LBA setzt Registrierungspflicht bis Ende April 2021 aus

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Meine gestrige Mail vom MFSD war da wohl etwas aussagekräftiger:


      MFSD schrieb:

      Liebe Modellfliegerin, lieber Modellflieger,

      wie bereits vor einigen Monaten angekündigt meldet der MFSD seine Mitgliederdaten zur Registrierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung DVO (EU) 2019/947 an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Nun sind die technischen Voraussetzungen für die Sammelregistrierung geschaffen und die Meldung unserer Mitglieder wird in den kommenden 48 Stunden geschehen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungsmail des LBA über die erfolgreiche Registrierung auf die bei uns angegebene E-Mail-Adresse. Solange unternehmen Sie bitte nichts.

      Wie geht es weiter?

      - Klicken Sie nach Erhalt der Bestätigung des LBA auf .....
      - Klicken Sie auf „Passwort vergessen“.
      - Geben Sie als Benutzername Ihre bei uns angegebene Mailadresse an.
      - Nach dem Absenden wird Ihnen eine Mail zugesendet.
      - Klicken Sie in der erhaltenen Mail auf den angezeigten Link.
      - Geben Sie ihr gewünschtes Passwort ein und klicken Sie auf „zurücksetzen“.
      - Nun können Sie sich mit Ihrer Mailadresse und Ihrem angegebenen Passwort anmelden.
      - Auf der folgenden Seite wird Ihnen nun die eID (UAS-Betreiber-Nummer) angezeigt.

      Die UAS-Betreiber-Nummer muss nun auf all Ihren Flugmodellen und Drohnen vermerkt werden und ersetzt das bisher notwendige Adressschild. Die eID muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein und kann per Aufkleber oder Filzstift vermerkt werden. Außerdem muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, sondern kann beispielsweise auch unter der Kabinenhaube angebracht werden. Die Kennzeichnung mit der eID ist ab dem 01.05.2021 gesetzlich vorgeschrieben.

      Die letzten drei Stellen der eID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss.

      Die UAS-Betreiber-Nummer (eID) ist nicht zu verwechseln mit der Fernpiloten-ID. Diese dient der internen Verwaltung beim LBA und wird nicht benötigt.

      Beachten Sie auch die Hinweise im grünen Kasten auf der LBA-Website.

      Noch ein Hinweis: Weiter unten auf der angezeigten Seite haben Sie die Möglichkeit, den Kompetenznachweis A1/A3 zu absolvieren. Dieser Kompetenznachweis ist für unsere Mitglieder nicht erforderlich, sofern der Flugbetrieb zu Hobby- und Freizeitzwecken und im Inland stattfindet. Verbandsmitglieder sind berechtigt, ihre Fluggeräte nach nationalem Luftrecht weiter zu betreiben. Weiter gültig bleibt für diese Mitglieder auch der Kenntnisnachweis, wie er seit 2017 in LuftVo §21a gefordert war.

      Wir wünschen viel Freude an unserem gemeinsamen Hobby und freuen uns auf den Saisonstart.

      Modellflugsportverband Deutschland e.V.

      Interessant ist natürlich der Hinweis im letzten Abschnitt allerdings sollte man da das Ende der Übergangsfrist nicht aus den Augen verlieren. 2023 kostest die Prüfung A1/A3 sicherlich ein paar Euronen.
      Irgendwie habe ich diese A1/A3 Prüfung eh noch nicht gemacht weil ich einfach sehen wollte was mit der Meldung der Verbände passiert. Sicherlich wird die kostnix Aktion des LBA wohl in nächster Zeit enden von daher werde ich das dann nach meiner Freischaltung nachholen.

      coffee-n-news.gif
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Georg,
      das ist genau der Passus der den Unwillen mancher Menschen erregt und wegen dem ein mir/uns bekannter User in manchen Foren hart angegangen und sogar gesperrt wurde.
      Seit vielen vielen Wochen hat er immer und immer wieder darauf hingewiesen das dem so ist.
      Übrigens selbst der ehemalige Rechtsanwalt Redti (KopterForum) spricht sich gegen diese Regelung aus. Und ganz ehrlich gesagt verstehe ich diese ja quasi Sonderregelung auch nicht.
      Gut, ich muss nicht immer alles auf der Welt verstehen (wollen) und § Dinge sind ja eh eine Welt für sich, von daher sehe ich die Sache wie sie ist und vergesse dabei nicht meinen guten Freund brain.exe

      Und spätestens 2023 haben wir uns ja eh alle wieder lieb.

      coffee-n-news.gif
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bernd Q schrieb:

      das ist genau der Passus der den Unwillen mancher Menschen erregt
      Den Unwillen von Profipiloten kann ich verstehen. Die müssen für A2 und jede Genehmigung viel Geld bezahlen. Und dahergelaufene Hobbypiloten haben vieles Gratis. wal
      Solche User muss man auch sperren. Galileo wurde auch auf dem Scheiterhaufen gesperrt.
      Wobei die Luft-VO gerade in der Überarbeitung steckt, mal abwarten. Aber auch nach 2023 werden wir uns nicht immer lieb haben, wenn den Verbänden die beantragte Betrieberlaubniss erteilt wird.
    • Öhm für den A2 und für Genehmigungen mussten Profipiloten schon immer Geld bezahlen und ihr Kenntnisnachweis nach LuftVo §21a behält doch auch bis Anfang 2023 seine Gültigkeit (so ich das richtig verstanden habe, lasse mich da aber gerne vom Gegenteil überzeugen). Überhaupt sollte gerade die Profipiloten immer am Puls der Zeit liegen/fliegen und nur so nebenbei könne sie solche Dinge wohl auch noch dem Finanzamt gegenüber geltend machen. Ein Manko oder sehr betrüblich ist natürlich eine solche erneute berufliche Geldausgabe zu Coronazeiten wo der Gürtel wohl bei manch einem eh sehr eng sitzt.

      Und wieso hast du mich 2023 nicht mehr lieb?

      coffee-n-news.gif
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bernd Q schrieb:

      Und wieso hast du mich 2023 nicht mehr lieb?
      Dich persönlich habe ich weiterhin lieb, du bist ja auch in einem Modellflugverband. Die Frage ist eher, ob uns die Andern noch lieb haben wenn die beantragte Betrieberlaubniss erteilt wird, und wir mehr dürfen als die Anden.
      Ich erinnere an den Shitstorm von 2017, das Flächenpiloten höher als 100m fliegen dürfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kleeps ()

    • E-Mail vom LBA

      LBA schrieb:

      Guten Tag Bernd ......,

      Sie wurden über Ihren Verband beim Luftfahrt-Bundesamt als UAS-Betreiber/in registriert.

      Um Zugang zu Ihrem Benutzerkonto und Ihrer dort hinterlegten e-ID zu erhalten, klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link und wählen Sie ein Passwort für Ihren Zugang.

      ........

      Anschließend können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen (hinterlegte E-Mailadresse) und dem gewählten Passwort unter exam.lba-openuav.de/ (der Link ist auch über www.lba.de abrufbar) anmelden.

      Änderungen oder Korrekturen Ihrer bei uns gespeicherten Daten sind nach Anmeldung mit Ihrer Email-Adresse und Ihrem gewählten Passwort möglich.

      Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen Ihre e-ID leider nicht per E-Mail mitteilen.

      Bitte beachten Sie: Nur die UAS-Betreibernummer (e-ID) darf an das Fluggerät angebracht werden. Die letzten drei Stellen hinter dem Bindestrich sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss.

      Mit freundlichen Grüßen

      Luftfahrt-Bundesamt
      Referat Unbemannte Luftfahrtsysteme
      E-MailUAS@lba.de
      Internet www.lba.de

      Postanschrift
      Luftfahrt-Bundesamt
      38144 Braunschweig

      Besucheranschrift (Hierher bitte Pakete adressieren) Luftfahrt-Bundesamt Hermann-Blenk-Str. 26
      38108 Braunschweig

      Das alles sieht dann so aus:

      LBA 1_1.jpg
      Passwort eintragen und bestätigen

      LBA 2_1.jpg
      Auf Übernehmen klicken

      LBA 3_1.jpg

      Schon ist man auf seiner Anmeldeseite.
      (Zwischenzeitlich ist dann auch schon eine E-Mail über die Passwortänderung aufgeschlagen)

      LBA 4_1.jpg
      Hier bin ich dann in meinem persönlichem Dashboard und kann meine Benutzerdaten ändern und sehe meine e-ID.

      Auch wenn alles relativ lange gebraucht hat, hat es dann doch alles problemlos funktioniert.

      coffee-n-news.gif
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Mischa schrieb:

      Ich bin noch ein ganz schlimmer Jung.
      p030.gif
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Lars_Kroker schrieb:

      muß diese wie bisher auf ein feuerfestes Aluschild auf die Drohne, oder wie sieht das aktuell aus?
      Nein, die e-ID muss nicht auf einer feuerfesten Plakette stehen.
      Eigentlich reicht ein Papieraufkleber im Akkuschacht. Klingt irgendwie lustig, ist aber so.

      coffee-n-news.gif
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • So, ich hatte mit der Onlineprüfung A1/A3 gewartet bis die automatische Registrierung durch den Verband erfolgt ist und ich meinen Zugang beim LBA habe.
      Da beides ja jetzt erfolgt ist, hab ich dann eben mal die Prüfung absolviert.

      Also:
      Ca. 80% der Fragen hatten überhaupt nichts mit den Testfragen zu tun und ich würde sie teilweise sogar den Flächenfliegern zuordnen, wobei der Übergang da eher fließend ist.
      Ein Großteil der Fragen kann man wirklich mit dem gesunden Menschverstand beantworten, einige mit Erfahrungswerten und einige wenige muss man einfach wissen. Zu letzteren gehörten so Fragen:
      Was darf man in der Klasse A2 Kategorie bla bla bla. Solche Dinge sollte man sich einfach vorher anschauen und gut is.

      Und sonst? Hatte ich nach Beantwortung der 40 Fragen noch 19 Minuten Zeit übrig. Egal, abgeben und fertig. Das Dokument konnte ich dann direkt als pdf laden.

      coffee-n-news.gif
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Ist/war mir schon klar Georg, nur hatte nicht mit einem so hohen Anteil gerechnet, Vielleicht hatte ich auch einfach nur einen schlechten Mix erwischt.
      Danke für deinen Glückwunsch und nun schaue ich mal wie die Reise weitergeht.

      coffee-n-news.gif
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe