Neues vom LBA

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    • Neues vom LBA

      Ab dem 31.12.2020 wird das Luftfahrt Bundesamt einen Onlinetrainingskurs für den Erwerb des Kompetenznachweises für Fernpiloten
      für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in den Unterkategorien A1 und A3 der "Offenen Kategorie" anbieten.

      Nähere Infos dazu gibt es hier
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bin mal gespannt.....sind ja schon 6 Monate drüber, und immernoch nicht stehen auch die Zertifikationsgrundlagen für die Flugschulen fest...
      (angeblich wegen "Corona" ....schränkt wohl auch das Denken ein? lach212 dep:- )

      Ich glaub´s erst wenn ich sehe...egal was... popc
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Die Flugschulen benötigt man nicht mehr so sehr wie bisher, was natürlich vielen finanziell richtig wehtut.

      Der A1/A3- Kompetenznachweis kann online auf einer Website des LBA abgelegt werden, 40 Fragen online, und das A2-Fernpilotenzeugnis nach Beantwortung durch 30 Fragen danach auch.
      Beim A1/A3 kann man voraussichtlich nicht durchfallen, da man die Antworten beliebig wiederholen kann bis sie richtig sind.

      Beim A2 Kurs muss man, gerüchteweise, 75% richtig beantworten, ohne Wiederholungsmöglichkeit innerhalb der Prüfung.
      Was den Flugschulen bleibt ist also nur noch die Vorbereitung auf die A2-Prüfung.

      Die Flugschulen können sich aber auf die Ausbildung von professionellen Kopterpiloten verlagern, die für Firmen und Konzerne in ganz speziellen Aufgabengebieten arbeiten.
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    • Hier spült sich das LBA richtig Geld in die Kasse, man könnte es auch Selbstbedienung nennen.
      Aber dafür gibt es dann einen lächerlichen PDF Nachweiß.

      Ich mag diese ganzen Verbände zwar nicht wirklich aber richtig finde ich die Vorgehensweise des LBA jetzt nicht.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Genau das ist der Punkt der mir im Moment nicht wirklich klar ist.
      Wenn es nach diesem Herrn hier geht dann sind unsere jetzigen "Kleinen Führerscheine" ab dem 31.12.2020 nicht mehr gültig.
      Eine Überarbeitung der FAQs beim LBA findet angeblich im Moment statt.
      Vermutlich werden aber der DMFV und der MFSD noch versuchen da ein Wörtchen mitzureden. Der BVCP hält sich wohl vornehm zurück, so jedenfalls mein erster Eindruck

      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
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      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Bernd Q ()

    • Beim DMFV ist zu lesen:
      Kenntnisnachweis gemäß § 21e LuftVO
      • Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2022
      • Einsatz von: Flugmodellen (> 2kg und höher als 100 Meter) und Drohnen (> 2kg) im Sport- und Freizeitbereich
      • Art: Online-Einweisung
      • Umschreibung: keine Umschreibung auf Nachweise des LBA möglich (ggf. Anerkennung bis Gültigkeitsende als Kenntnis-/Kompetenznachweis im Verbandsrahmen denkbar)
      • Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC
        ---------------------------------------------------------------------------------------
      Das ist der Kenntnisnachweis des DMFV den man bis jetzt machen konnte, wenn man Modellflugzeuge mehr als 2kg Gewicht (bis max. 5kg) und höher als 100m Flughöhe außerhalb von Vereinsgeländen "auf der sog. grünen Wiese) fliegen wollte und
      Kopter bis max. 2kg Gewicht aber nur bis 100m Flughöhe.

      --------------------------------
      weiter steht beim DFMV:
      Kenntnis-/Kompetenznachweis für den UAS-Betrieb im Rahmen eines Modellflugsportverbandes
      • Spätestens gültig ab: 01.01.2023
      • Einsatz von: Flugmodellen und Multicopter im Rahmen der Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC
      • Art: Online-Einweisung
      • Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC
        ---------------------------------------------------------------------------------------
      Der entscheidende Satz ist dieser:
      Ob bereits absolvierte Kenntnisnachweise bis zum Ende des vorgesehenen Geltungszeitraumes gültig bleiben oder auf das neue Format upgegradet werden müssen, ist noch ungewiss.

      Unter upgegradet verstand man bislang in der Diskussion das Umschreiben auf den EU-A1/A3-Kompetenznachweis durch das LBA.


      Anmerkung:
      Es gibt Juristen die allerdings das Fliegen von Koptern ausserhalb von Vereinsgeländen nach der zukünftigen Rechtslage im Rahmen von Modellflugvereinen und - verbänden nach §16 der EU DVO2019/947 ab 1.1.2021 nicht als gesetzeskonform ansehen, da sie Drohnen nicht als Modellflugzeuge akzeptieren, was aber nach EU-Gesetzeslage aus meiner Sicht nicht ganz richtig ist, da in den neuen Gesetzen einheitlich nur noch von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) die Rede ist.

      Wenn nichts gegenteiliges vom LBA kommt, bleibt der bisherige DMFV- oder DAeC-Kenntnisnachweis noch bis Ende 2022 gültig.

      An der Modellflugregelung nach $16 arbeiten LBA und DMFV sowie DAeC derzeit noch, da es unterschiedliche Standpunkte zwischen DMFV und DAeC gibt.

      Ob dabei eine Umschreibung des bisherigen Kenntnisnachweises der Modellflugverbände herauskommt weiß noch niemand.
      Ich könnte mir aber vorstellen, das das nicht so kommen wird, da das Umschreiben die Bearbeitung von jede Menge Einzelanträgen Handarbeit bedeutet. Dafür hat das LBA nicht genug Personal.

      Allerdings würde ich empfehlen (wenn man keinen Kenntnisnachweis eines Modellflugverbandes hat) und ausserhalb von Vereinen auf der grünen Wiese seinen Kopter fliegen lassen möchte, möglichst bald in 2021 den A1/A3-Kompentenznachweis zu machen.
      Damit geht man einigen Diskussionen mit Behördenvertretern wie Polizei oder Ordnungsamt aus dem Weg.
      Und man sollte jetzt schon ab Januar die Regeln der "Offenen Kategorie" der EU DVO2019/947 beachten.
      Also im Zweifelsfall 150m entfernt von Wohngebieten und nicht über unbeteiligte Personen fliegen, max. 120m hoch.
      (Ausnahmen wie zB. Kopter unter 250g ... anderes Thema)


      Quelle: EU DVO2019/947 Artikel 4Die UAS-Betriebskategorie „offen“ und Teil A im Anhang UAS.OPEN.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jugi ()

    • Danke Jugi für die ausführliche Beschreibung, ich sehe das genauso.

      Bernd Q schrieb:

      Eine Überarbeitung der FAQs beim LBA findet angeblich im Moment statt.
      Im FAQ des LBA steht bereits: "Kenntnisnachweise oder Einweisungsbescheinigungen sind in der Übergangszeit bis zum 31.12.2021 weiterhin gültig und berechtigen zum Steuern von Drohnen in allen Unterkategorien der „Offenen Kategorie“. Es gelten jedoch Einschränkungen, wenn die Drohne nicht EU-Recht konform ist (Bestandsdrohnen). Im Gegensatz zu EU-Kompetenznachweisen und EU-Fernpiloten-Zeugnissen sind die Kenntnisnachweise und Einweisungsbescheinigungen weiterhin nur in Deutschland gültig!"

      Auch diese Herren können sich irren. Diesmal war der Kollege vom DMFV nicht mit dabei, er hätte sicher sein Veto eingelegt.
    • Da es sich um eine rein juristische Angelegenheit handelt und keine neue "Gefährdungslage", wird mein Mavic auch weiterhin mit bestehenedem Führerrschein Fliegen.
      Interessiert mich zunächt mal rein gar nicht, gerade da wo und wie ich Fliege. Von der Versicherung ist alles klar, daß ist das zunächst Wichtigste.
      Alles weitere schaue ich mir im Januar mal an, wenn sich evtl. die EU und BRD mal einig geworden ist.....Aber da war und ist schon immer mein Credo wie Ihr wisst wink1;. coolr::
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    • Interessant wird das Thema Online-Prüfungen beim LBA.

      Menüpunkt:
      1. Betrieb
      2. Unbemannte Luftfahrtsysteme
      3. Fragen zu UAS
      FAQ zum Online-Training und zur Online-Theorieprüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3

      Wieviel Zeit habe ich für die Prüfung?


      Die Online-Theorieprüfung ist innerhalb von 30 Minuten zu absolvieren. Sie können vor Ablauf der maximalen Zeit von 30 Minuten Ihre Prüfung abgeben und erhalten direkt Ihr Ergebnis.
      Sollten Sie nach 30 Minuten nicht alle Fragen beantwortet haben, wird Ihre Prüfung automatisch abgegeben.

      Wie oft kann ich die Prüfung machen?


      Die Online-Prüfung können Sie so oft ablegen, wie Sie möchten.
      Es gibt keine Begrenzung. Beachten Sie aber bitte anfallende Kosten!

      Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?


      Sie können ohne Wartezeit die Prüfung erneut absolvieren.
      Wir empfehlen vor einer erneuten Prüfung nochmals das Online-Training durchzuführen.

      ----------------------------


      Anmerkung:
      30 Minuten für 40 Fragen erlauben kein ewig langes Überlegen und paralleles Googlen nach der richtigen Antwort.
      Es gab einige Meinungen in den Foren, dass man die Fragen so oft neu beantworten kann, bis man alles richtig beantwortet hat (so wie beim Kenntnisachweis der Modellflugverbände), damit man noch einige Chance hat ohne das Neuanmeldung und Kosten entstehen.
      Da bleibt bei mir noch ein Fragezeichen.

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    • Bernd Q schrieb:

      Vermutlich werden aber der DMFV und der MFSD noch versuchen da ein Wörtchen mitzureden.
      Hier mal das Wörtchen vom DMFV, mal schauen was noch so kommt.
      Gruß - Bernd

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    • HubertK schrieb:

      Jetzt bin ich irritiert denn die Aussagen des Herren im Video aus Beitrag Nummer 7 und die Aussagen des DMFV wiedersprechen sich für mich, oder irre ich mich?
      Genau das ist das große Verwirrspiel welches ich befürchtet hatte.
      Vermutlich hat sich der Herr im Videobeitrag da etwas falsch bzw. nicht informiert.
      Ich bin einmal gespannt ob der MFSD auch noch eine Aussage tätigt.
      Gruß - Bernd

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    • Für den A2 soll es ja ein praktisches Selbsttraining von Nöten sein.

      Hat schon jemand gehört, ob das eine Art Selbsterklärung sein soll oder wie könnte das Ablaufen ? Klar, es soll die Vorbereitung eines Fluges, ein Flug, eine Extremsituation drin vorkommen, aber was soll das heißen ?

      Gruß Hans