Rahmen meiner Freizeitgestalltung fahre ich natürlich gezielt an Orte und steige dann dort gezielt mit meinem Kopter auf, um Bilder und Videos zu machen.
      Ich bin kein Angestellter einer Firma, habe kein Gewerbe, bin also immer in Freizeit die ich nach meinem Gutdünken gestallte. Ich verkaufe meine Videos/Bilder nicht, monetisiere nicht auf YT, bin somit im Hobbybereich.

      Vielleicht machen wir mal in einem anderen Fachthema weiter denn hier geht es eigentlich um so ein Tauchdingsda.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Grüße dich Kleeps,
      du könntest vielleicht Recht haben, aber solch eine Klausel steht nicht in meinem Versicherungs-Vertrag den ich bei der Genarali abgeschlossen habe. Nur neben bei, bei mir sind die Kopter versichert, nicht die Personen, wie bei deinem Auto. Das heißt, nicht nur ich darf die Kopter fliegen, sondern auch die Gabi. Im Juni haben wir eine Vertragsänderung gemacht, bin jetzt Weltweit versichert.
    • Jetzt muss ich mal einen loswerden.

      Warum immer dieses negativ Beiträge, und Belehrungen zu meinen oder andere Beiträge um den Kopter.
      Ob ich mir eine Ausnachnahme-Genehmigung gegönt habe, oder das ich mich mit meine Kopter drei Versicherungen abgeschlossen habe ist doch toll, und ist meine Sache, und könnte als Vorbild sein.
      Im Gegensatz, es wir alles zerlegt und wird als Unsinnig und Mist dargestellt, und welche Straftaten ich begehen würde. Man muss schon aufpassen was man schreibt in unserm Forum. Sehr schade.

      Viel besser wäre es doch zu schreiben, gute Idee, oder, auf diesen Einfall bin ich noch nicht gekommen. Trifft nicht auf mich zu, aber ich behalte es im Hinterkopf.

      Jetzt komme ich bestimmt auf die Troll-Wiese.
    • Katerchen schrieb:

      Warum immer dieses negativ Beiträge, und Belehrungen zu meinen oder andere Beiträge um den Kopter.
      Weil wir Dir nur helfen wollen.....ganz einfach!
      Deutsche Anwälte, Behörden und Versicherer richten sich nach Fakten! Und JEDER Anwalt wird Dich da im Falle auseiander nehmen können, gerade die Anwälte von Versicherungen!
      Bei deutschen Gerichten reichen schon Formfehler (!) aus um ganze Gesetze bzgl. StVo zu kippen, denk doch mal nach!
      Du mußt heute alles 100% Wasserdicht haben um Dich selber zu schützen, und unsere Hinweise sind nix anderes Dir dabei zu helfen!
      Hast Du Dich heute erkundigt....ja super, hast Du was schriftliches? Gelten die gesicherten Angaben der Behörde auch für Deine Versicherung? Ja / Nein / Vieleicht ??
      Überfluggenehmigung für Wohngrundstücke? Da würd eich die Behörde mal fargen ( und schriftlich belegen lassen!) ob die das ohne Rückfragen mit den Bewohnern/Eigentümer überhaupt dürfen :!:
      Im Falle eine Falles stehst DU und NUR DU vor dem Richter Sidney...denk immer daran bestecool :)

      Und das eine Genehmigung grundsätzlich immer gut ist, brauchen wir eigentlich nicht zu erwähnen, oder? Nur muß diese auch gültlig sein...für ALLE Beteiligten!
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Michael, es ist schon lobenswert das du Zeilen an mich gerichtet hast.
      Es ist so, nach deiner Aussagen, kauft euch einen Kopter, und betreibt ihn zu Hause in eigner
      Wohnung. Sobald du außerhalb deiner Wohnung fliegst stehst du mit einem Bein vor Gericht.
      Ich will meine Kopter fliegen, weil es mir persönlich viel Spaß und Freude macht. Ich habe alles unternommen und versucht dass mir die Freude nicht genommen wird.
      Ich könnte auch einen Papierflieger falten, da hätte ich wahrscheinlich keine Probleme.
      Ich lasse alles auf mich zu kommen, ich werde meinen Weg gehen.
    • Das ist nunmal so Sidney...aber für die Gesetze und Regeln kannst Du nicht unser, oder sonst ein Forum verantwortlich machen.
      Wir können nur zusammen dafür sorgen das wir alle zusammen den Regierungs-Idiologen nicht mehr Futter und Argumente liefern, unser schönes Hobby noch mehr zu beschneiden!
      Darum gehts doch auch, und natürlich uns selbst vor den ganzen Fallen der Behörden-Deppen zu schützen.

      Und nein, Fliegen kannst Du ja.....hier wurde nur die Genehmigung rechtlich falsch ausgestellt, sonst nix.
      Du selbst hast doch geschrieben, daß die Behörde Dir helfen will das schriftlich richtig zu stellen....machs doch und alles ist soweit gut (bis auf die Wohngrundstücke!) :)
      Dann kannst Du absolut sicher Fliegen gehen klasse11 rcflug
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Katerchen schrieb:

      Grüße dich Kleeps,
      du könntest vielleicht Recht haben, aber solch eine Klausel steht nicht in meinem Versicherungs-Vertrag den ich bei der Genarali abgeschlossen habe. Nur neben bei, bei mir sind die Kopter versichert, nicht die Personen, wie bei deinem Auto. Das heißt, nicht nur ich darf die Kopter fliegen, sondern auch die Gabi. Im Juni haben wir eine Vertragsänderung gemacht, bin jetzt Weltweit versichert.
      Bei meiner Versicherung steht klar und deutlich: Der Geltungsbereich ist deutschlandweit auf allen Geländen im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen. Das heißt ich muss mich an die Gesetze halten. Also muss ich mir auch für den Überflug fremder Grundstücke eine Erlaubniss vom Grundstückseigentümer bzw Pächter einholen. Wenn ich das nicht mache und es passiert was, ist meine Versicherung fein raus.
      Ich denke bei dir steht etwas ähnliches drin.

      Nur mal nebenbei, bei mir sind nicht die Kopter versichert, sondern ich als Halter. Das betrifft alle Modelle bis 25Kg egal wer sie fliegt.
    • Katerchen schrieb:

      bei mir sind die Kopter versichert, nicht die Personen, wie bei deinem Auto.
      Wer klärt ihn den mal auf das immer das Auto versichert ist und nicht die verschiedenen Fahrer? Man kan ein paar Euronen sparen wenn man nur selber fährt, aber es ist immer das Auto versichert.