Überflugverbot Wohngrundstücke - Nachbarn

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    • Überflugverbot Wohngrundstücke - Nachbarn

      ich lege dann mal los mit meinen Fragen:

      Die mit dem Thema befasse ich mich seit mir mein Nachbar mit einer Anzeige gedroht hat, davor war es mit egal.
      Was man darf und was nicht ist scheinbar nicht geklärt.

      Seid ihr mit einer derartigen Regelung vertraut und wenn ja was geht und was nicht.
    • Photograph schrieb:

      Videos anschauen kann ich auf youtube.

      Stimmt genau, der Link beginnt ja auch mit "youtube" ;)
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Und der Link (Video) beantwortet eigentlich die meisten Fragen bzgl des Fragestellers. :thumbup:

      Insofern ist ein Anwalt immer näher an der Wahrheit, als tausende von Meinungen hier in einem Forum.
      Wohin das führt (und letztendlich die Fragen eher mehr werden als weniger!!) kann in sämtlichen Foren nachgelsen werden.

      Was für ein Forum interessant ist, wäen die praktischen Erfahrungen was Piloten mit Nachbarn, Anwälten, Bundesländern, Polizei, Staat etc gemacht haben.
      Hier wird doch einiges völlig unterschiedlich gehandhabt, und daraus lässt sich dann mal eine grobe Richtung ableiten wie genau der Gesetztgeber und die ausführenden Organe mit dem Thema Copter /Drohnen umgehen oder auch nicht.

      Meine Meinung...
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Klasse Video, juristisches Fachchinesich gut erklärt :thumbsup:

      Ich fürchte nur, daß der Vater, der seinem halbwüchsigen die Drohne unter den Weihnachtsbaum legt, dies Video nicht guckt --- und so ein Roter Beipackzettel ist zwar ein netter Versuch -- aber Hand aufs Herz, lest ihr sowas und vor allem , nehmt Ihr es nur zur Kenntniss oder richtet ihr Euch danach?

      Grobe Gedankenschnipsel zu einer Aufklärung:


      • Eigentlich müßte diese Video verpflichtend den Leuten vor dem Kauf einer Drohne gezeigt werden und die Eckpunkte als Multiple Choice abgefragt werden, und erst nach bestehen darf die Drohne verwendet bzw. gekauft werden.
        Ich habe mich mit dieser ganzen Thematik auch nicht freiwillig beschäftigt, sondern weil ich es gewerblich nutze und nicht durch die erste Dummheit - meinetwegen aus Nichtwissen - gleich meine Aufstiegsgenehmigung für die nächsten hundert Jahre riskiere.
        Würde ich das ganze nur zum Spaß und Hobbymäßig betreiben, hätte ich mich wahrscheinlich auch nicht so tief mit der Thematik auseinandergesetzt.
        Aber gerade weil hier so viele sensible Bereiche (Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, etc), wie auch ein erhebliches Gefährdungspotential (Verletzung von Tieren bzw. Personen) oder auch gefährliche bzw. leichtsinnige Eingriffe in den Luftverkehr beteiligt sind, ist in meinen Augen eine umfassende Aufklärung notwendig.
        Letzendlich ist eine Drohne nichts anderes als eine, mit einer Kamera ausgerüstete, mehr oder weniger intelligente, fliegende Kreissäge - und was passiert wenn so eine Kreissäge außer Kontrolle gerät, können wir uns alle vorstellen. Es muß ja nicht immer nur ein Pilotenfehler sein, es gibt genügend schon dokumentierte technische Fehler. In einem solchen fall sollte man wissen, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.
        Ich möchte die Drohnen - egal von welchem Hersteller - auch nicht verteufeln, allerdings erfordern sie doch einen verantwortungsvolleren Umgang, als bspw. der Betrieb eines ferngesteuerten Autos.
      • Ob sich die Leute nach dem Kauf daran halten, ist natürlich nicht garantiert, aber sie können nicht mehr behaupten, Ohhh, das hab ich nicht gewußt. Und - anscheinend ja auch nötig - jeder Verstoß hiergegen sollte geahndet werden, bspw. durch empfindliche Geldbußen.Denn wenn jemand in der Einflugschneise des Flughafens zu hoch fliegt, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat "Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr"
      • Wenn der Drohnenführerschein, sofern er denn kommt, sinnvoll umgesetzt wird, hab ich nichts dagegen. Wie gesagt, die Umsetzung muß sinnvoll sein und nicht nur alibimäßig.
      Die Patentlösung, wie man diese Problem lösen kann, hab ich auch nicht - Just my 2 cents :rolleyes:


      P.S: Bisher ging ich davon aus, daß auch der rein private Drohnenpilot hierfür eine Haftpflichtversicherung haben muss. Im Video wird von "es wird empfohlen" gesprochen. Das ist doch falsch, oder ? Auch der private muß eine haben, oder ?
      Das der gewerbliche eine haben muß, ist klar.