Meine gestrige Mail vom MFSD war da wohl etwas aussagekräftiger:
Interessant ist natürlich der Hinweis im letzten Abschnitt allerdings sollte man da das Ende der Übergangsfrist nicht aus den Augen verlieren. 2023 kostest die Prüfung A1/A3 sicherlich ein paar Euronen.
Irgendwie habe ich diese A1/A3 Prüfung eh noch nicht gemacht weil ich einfach sehen wollte was mit der Meldung der Verbände passiert. Sicherlich wird die kostnix Aktion des LBA wohl in nächster Zeit enden von daher werde ich das dann nach meiner Freischaltung nachholen.
coffee-n-news.gif
MFSD schrieb:
Liebe Modellfliegerin, lieber Modellflieger,
wie bereits vor einigen Monaten angekündigt meldet der MFSD seine Mitgliederdaten zur Registrierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung DVO (EU) 2019/947 an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Nun sind die technischen Voraussetzungen für die Sammelregistrierung geschaffen und die Meldung unserer Mitglieder wird in den kommenden 48 Stunden geschehen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungsmail des LBA über die erfolgreiche Registrierung auf die bei uns angegebene E-Mail-Adresse. Solange unternehmen Sie bitte nichts.
Wie geht es weiter?
- Klicken Sie nach Erhalt der Bestätigung des LBA auf .....
- Klicken Sie auf „Passwort vergessen“.
- Geben Sie als Benutzername Ihre bei uns angegebene Mailadresse an.
- Nach dem Absenden wird Ihnen eine Mail zugesendet.
- Klicken Sie in der erhaltenen Mail auf den angezeigten Link.
- Geben Sie ihr gewünschtes Passwort ein und klicken Sie auf „zurücksetzen“.
- Nun können Sie sich mit Ihrer Mailadresse und Ihrem angegebenen Passwort anmelden.
- Auf der folgenden Seite wird Ihnen nun die eID (UAS-Betreiber-Nummer) angezeigt.
Die UAS-Betreiber-Nummer muss nun auf all Ihren Flugmodellen und Drohnen vermerkt werden und ersetzt das bisher notwendige Adressschild. Die eID muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein und kann per Aufkleber oder Filzstift vermerkt werden. Außerdem muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, sondern kann beispielsweise auch unter der Kabinenhaube angebracht werden. Die Kennzeichnung mit der eID ist ab dem 01.05.2021 gesetzlich vorgeschrieben.
Die letzten drei Stellen der eID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss.
Die UAS-Betreiber-Nummer (eID) ist nicht zu verwechseln mit der Fernpiloten-ID. Diese dient der internen Verwaltung beim LBA und wird nicht benötigt.
Beachten Sie auch die Hinweise im grünen Kasten auf der LBA-Website.
Noch ein Hinweis: Weiter unten auf der angezeigten Seite haben Sie die Möglichkeit, den Kompetenznachweis A1/A3 zu absolvieren. Dieser Kompetenznachweis ist für unsere Mitglieder nicht erforderlich, sofern der Flugbetrieb zu Hobby- und Freizeitzwecken und im Inland stattfindet. Verbandsmitglieder sind berechtigt, ihre Fluggeräte nach nationalem Luftrecht weiter zu betreiben. Weiter gültig bleibt für diese Mitglieder auch der Kenntnisnachweis, wie er seit 2017 in LuftVo §21a gefordert war.
Wir wünschen viel Freude an unserem gemeinsamen Hobby und freuen uns auf den Saisonstart.
Modellflugsportverband Deutschland e.V.
Interessant ist natürlich der Hinweis im letzten Abschnitt allerdings sollte man da das Ende der Übergangsfrist nicht aus den Augen verlieren. 2023 kostest die Prüfung A1/A3 sicherlich ein paar Euronen.
Irgendwie habe ich diese A1/A3 Prüfung eh noch nicht gemacht weil ich einfach sehen wollte was mit der Meldung der Verbände passiert. Sicherlich wird die kostnix Aktion des LBA wohl in nächster Zeit enden von daher werde ich das dann nach meiner Freischaltung nachholen.
coffee-n-news.gif
Gruß - Bernd
Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe