Neuer Kenntnisnachweis ist beim DMFV online

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    • Neuer Kenntnisnachweis ist beim DMFV online

      Hallo zusammen,
      Der neue Kenntnisnachweis ist online und ich habe bestanden,
      By the way, wer den nicht besteht, bleibt in der Kita sitzen.

      DMFV Kenntnisnachweis – Deutscher Modellflieger Verband
      Dateien
      Ich bin einer derjenigen geworden, wovor unsere Eltern uns immer gewarnt haben
      Peter
    • hallo liebe Drohnenpiloten und Modellflugkollegen,
      ich habe einmal versuchsweise auf der Webseite des DMFV kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/pruefung/
      reingeschnuppert um mir diesen "speziellen" Kenntnisnachweis" des DFMV anzuschauen, bzw. wie man ihn online erwerben kann.

      Eigentlich etwas für Kinder im späteren Grundschulalter, da die Antworten bereits jeweils über den MultipleChoiceFragen stehen und man sie nur ablesen und ankreuzen muss.
      (Das hat mit einer Prüfung aus meiner Sicht überhaupt nichts zu tun)
      Egal was sich der DMFV dabei gedacht hat ...



      VORSICHT !!! Nun kommt´s

      Auf der Webseite erscheint der Text:

      ACHTUNG: Sie haben noch den "alten" Kenntnisnachweis nach § 21a LuftVO abgeschlossen und dieser ist auch noch gültig. Sobald Sie den neuen Kenntnisnachweis nach § 21f LuftVO zu 100% (letzte Einheit) abschließen, verfällt der alte und Sie müssen den neuen Kenntnisnachweis erwerben.


      dmfv.aero/allgemein/ab-sofort-…0Vertreters%20vorzuweisen.

      Gemäß § 21f Abs. 2 Satz 2 LuftVO und Verbands-Betriebsgenehmigung kann der Deutsche Modellflieger Verband Kenntnisnachweise für Modellflugsportler ab sieben Jahren ausstellen. Bei minderjährigen Absolventen ist auf Verlangen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorzuweisen.

      soweit der Text des DMFV
      ———————————————-



      Es ist nirgends ersichtlich das es sich zukünftig um zwei verschiedene Kenntnisnachweise handelt,

      1) Der Kompetenznachweis des LBA für Drohnenpiloten in der Unterkategorie A1 A3

      2) Der Kenntnisnachweis des DMFV für Modellflieger (im Rahmen einer Verbandsmitgliedschaft)






      Kenntnisnachweis: Gültigkeit und Umschreibung
      Nach Einführung der neuen EU Drohnenverordnung im Januar 2021 stellen sich viele Besitzer und Inhaber des „alten“ Kenntnisnachweises (alter Drohnenführerschein) die Fragen:
      • ist mein nationaler Kenntnisnachweis für Drohnen weiterhin gültig?
      • kann ich den Kenntnisnachweis in einen der neuen EU Drohnenführerscheine (EU Kompetenznachweis A1 / A3 oder EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) umschreiben?






      Ich möchte auf keinen Fall, das mein Kompetenznachweis A1/A3 des LBA durch dieses "Abschlusszeugnis des DMFV" abgelöst wird und ich damit die Berechtigung zum Fliegen von Drohnen in der Kategorie A1/A3 verliere.


      Jürgen


      PS: etwas nachzulesen im Web unter: thermiksense.de/kompetenznachweis/
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    • Noch etwas:
      Beim DMFV steht zu lesen:

      • Jeder, der ein Flugmodell mit einem Gewicht von mehr als 2 kg und/oder in einer Höhe von über 120 m betreiben möchte, benötigt einen Kenntnisnachweis des Verbandes, in dessen Betriebserlaubnis er das tun möchte. DMFV und MFSD erkennen wechselseitig den Schulungsnachweis des jeweils anderen Verbandes an.
      • Piloten von Flugmodellen mit einem Gewicht von mehr als 25 kg benötigen zusätzlich einen Ausweis für Steuerer von Großmodellen, den sie beim DMFV oder beim DAeC absolvieren können.


      —————

      Wenn ich beim DMFV oder DAeC diese Mini-Prüfung ablege, bekomme ich unter meiner bisherigen e-ID einen neuen Ausweis hinterlegt, oder sind dann zwei Ausweise unter meinem LBA-Login hinterlegt ???

      Die PDF die ich mir dort herunterladen kann, zeigt noch den Drohnenausweis A1A3 von 2020.
      Daher hab ich die DMFV Mini-Prüfung vorsichtshalber abgebrochen.



      Beim LBA steht noch gar nichts über den DMFV bzw DAeC Kenntnisnachweis:
      lba.de/DE/Drohnen/FAQ/02_EU_Kompetenznachweis/FAQ_node.html



      Auch die Hinweise des MSFD (DAeCModellsportler) machen mich nicht viel schlauer.
      mfsd.de/kenntnisnachweis-fuer-…-a3-des-lba-was-denn-nun/
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    • Moin.

      Nun macht euch doch nicht verrückt! Beide Kenntnisnachweise haben nichts miteinander zu tun!
      A1/3 wird nicht ungültig, wenn man den Verbandseigenen Nachweis macht. Der Geltungsbereich ist ja auch die gesamte EU. Der Verbandsausweis gilt nur in Deutschland!
      Soweit reicht die "Macht" der Verbände nun auch nicht.
      Ungültig wird der ehemals von den Verbänden ausgestellte Nachweis, bevor es A1/3 gab, sofern man denn einen hat ;)
    • hallo Wilhelm,
      das denke ich zwar auch, aber die Frage die sich stellt ist die ->

      Auf der Webseite erscheint der Text:

      ACHTUNG: Sie haben noch den "alten" Kenntnisnachweis nach § 21a LuftVO abgeschlossen und dieser ist auch noch gültig. Sobald Sie den neuen Kenntnisnachweis nach § 21f LuftVO zu 100% (letzte Einheit) abschließen, verfällt der alte und Sie müssen den neuen Kenntnisnachweis erwerben.

      ----------------------------
      Wenn Sie die (letzte Einheit) abschließen, verfällt der alte !!! Welcher ?? Was für ein alter ???

      --- Wenn dort stehen würde welcher Nachweis für welchen Einsatzzweck verfällt und neu angelegt wird wäre ich besser informiert ---


      Also irgendein alter Kenntnisnachweis nach § 21a LuftVO ist offensichtlich hinter meinem Login hinterlegt und beim LBA gemeldet.
      Ich habe aber niemals einen Kenntnisnachweis nach § 21a LuftVO absolviert.
      Was soll also diese Meldung bei der DMFV-Prüfung ??? Der DMFV kann doch nichts ersetzen was ich nicht beim DMFV absolviert habe?



      Es ist ein wesentlicher Unterschied zwischen
      Kompetenznachweis (UAS.OPEN.20 4b) -DROHNEN-

      und

      Kenntnisnachweis (LuftVo alt § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 bzw. 21e), der durch die Betriebserlaubnis nach Artikel 16 und die zugrunde liegende Schulung nach LuftVO neu §21f (2) - S. 18 zu machen ist -Flugmodelle-


      Der neue Kenntnisnachweis (von dem beim DMFV die Rede ist) gemäß § 21f Abs. 2 Satz 2 LuftVO und Verbands-Betriebsgenehmigung ist der des Deutschen Modellflieger Verbands für den Nachweis der Kenntnisse für Modellflugsportler mit !!! Flugmodellen !!!



      Ich will nichts ersetzt bekommen !!! Wenn dann nur um einen weiteren Nachweis ergänzt.

      So wie beim Führerschein ... da sind bei mir auch mehrere Führerscheine hinterlegt, der EU-Führerschein und der internationale Führerschein. Also mindestens schonmal zwei !!!

      Wenn später mal jemand zb. vom Ordnungsamt elektronisch meine e-id abfragt, welchen Ausweis bekommt er zu sehen?
      den A1A3 Kompetenzausweis für Drohnen oder den Kenntnisausweis für Flugmodelle (als Mitglied beim DMFV).
      Wenn ich dann mit einer Drohne unterwegs bin und dort steht nur was von Flugmodellen bekomme ich eine Anzeige.

      Wenn dort stehen würde welcher Nachweis für welchen Einsatzzweck wäre es noch zu verstehen, aber so ??? Nie und nimmer
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    • Nur A1/3 ist beim LBA hinterlegt (dito A2) nicht der Verbandsausweis ;)
      Bei einer Kontrolle wird auch nur A1/2/3 per QR Code angezeigt!

      Ein Verbandsausweis gilt sowohl für Flugmodelle als auch für Multicopter ;)

      Man kann den Verbandsausweis ruhigen Gewissens absolvieren, da verfällt nichts, was vom LBA ausgestellt worden ist!

      Im Zweifel einfach mal bei eurem Verband nachfragen, dafür bezahlt ihr ja euren Mitgliedsbeitrag.
    • OK … so wäre es zu hoffen.

      Mir scheint die e-ID vor allem dazu da, um den Betreiber eines Flugmodells oder einer Drohne zu identifizieren und nicht ob er den passenden Kanntnisnachweis für seine Spielzeuge besitzt.

      Deshalb muss man sie sowohl auf oder in seinem Flugmodell oder Drohne anbringen.

      Also bekommt der Kontrolleur der Polizei oder des Ordnungsamtes sowohl alle Ausweise wie auch die Betreiberdaten über den QR Code auf dem Pilotenausweis zu lesen.

      Die e-id gibt nur Auskunft über Namen und Adresse des Besitzers bei Auffinden von Modell oder Drohne ohne die Anwesenheit des Besitzers.


      Jürgen
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    • Diesen Text zeigt er bei mir an wenn ich auf der Seite des DMFV auf den Kenntnisnachweis gehe.
      kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/pruefung/

      PS: Das Tool des DMFV scheint auf die Daten des LBA zuzugreifen, da dort das Datum für den Erwerb des A1A3-Kompetenzausweises für Drohnen am 05.01.2020 angezeigt wird

      (und ich zudem den DMFV-Kenntnisnachweis hier online noch gar nicht absolviert habe)

      DMFV_Kenntnisnachweis_neu.jpg


      Ich schreibe einfach mal eine kleine e-Mail an den DMFV wo der neue Kenntnisnachweis für den Betrieb von Flugmodellen über 2kg und höher als 120m auf Modellfluggeländen gespeichert wird?
      Beim LBA oder beim DMFV ? Und wo ich mich einloggen muss um welchen Ausweis (Flugmodell oder Drohne) angezeigt zu bekommen.

      Die Bezahlung geht für deren Mini-Prüfung und Ausweis an den DMFV … der LBA-Ausweis ist ja weiterhin umsonst.


      Hier gibt es auf einer Webseite des DMFV jede Menge Ausweise zu gucken :)
      dmfv.aero/allgemein/kenntnisna…eis-eu-fernpilotenlizenz/

      Wohl dem der da noch den Überblick behalten hat.


      jürgen



      leckmich
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    • Jugi schrieb:

      der LBA-Ausweis ist ja weiterhin umsonst.
      Nein, ist er nicht mehr. Guckst du Hier: lba.de/DE/Drohnen/FAQ/02_EU_Kompetenznachweis/FAQ_node.html


      Jugi schrieb:

      Mir scheint die e-ID vor allem dazu da, um den Betreiber eines Flugmodells oder einer Drohne zu identifizieren und nicht ob er den passenden Kanntnisnachweis für seine Spielzeuge besitzt.

      Deshalb muss man sie sowohl auf oder in seinem Flugmodell oder Drohne anbringen.
      Ist wie beim Auto. Der Halter steht in der Zulassung und sein Nummernschild ist am Auto. Das sagt nichts über den Fahrer aus.

      die e-ID ist quasi das Nummernschild und der Konpetenznachweis die Flugerlaubniss (Beim DMFV ist es der Kenntnissnachweis und beim MFSD ist es der Schulungsnachweis)
    • Genau so denke ich auch.
      Mit der e-ID kann der Halter (Betreiber) einer Drohne identifiziert werden.
      Alles weitere, wie Fragen „welche Drohne darf der Betreiber fliegen darf steht in seinem Führerschein, dem neuen EU-Drohnenführerschein“.

      Damit haben die Modellflugverbände überhaupt nichts zu tun.

      Demnach können unter einer einheitlichen e-ID verschiedenste Führerscheine beim LBA abgelegt werden, auch die der Modellflugverbände.

      Fakt ist aber, es bleiben weiterhin unterschiedliche Führerscheine.

      jürgen
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    • Jugi schrieb:

      Demnach können unter einer einheitlichen e-ID verschiedenste Führerscheine beim LBA abgelegt werden
      Beim LBA wird kein Führerschein registriert, genauso wie beider KFZ-Zulassungsbehörde keine Führerscheine gespeichert sind.
      Je nach dem in welchem Verband du bist, brauchst du deren Führerschein. Oder du fliegst ohne Verband mit Kompetenznachweis.
      Ist doch ganz einfach.
    • Der bisherige sog. „Kleine Drohnenführerschein“ war doch nur dem LBA bekannt, weil ich ihn dort online absolviert habe.

      Also stellt sich die Frage, bei welcher Stelle sind solche Genehmigungen hinterlegt?

      Für den DMFV oder DAeC mag es sein das die ihre eigenen Speichermöglichkeiten für Dokumente haben.

      Aber mein A1A3 Kompetenzausweis wurde vom Alleine vom LBA ausgestellt.


      Daher bleibt immer noch die Frage,

      Wie kommt die Meldung beim Absolvieren des DMFV Kenntnisnachweises zustande, das ich einen Kenntnisnachweis vom 05.01.2020 besitze.

      Ich habe bislang keinerlei Kenntnisausweise beim DMFV.



      jürgen





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