Neuer Kenntnisnachweis ist beim DMFV online

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    • Für meine Wenigkeit, ich habe mich entschieden.

      Es gibt offensichtlich zwei Regelungen, einmal EU-Drohnenverordnung und einmal die Modellflug-Verbandsregeln.

      Worum es ursprünglich ging?
      Soll ich einfach mal den KenntnisAusweis des DMFV machen?
      Brauche ich den überhaupt?

      OK Wenn ich auf dem Vereinsgelände höher als 120m fliege, oder mit Modellen über 2kg Abfluggewicht, dann ja. Mit meiner Drohne fliegt ich ohnehin nicht höher.

      Und auf der „grünen Wiese“ halte ich mich vorsichtshalber an die EU-Drohnenverordung.
      150m Abstand zu Wohngebieten und genügend Abstand zu unbeteiligten Personen.
      da wo Menschenansammlungen sind fliege ich ohnehin nicht.



      Also werde ich keinen DMFV Kenntnisnachweis machen, solange er im Verein nicht von mir verlangt wird!
      Ich möchte nicht in Versuchung geraten,mit meiner 765gr Drohne zu nahe am Wohngebiet von der Polizei oder Ordnungsamt kontrolliert zu werden und dann nicht zu wissen was mir blüht.

      Das sollen erst einmal andere ausprobieren.
      Man wird sich hier und da in Foren darüber lesen.


      Jürgen
      Code
      9874137
      - Nachhaltigkeitsblogger - work12
    • Jugi schrieb:

      Und auf der „grünen Wiese“ halte ich mich vorsichtshalber an die EU-Drohnenverordung.
      150m Abstand zu Wohngebieten und genügend Abstand zu unbeteiligten Personen.
      da wo Menschenansammlungen sind fliege ich ohnehin nicht.
      Dann drauchst du auch keinen Kenntnissnachweis und auch deinen DMFV Mitgliedschaft ist dann überflüssig.