Neuer Kenntnisnachweis ist beim DMFV online

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    • Habe gerade etwas beim DMFV gefunden:

      EU-Sammelregistrierung:

      • Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
      • Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
      • Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen
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    • Habe noch etwas beim DMFV gefunden.

      • Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
      • Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
      • Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.



      Also nur mein Nummernschild (die e-ID) wird in einer europäischen Datenbank gespeichert

      und mein EU-Kompetenznachweis A1A3 der EASA verbleibt beim
      LBA Deutschland.


      Bleibt jedoch immer noch die Frage:
      Was soll diese Meldung in Orange beim Versuch den DMFV Nachweis online zu absolvieren ( Siehe Bild in meinem Beitrag Nr.12


      Mein Kompetenznachweis A1A3 des LBA ist kein Alter Kenntnisnachweis nach §21a LuftVO, so wie es mir vom DMFV in dem Bild in Orange dargestellt wird.

      Ich hatte niemals einen solchen Kenntnisnachweis vom DMFV, bis heute nicht !!!

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jugi ()

    • Jugi schrieb:

      Habe noch etwas beim DMFV gefunden.

      ........................................


      Bleibt jedoch immer noch die Frage:
      Was soll diese Meldung in Orange beim Versuch den DMFV Nachweis online zu absolvieren ( Siehe Bild in meinem Beitrag Nr.12)
      Moin.

      Die kann nur der DMFV beantworten, :) also Mail an den Verein - oder mal anrufen.
    • Für alle die es noch nicht verstanden haben können am Webinar teilnehmen.


      Absofort fliegen wir in Deutschland nach der Betriebserlaubnis der
      Verbände. Was bedeutet das? Welche Regeln gelten jetzt für den
      Modellflug?



      In einem kompakten Zoom-Webinar – inklusive Fragerunde – klärt der
      MFSD alle Eure Fragen. Vier Termine stehen zur Wahl, Beginn jeweils um
      19.00 Uhr, Dauer ca. 90 Minuten: 9. November, 14. November, 29.
      November, 5. Dezember.


      Meeting-ID: 867 1461 9285
      Kenncode: 060722


      Hier geht es zum Webinar


      @Jugi Dort kannst du deine Fragen stellen.
    • WiGiNo schrieb:

      Jugi schrieb:

      Habe noch etwas beim DMFV gefunden.

      ........................................


      Bleibt jedoch immer noch die Frage:
      Was soll diese Meldung in Orange beim Versuch den DMFV Nachweis online zu absolvieren ( Siehe Bild in meinem Beitrag Nr.12)
      Moin.
      Die kann nur der DMFV beantworten, :) also Mail an den Verein - oder mal anrufen.

      Hallo in die Runde,
      Ich habe gerade vor 20min eine Antwortmail vom DMFV bekommen.
      Angeblich wurde am 05.1.2020 ein Nutzerkonto beim DFMV angelegt in dem ein Vermerk auf einen Kenntnisnachweis für Flugmodelle hinterlegt war.

      Wie dieser und durch wen der Vermerk dort hineingelangt ist war nicht mehr nachvollziehbar.
      Die Lösung: Der DMFV hat mein Nutzerkonto gelöscht und ich soll mich heute etwas später über die Webseite des DMFV Online Kenntnisnachweis neu registrieren und damit ein neues DMFV Nutzerkonto anlegen.

      Den online Kenntnisnachweis für Flugmodelle muss ich nicht gleichzeitig machen.

      Das hat noch Zeit, erst einmal schaue ich ob danach in meinem LBA-Konto noch alles OK ist bzw ob sich dort etwas verändert hat.




      Dann bin ich mal gespannt …
      couch
      jürgen
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    • Der wichtigste Satz zum DMFV-oder DAEC Kenntnisnachweis lautet:

      Der Kenntnisnachweis für Modellflieger gilt in der Offenen Kategorie nicht.

      (Quelle)
      mfsd.de/kenntnisnachweis-fuer-…-a3-des-lba-was-denn-nun/

      Abschnitt, „Fliegen in der offenen Kategorie“




      Kompetenznachweis Offene Kategorie A1 und A3
      • Voraussichtlich gültig ab: 31.12.2020
      • Einsatz von: Drohnen (< 25kg, abseits von Menschen und Wohngebieten) und Flugmodellen außerhalb eines Verbandsrahmens
      • Art: Online-Lehrgang und Online-Prüfung
      • Ausstellende Behörde: Luftfahrtbundesamt
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    • Jugi schrieb:

      Der Kenntnisnachweis für Modellflieger gilt in der Offenen Kategorie nicht.
      Na logisch! Genauso wenig gilt der Kompetentnachweis A1/3 nicht, wenn man nach Verbandsregeln fliegen will.
      Außer man ist gewerblich, oder im Ausland unterwegs, dann muss man in der OPEN Kategorie fliegen.
      Jeder Verbandsangehörige fliegt lieber nach Verbandsregeln, und da braucht man kein A1/3 Schein und erst ab 2 Kg den Kenntnisnachweis oder Schulungsnachweis.
      Das ist doch nocht so schwer zu verstehen.
    • Aber nach Verbandsregeln kann ich nur mit dem Kenntnisnachweis für Flugmodelle genau so mit meiner Drohne auf die grüne Wiese gehen und sie dort fliegen lassen (mit genügend Abstand zu Wohnbügebieten, Personen etc.)

      Weil die Drohne als Flugmodell von den Verbänden akzeptiert wurde.

      Oder ? Seht ihr das anders ?


      Kleiner Beitrag dazu vom DMFV:

      Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem

      Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
      So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
      Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
      Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.


      ————-
      Drohne zu Freizeitzwecken betreiben, genau das mache ich ohnehin - schon immer



      Jürgen
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    • unter anderem hier:
      dmfv.aero/allgemein/eu-verordn…sen-modellflieger-wissen/

      und hier:
      dmfv.aero/allgemein/modellfliegen-in-der-kategorie-offen/

      und siehe Schaubild „Modellflug im DMFV“ Schaukasten - Grüne Wiese -
      dmfv.aero/rund-ums-fliegen/einfach-sicher-fliegen/


      in dem Schaubild steht unten links:
      Abstand 150m von Wohngebieten

      Und in dem rosa Kasten oben Mitte steht etwa zum Abstand zu Personen




      Daumenhoch
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    • Meine Xiomi FIMI SE 2020 wiegt 765gr also in der Klasse C1 (Jedoch ohne Zertifizierung).
      Nicht schwerer als 2kg, nicht mal die Hälfte.
      Somit kann ich damit nur unter A3 Regel fliegen, was auch ausreicht.

      Einen A2 Schein werde ich nicht machen.

      Ich bin zwar Mitglied im DMFV, aber fliege Drohne mal lieber nach den Regeln des A1A3 Ausweis.

      jürgen
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    • Kleeps schrieb:

      Jugi schrieb:

      ............................................
      ...................................... oder du liegst nach Verbandsregeln auch mal innerorts.
      Diese unverbesserlichen.....

      Stimmt! Aber vermutlich liegst Du dann auf der Nase ;)

      Ein Richter wird das dann im Zweifelsfall sicher korrekt klären. Viel Freude dabei!
    • Ich mag mich jetzt hier nicht weiter zu der Thematik äußern, darum nur soviel:

      In allen Foren, so auch hier, ist es ein ungeschriebenes Gesetzt, dass die Schriftfarbe rot nur von Admins und Moderatoren genutzt wird.



      (Danke Bernd für den Hinweis :thumbup: ..habs etwas deutlicher gemacht 8) hoffe das ist OK...Michael)
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe