Die 1 : 1 Regel

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Die 1 : 1 Regel

      Also irgendwie muss ich mich da gedanklich noch dran gewöhnen.
      Ich darf also laut der 1 : 1 Regel bei 10m Flughöhe, 10m neben einer Bahnstrecke fliegen?
      Natürlich vorausgesetzt es sprechen keine andren Dinge (NSG, Wohnhäuser ....) dagegen.

      Dan muss ich mal die Tage schauen, ob mein Mavic diese Regel auch kennt. Die Droniq App meint lakonisch: Flug verboten!
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bernd Q schrieb:

      Also irgendwie muss ich mich da gedanklich noch dran gewöhnen.
      Das ist eine Regel an die ich mich sehr schnell gewöhnt habe. Trifft leider nur bei Abständen zu Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnlinien zu.
      10m ist da der Minimalabstand. Meine Mavic ist nicht so schlau, da reicht es, dass ich die Regel kenne,
    • Die 1:1 Regel macht nur Sinn je Näher ich an besagten Objekten Fliegen will.
      100m Abstand und 100 m Höhe machen da keinen wirklichen Sinn ;)
      10x10 merken und gut ist Bernd...in der max Nähe zu den Objekten. Anders sehe pers. das nicht.
      Alles was weiter entfernt ist ist doch dann eh erlaubt :)
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Rolf-K. schrieb:

      Mit der 1 zu 1 Regel sind wir auf der legalen Seite da wir dort nie über
      3 Meter hoch fliegen.
      Das bedarf bitte einer genaueren Erklärung.
      Min. Abstand ist doch 10m oder gilt die Sache bei Racer nicht?
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bernd Q schrieb:

      Rolf-K. schrieb:

      Mit der 1 zu 1 Regel sind wir auf der legalen Seite da wir dort nie über
      3 Meter hoch fliegen.
      Das bedarf bitte einer genaueren Erklärung.Min. Abstand ist doch 10m oder gilt die Sache bei Racer nicht?
      Moin Bernd.

      Für Altbestandsdrohnen müssen wir zurzeit ja auch noch die Abstände zu unbeteiligten Personen einhalten:

      Doch, die 10 m Mindestabstand gelten immer noch bis 500 g max. Gewicht lt. Hersteller.

      Ab 500 g sogar 150 m Abstand von unbeteiligten Personen mit A1/A3 und 50 m mit A2, die ja in einem Personenzug oder aber einem Auto etc. auf einer Bahnstrecke, Landstraße, Bundesstraße oder aber BAB gerade vorbeifahren! Das wird vermutlich von einigen Piloten nicht beachtet werden.
      Fährt gerade nichts - dann erst gilt mindestens 10 m horizontal - 10 m max. vertikal.

      Ab dem 01.01.23 dann einheitlich für alle Führerscheinklassen 150 m Abstand bei Altbestands-Drohnen.

      Link: kopter-profi.de/ratgeber/drohnen-gesetze-eu

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Leo () aus folgendem Grund: Kleine Flüchtigkeits-Korrekturen, Link eingefügt

    • Nachtrag zu meinem vorstehenden Beitrag:

      A1/A3 Inhaber können mit Absolvierung des Selbsttrainings:

      drohnen.de/34453/praktisches-selbststudium/

      und Mitführung des unterzeichneten Dokumentes (m.W bis 31.12. 2022?) Erleichterungen
      hinsichtlich des Abstandes zu unbeteiligten Personen in Anspruch nehmen (ähnlich A2).

      Einfach mal nach googeln ;)

      Es lohnt sich also, eine Drohne bis 250 g zu betreiben, mit der es fast keine Einschränkungen gibt!
    • Bernd Q schrieb:

      Rolf-K. schrieb:

      Mit der 1 zu 1 Regel sind wir auf der legalen Seite da wir dort nie über
      3 Meter hoch fliegen.
      Das bedarf bitte einer genaueren Erklärung.Min. Abstand ist doch 10m oder gilt die Sache bei Racer nicht?

      Also von der Bahnstrecke sind wir über 10m entfernt.
      Dort im Garten fliegen wir natürlich nur mit Tiny Whoop's,
      die Dinger wiegen selten über 100gr.
      Natürlich wird keiner der anwesenden Piloten überflogen, was man
      eh nie machen sollte, egal mit was.
      Jeder der Modell fliegt weiß das in der Regel auch, auf dem Modellflugplatz zu Racen
      ist leider bei uns von manchen nicht gerne gesehen.

      Gruß Rolf
    • Hallo Rolf,
      das ist natürlich eine tolle Sache mit den Tiny Whoop's und bei 100gr. erst recht nicht. Da wiegt ja eine Amsel mehr und die darf näher wie 10m an den Bahn.


      WiGiNo schrieb:

      Ab 500 g sogar 150 m Abstand von unbeteiligten Personen mit A1/A3 und 50 m mit A2, die ja in einem Personenzug oder aber einem Auto etc. auf einer Bahnstrecke, Landstraße, Bundesstraße oder aber BAB gerade vorbeifahren! Das wird vermutlich von einigen Piloten nicht beachtet werden.
      Fährt gerade nichts - dann erst gilt mindestens 10 m horizontal - 10 m max. vertikal.
      Hallo Wilhelm,
      danke für deinen Einwand denn da muss man echt dran denken. In jedem PKW, jeder Bahn ..... sitzen ja Menschen, wobei es manchmal bei Zügen nur der Lockführer ist.
      Somit fällt die Videoaufnahme von einem vorbeifahrenden historischen Zug, quasi ins Wasser. Wobei die Sache mit dem < 250gr. muss ich mir mal genauer anschauen.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe