Im allgemeinen Sprachgebrauch der Modellflieger ist sehr oft vom „Fliegen auf der grünen Wiese“ die Rede.
Als Modellflieger kennen wir das seit Jahrzehnten.
Es bedeutet nichts anderes, als sich irgendein Gelände in der Natur zu suchen, auf dem man möglichst ungestört Flugmodelle fliegen lassen kann.
Die rechtlichen Seiten dieses „Wildfliegens“ wie z.B. Betreten fremden Eigentums etc. möchte ich hier außen vor lassen.
Nun besteht aufgrund der neuen Regellungen für die Modellflugverbände eine neue Situation, das auch Drohnen als Modellflugzeuge akzeptiert werden, solange sie zu Sport- oder Freizeitzwecken genutzt werden.
Im Juli 2022 hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) und dem Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) eine eigene Betriebsgenehmigung erteilt nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 (andere Unterverbände sind davon auch eingeschlossen. Dadurch können diese Modellflugverbände nun wählen, ob ihre Mitglieder weiterhin nach der Kategorie OPEN der EU-Drohnenverordnung fliegen wollen oder ob sie sich in der speziellen Kategorie SPECIFIC ein eigenes Verbandsverfahren vom Luftfahrtbundesamt genehmigen lassen. Letzteres war natürlich das Hauptziel der Verbände.
Text des DMFV:
Für Mitglieder dieser Verbände ist Modellflug natürlich – wie bisher – auf Vereinsgeländen, aber auch
weiterhin auf der „grünen Wiese“ möglich. Außerhalb von Modellflugplätzen gilt nun sogar eine Erlaubnisfrei-Grenze von 12 kg. Bisher waren das 5 kg. Ab einem Gewicht von 2 kg ist nach wie vor ein Kenntnisnachweis des entsprechenden Verbandes erforderlich. Eine Höhenbegrenzung, wie wir sie aus der „Offenen Kategorie“ der EU-Drohnenverordnung kennen, gibt es beim Betrieb im Verbandsrahmen nicht.
(Quelle: dmfv.aero/spezialthemen/intern…0Verbandes%20erforderlich.
Was aber bedeutet das für jemanden der neben seinen Modellflugzeugen auch Drohnen auf der grünen Wiese fliegen lassen möchte?
Greift auch beim „Fliegen lassen einer Drohne“ auf der grünen Wiese der Begriff „im Verbandsrahmen“ ?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Jürgen
Als Modellflieger kennen wir das seit Jahrzehnten.
Es bedeutet nichts anderes, als sich irgendein Gelände in der Natur zu suchen, auf dem man möglichst ungestört Flugmodelle fliegen lassen kann.
Die rechtlichen Seiten dieses „Wildfliegens“ wie z.B. Betreten fremden Eigentums etc. möchte ich hier außen vor lassen.
Nun besteht aufgrund der neuen Regellungen für die Modellflugverbände eine neue Situation, das auch Drohnen als Modellflugzeuge akzeptiert werden, solange sie zu Sport- oder Freizeitzwecken genutzt werden.
Im Juli 2022 hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) und dem Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) eine eigene Betriebsgenehmigung erteilt nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 (andere Unterverbände sind davon auch eingeschlossen. Dadurch können diese Modellflugverbände nun wählen, ob ihre Mitglieder weiterhin nach der Kategorie OPEN der EU-Drohnenverordnung fliegen wollen oder ob sie sich in der speziellen Kategorie SPECIFIC ein eigenes Verbandsverfahren vom Luftfahrtbundesamt genehmigen lassen. Letzteres war natürlich das Hauptziel der Verbände.
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Für Mitglieder dieser Verbände ist Modellflug natürlich – wie bisher – auf Vereinsgeländen, aber auch
weiterhin auf der „grünen Wiese“ möglich. Außerhalb von Modellflugplätzen gilt nun sogar eine Erlaubnisfrei-Grenze von 12 kg. Bisher waren das 5 kg. Ab einem Gewicht von 2 kg ist nach wie vor ein Kenntnisnachweis des entsprechenden Verbandes erforderlich. Eine Höhenbegrenzung, wie wir sie aus der „Offenen Kategorie“ der EU-Drohnenverordnung kennen, gibt es beim Betrieb im Verbandsrahmen nicht.
(Quelle: dmfv.aero/spezialthemen/intern…0Verbandes%20erforderlich.
Was aber bedeutet das für jemanden der neben seinen Modellflugzeugen auch Drohnen auf der grünen Wiese fliegen lassen möchte?
Greift auch beim „Fliegen lassen einer Drohne“ auf der grünen Wiese der Begriff „im Verbandsrahmen“ ?
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- Nachhaltigkeitsblogger - work12
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