Aktuell diskutierte Anpassungen der Gesetze für Drohnen im Bundestag!

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    • Ich muß den ganzen Schei.... wohl noch zehmmal Lesen.
      Was mich am meisten Ärgert, die Ahnungslosen Anti-Drohnen-Menschen haben den Begriff "Wohngebiet" wohl endgültig etabliert.
      Dieser Begriff hatte NIE eine Rolle bei Drohnen gespielt :!: , sondern es ging (und geht?) wohl NUR immer um Wohngrünstücke und dessen Überflug.

      Alle Verbände und Möchtegern-Experten-Runden veröffentlichen immer wieder den Begriff Wohngebiet, bisher wirds aber im Detail weiter nur um Wohngrundstücke gehen!!!

      Was ändert sich sonst als Fazit?
      Grundsätzlich ist es in Zukunft am besten sich zwsichen 100-120m Höhe zu bewegen, und mal sollte sich eine Liste mit Konatktdaten sämtlicher Betreiber von Flugplätzen, Naturschutzbehörden, Energieversorgern,Landesluftfahrtbehörden, Schleusen und Wasserwege-"Betreiber", Baumschulen und Imbißbetreiber (Satire) besorgen.
      wal lach212


      Mehr sag ich mal noch nicht zu dem Thema, habe ettliches an Unterlagen bekommen und muß diese erstmal (wenn Zeit ist) quasi auswendig lernen..... X( :(
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • EOS schrieb:

      Alle Verbände und Möchtegern-Experten-Runden veröffentlichen immer wieder den Begriff Wohngebiet, bisher wirds aber im Detail weiter nur um Wohngrundstücke gehen!!!
      Den Begriff haben die sich nicht ausgedacht Er ist auch leicht zu verwechseln.

      In der OPEN Categorie A3 gilt "Wohngebiet"

      Zitat: EU VO 2019/947 "Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A3 muss allen folgenden Bedingungen genügen
      (2) Der UAS-Betrieb muss einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten wahren.


      In der OPEN Categorie A1/A2 gelten dabei die Nationalen Regeln also "Wohngrundstück"

      Das gleich gilt für Verbandsmitglieder die nach nationalem Recht fliegen.


      EOS schrieb:

      Was ändert sich sonst als Fazit?
      Die 1:1 Regel bei Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen ist wohl die wichtigste Verbesserung.
    • Kleeps schrieb:

      Den Begriff haben die sich nicht ausgedacht Er ist auch leicht zu verwechseln.
      Doch haben die, weil dieser Begriff durch die Ahnungslosen und Medien etabliert wurde, und passend auch direkt mal übernommen wurde um auch Drohnen faktisch von Häusern im allgemeinen zu verbannen.
      Grundsätzlich ging es NUR um Wohngrundstücke...also konntest Du jedes Wohngebiet "Durchfliegen" solange Du nicht direkt ÜBER einem Wohngrundstück geflogen bist.
      Und das haben die Schreihälse gegen Drohnen nie kapiert, und immer Wohngebeit gesagt.
      Das wurde von Behördenseiten nie richtig gestellt, und praktischerweise (bei der Vorlage) mit die Regeln aufgenommen als Begriff. :cursing:
      Für ein "Wohngebiet" gibt es nichtmal eine genaue Definition, faktisch ist die ganze Welt ein "Wohngebiet".
      Wie soll ich da Abstand halten? ;)
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Kleeps schrieb:

      Du hast es immer noch nicht verstanden. Lies mal in der EU-VO welche Bedingungen für A3 gelten, oder mach mal den A1/A3 Schein.
      Dann erklär es doch bitte.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Kleeps schrieb:

      (2) Der UAS-Betrieb muss einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten wahren.
      Darum gehts doch, ohne diese "Begriffserfindung" im Bereich Drohnen ("Wohngebiet") würde es dort gar nicht stehen.
      wink1;.
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • EOS schrieb:

      Ich muß den ganzen Schei.... wohl noch zehmmal Lesen.
      Ich frage mich immer besorgt, für wen solche Regeln in Form von Gesetzen eigentlich gemacht werden. Für den einfachen Freizeit Drohnen Piloten wohl bestimmt nicht.

      Ich bin jetzt zwei Jahre aktiv dabei. Aus den in dieser Zeit aufgetauchten Regelungen habe ich meine ganz persönlichen Schlussfolgerungen gezogen. Ich habe mich bereits vor längerer Zeit fest gelegt, ausschließlich mit Drohnen weniger als 250 Gramm zu fliegen. Eine Drohne, die ein für andere sichtbares Positions Signal sendet, werde ich garantiert nicht fliegen. Für die Auswahl meiner Fluggebiete nutze ich AirMap. Damit und den jetzt neu hinzu gekommenen Möglichkeiten des Fliegens in der Nähe und über Bundeswasserstraßen (Bundesstraßen) ergeben sich ausreichend Möglichkeiten mit der Mini 2 zu fliegen. Ich frage mich zwar immer noch, wen es interessieren könnte, wenn ich über die schiffsleere Elbe mit 100 statt 120 Metern fliege. In der Praxis ist das aber eher Wurst, weil es eh niemand nach prüfen kann.

      Wichtig für mich ist, dass ich mit der Mini 2 nach meinem Ermessen kaum einen nennenswerten Schaden verursachen kann. Ich darf damit über Menschen fliegen. Das ist für mich das wichtigste Kriterium. Außerdem ist sie in 50 Metern sowieso nicht mehr wahrnehmbar. Belästigung anderer ist damit auch so gut wie ausgeschlossen. Sucht man sich einen geeigneten Start- und Landeplatz, kann man dieses Hobby so genießen, wie ich es mir vorgestellt habe. Ich hatte nie vor, die Flugvorbereitung in eine Wissenschaft ausarten zu lassen. Da hätte ich dieses Hobby lieber auf gegeben.
      Gruß MMFan

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MMfan ()

    • EOS schrieb:

      Darum gehts doch, ohne diese "Begriffserfindung" im Bereich Drohnen ("Wohngebiet") würde es dort gar nicht stehen.
      Die Begriffsfestlegung stammt aus Brüssel. In Deutschland blieb man immer bei Wohngrundstücken und musste sich aber der EU beugen.
      Ich denke nicht, dass man in Brrüssel die Blöd-Zeitung liest oder auf angebliche DFS-Sichtungen hört
      Der Abstand zu Wohngebieten betrifft eh nur die Piloten, die in der OPEN Category A3 fliegen müssen. Zum Glück betrifft es mich als Verbandsmitglied nicht.

      MMfan schrieb:

      . In der Praxis ist das aber eher Wurst, weil es eh niemand nach prüfen kann.
      Im Extremfall wird deine Mini 2 beschlagnamt und man liest die geloggten Daten aus und schon hat man dich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kleeps ()

    • MMfan schrieb:

      Dazu braucht es erst einmal einen Anfangsverdacht. So schnell ist es nicht mit beschlagnahmen.
      Wenn die Wasserschutzpolizei zB. der Meinung ist, du bist in 80m Höhe über die Elbe geflogen. Du könntest zwar 95m nachweisen, weigerst dich aber weil sie dich eh am A...h haben. Dann wird die Drohne ggf zur Beweissicherung konfisziert.
      Wie gesagt Extremfall, sonst wo kein Kläger da kein Richter. Mann muss es js nicht unnötig herausfordern.
    • Kleeps schrieb:

      Mann muss es js nicht unnötig herausfordern.
      Das ist für mich der wichtigste Punkt. Ich sehe zu, dass niemand von meinen Aktivitäten in der Luft etwas mit bekommt. Mit einer Phantom 4 würde ich heute nicht mehr fliegen wollen. Veröffentlichtes Bild- und Videomaterial kann man ja so auswählen, dass es zu keinen Problemen kommt.
      Gruß MMFan
    • Oder man besorgt sich die entsprechenden Genehmigungen. Manchmal halt ein langer Weg aber hier hilft auch mal nachkacken und einfach nicht locker lassen.
      Ich selber befinde mich
      A. Gerade in Gesprächen mit unserem örtlichen Flugplatz (EDKB) weil hier und da möchte ich schon etwas näher an die Sperrzone heran.
      B. Habe gerade die Zusage für den Start von einem Privatgrundstück bekommen um ein altes Gebäude zu filmen.

      Ansonsten sind diese neuen Dinge für mich im Moment zu lesen wie ein Kaufvertrag denn oben steht was man alles darf, nur die wichtigen Dinge stehen dann darunter.
      Quasi wie das obligatorische Kleingedruckte welches einem dann den Spaß nehmen könnte.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
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    • Das mit den Genhemigungen ist ja schön und gut, aber sinnvoll wäre es wenn diese nich 1-2 Tage (max) gelten würden sondern pauschal 4-8 Wochen!
      Andererseits stellt sich mir immer die Frage, reicht ein Telefonat?
      Wenn ich meinen örtlichen Naturschützer anrufe und Frage ob ich ans/ins Naturschutzgebiet darf (nicht privat und mit Grund) und der sagt kein Thema mach Deinen Flug, reicht das?
      Nachweisen ist schwer wenn der Typ dann später sagt "hab ich nie gesagt" .....

      Nur wenn Jeder und jedes Amt / Behörde / Luftausicht und Kioskbesitzer mir eine schriftliche (mail) Genehmigung tippen muß wird das eher auf Ablehnungen hnauslaufen.

      Es steht wohl ausser Frage das iide EU und gerade auch die deutschen Behörden schlitweg keine Drohnen in der Luft haben wollen und es allen so schwer wie möglich machen.
      Und das sachlich gesehen ohne gute Gründe dafür zu haben.

      In den letzten paar Wochen gab es soviel und tötliche Unfälle mit UL-Flugzeugen...die wirds in den nächtens 20 Jahren mit Drohnen nicht geben. Und warum??
      Weil hier die EU pennt und Pilotenlizenzen vereinfacht ohne Ende, und zugelassene Fluggeräte an Ihre Grenzen bringen läßt.
      Komisch...da ist man dann auf beiden Augen blind.
      Wann muß erst wieder ein unbeitligter Sterben weil Ihm ein Fliger auf den Kopf fällt ???? ?(
      20 Jahre nicht geflogen, was reicht für die Erneuerung der Pilotenlizenz? Ein Checkflug mit Lehrer von ca 1 Stunde!!!!!
      Ist nicht normal oder?? Ja, dann darf man wieder 2000 Kg Flugzeug mit bis zu ca 400Ltr Treibstoff und teils hunderten PS über alle Häuser & Co bewegen.
      So ist das aktuell....
      Übrigens, 95% der Flugzeuginsassen haben auch Kameras/Handy mit Fotofunktion dabei ;)

      Unsachliehr Blödsinn, wie man es gewohnt ist von der EU/BRD..... :thumbdown: :cursing:
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • EOS schrieb:

      Unsachliehr Blödsinn, wie man es gewohnt ist von der EU/BRD.....
      Du hast ja Recht, aber was sollen wir machen? Alle Verbote ignorieren, weil wir damit nicht einverstanden sind?
      Ich bin kein Reichs-Bürger, und weiß zumindest wie ich mich verhalten müsste.
      Bei uns in Taucha ist auch ein Segelflug und UL Flugplatz. Ich hoffe mal, dass mir keiner auf den Kopf fällt.