Sprachregelung Drohnenführerscheine

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    • Sprachregelung Drohnenführerscheine

      Hallo,
      Was ich mittlerweile etwas verwirrend finde ist, das überall im Internet verschiedene Sprachregelungen zu Drohnenführerscheinen verwendet werden.

      Der kleine Drohnenführerschein, der große Drohnenführerschein, der Drohnen-Kompetenznachweis, die Drohnenfernpilotenlizenz … der Drohnenkenntnisnachweis usw

      Dazu noch der alte Kenntnisnachweis, der neue, usw.


      Welche Begriffe haben am meisten Aussagekraft bzw. sind gültig?

      Es wird langsam unübersichtlich, oder ich werde einfach zu alt für das Thema …

      leckmich

      Jürgen
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      9874137
      - Nachhaltigkeitsblogger - work12
    • Jugi schrieb:

      Der kleine Drohnenführerschein, der große Drohnenführerschein, der Drohnen-Kompetenznachweis, die Drohnenfernpilotenlizenz … der Drohnenkenntnisnachweis usw
      da fehlt noch der Schulungsnachweis vom MFSD.

      Ist doch ganz einfach: jenachdem nach welchen Regeln du fliegst oder welchem Verband du angehörst, brauchst du den entsprechenden Schein.

      OPEN Kategorie - Kompetenznachweis A1/3 evtl A2
      DMFV - Kentnissnachweis
      MFSD - Schulungsnachweis
    • Betreff „Drohne fliegen auf der grünen Wiese“
      Mit A1A3 Ausweis LBA oder mit Kenntnisnachweis DMFV?

      ——————————————————————————



      Naja,
      Ob ich z.B. mit dem DMFV Kenntnisnachweis mit meiner Drohne die gleichen Rechte und Plichten sowie Flugmöglichkeiten habe, wie mit dem EASA A1A3 Ausweis, da bin ich mir nicht sicher.

      Die Modellflugverbände tun nun so, als kann man mit seiner Drohne als Verbandsmitglied genauso auf der grünen Wiese fliegen, wie mit dem A1A3 Ausweis des LBA (A1A3 Regeln einhalten vorausgesetzt)

      Ob ich mit einem Flugmodell auf die „grüne Wiese“ fliegen gehe oder mit einer Drohne, scheint mit dem DMFV Ausweis egal zu sein.

      Wozu braucht man dann noch den LBA-Kompetenznachweis ?


      Zitat:
      Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.

      Quelle:
      dmfv.aero/drohnen/#:~:text=Mit…bar%20angebracht%20werden.

      Jürgen
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      9874137
      - Nachhaltigkeitsblogger - work12

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jugi ()

    • Jugi schrieb:

      ........................................................................................
      Wozu braucht man dann noch den LBA-Kompetenznachweis ?


      .........................................................................................Jürgen
      Um in ganz Europa damit legal fliegen zu dürfen/können ;)
      Mit den "Verbandsscheinen" nur in Deutschland!
    • Mehr Rechte als Drohnenpilot mit dem DMFV Kenntnisnachweis?

      Kaum zu glauben. hat sich die Welt in dem 1 Jahr, in dem ich wegen OP etc. „ausgeschaltet“ war, so sehr verändert?

      Noch vor zwei drei Jahren wollte man bei den Verbänden von Drohnen nichts wissen. Bloß weit weg mit den bösen Dingern.

      rcflug
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      9874137
      - Nachhaltigkeitsblogger - work12
    • Jugi schrieb:

      Mehr Rechte als Drohnenpilot mit dem DMFV Kenntnisnachweis?
      Guckst du hier:dmfv.aero/rund-ums-fliegen/einfach-sicher-fliegen/

      Jugi schrieb:

      Kaum zu glauben. hat sich die Welt in dem 1 Jahr, in dem ich wegen OP etc. „ausgeschaltet“ war, so sehr verändert?
      Nicht sehr, aber die Betriebserlaubnis ist vom LBA genehmigt worden.