Mit Kenntnisnachweis DMFV oder MFSD und Drohne „auf die grüne Wiese“

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    • Mit Kenntnisnachweis DMFV oder MFSD und Drohne „auf die grüne Wiese“

      Im allgemeinen Sprachgebrauch der Modellflieger ist sehr oft vom „Fliegen auf der grünen Wiese“ die Rede.

      Als Modellflieger kennen wir das seit Jahrzehnten.
      Es bedeutet nichts anderes, als sich irgendein Gelände in der Natur zu suchen, auf dem man möglichst ungestört Flugmodelle fliegen lassen kann.

      Die rechtlichen Seiten dieses „Wildfliegens“ wie z.B. Betreten fremden Eigentums etc. möchte ich hier außen vor lassen.


      Nun besteht aufgrund der neuen Regellungen für die Modellflugverbände eine neue Situation, das auch Drohnen als Modellflugzeuge akzeptiert werden, solange sie zu Sport- oder Freizeitzwecken genutzt werden.


      Im Juli 2022 hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) und dem Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) eine eigene Betriebsgenehmigung erteilt nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 (andere Unterverbände sind davon auch eingeschlossen. Dadurch können diese Modellflugverbände nun wählen, ob ihre Mitglieder weiterhin nach der Kategorie OPEN der EU-Drohnenverordnung fliegen wollen oder ob sie sich in der speziellen Kategorie SPECIFIC ein eigenes Verbandsverfahren vom Luftfahrtbundesamt genehmigen lassen. Letzteres war natürlich das Hauptziel der Verbände.





      Text des DMFV:
      Für Mitglieder dieser Verbände ist Modellflug natürlich – wie bisher – auf Vereinsgeländen, aber auch
      weiterhin auf der „grünen Wiese“ möglich. Außerhalb von Modellflugplätzen gilt nun sogar eine Erlaubnisfrei-Grenze von 12 kg. Bisher waren das 5 kg. Ab einem Gewicht von 2 kg ist nach wie vor ein Kenntnisnachweis des entsprechenden Verbandes erforderlich. Eine Höhenbegrenzung, wie wir sie aus der „Offenen Kategorie“ der EU-Drohnenverordnung kennen, gibt es beim Betrieb im Verbandsrahmen nicht.

      (Quelle: dmfv.aero/spezialthemen/intern…0Verbandes%20erforderlich.




      Was aber bedeutet das für jemanden der neben seinen Modellflugzeugen auch Drohnen auf der grünen Wiese fliegen lassen möchte?

      Greift auch beim „Fliegen lassen einer Drohne“ auf der grünen Wiese der Begriff „im Verbandsrahmen“ ?
      Wenn ja, unter welchen Bedingungen?



      Jürgen
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    • Moin Jürgen.

      Auch auf der grünen Wiese kannst Du im Rahmen der Verbandsregeln fliegen.
      Bei UAS ist aber die Höhe auf 120 m begrenzt!
      Die entfällt nur bei z.B. Seglern, sofern der Luftraum dies zulässt.

      Sonst einfach mal die Bedingungen der Betriebserlaubnis eingehend studieren ;)
      So gravierend sind die Unterschiede zur EU-Verordnung nicht.

      Bei FPV Flügen bis 30 m Höhe (ohne Spotter) - und darüber (mit Spotter) - gilt aber: nicht weiter entfernt als VLOS.
      Das kapieren aber einige alteingesessene Verbandsmitglieder nicht und berufen
      sich auf die ehemals gültige Sonderregelung: bis Ende 2022 ;-(, Diese entfiel aber mit der neuen Genehmigung.

      z.B. ein YouTuber aus dem Osten der Republik: ..."und ja, ich bin Verbandsmitglied" ist als Vorspann meistens sichtbar!
    • Hallo Wilhelm,
      ob die „Betroffenen Modellpiloten“ wenn sie mit einer Drohne fliegen wissen, welche Drohne sie wie und wo fliegen dürfen?

      Ich weiss z.B. genau, das meine Drohne mit 789 gr Gewicht nur unter A3 Bedingungen geflogen werden darf.
      Also 150m von Wohngebieten, weit weg von Menschen, kein Überflug unbeteiligter Personen und nur Max 120m hoch sowie auf Sichtweite.j Mit dem Teil darf ich ohnehin nur raus auf die grüne Wiese! A1 ist damit nicht.

      Jetzt steht zB. beim DMFV etwas von max. 12kg usw.

      Wer von den Modellfliegern studiert den die A1 A2 oder A3 Regeln?


      PS:
      Geh mal auf die Webseite des DMFV und klicke auf Drohnen. dmfv.aero/drohnen/
      Da kannst du z.B. auf einem blauen Feld einen Pfeil nach unten zum dmfv.aero/drohnen/Thema Kennnisnachweis anklicken.
      Was steht da?

      Zitat:
      • Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.


      Und

      Highend-Flugsystem

      Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
      So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
      Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
      Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.


      !!!! Das steht unter dem Menüpunkt Drohnen !!!!!

      Wo steht hier auf der Webseite etwas von Open Specific und Certified Categorie?
      Wo steht der Hinweis auf die Offene Kategorie und die für Drohnen geltenden Unterkategorien?

      Ganz im Gegenteil, es steht sogar:
      Mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis an den DMFV wird den Verbandsmitgliedern nun dauerhaft ermöglicht, in Deutschland abweichend von den europaweiten Regularien der „Offenen Kategorie“ zu fliegen.


      ALSO! RAUS MIT DER DROHNE UND EIGENEN REGELN AUF DIE GRÜNE WIESE …ob das mal gutgeht?



      Gruß
      Jürgen
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      - Nachhaltigkeitsblogger - work12

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Jugi ()

    • Jugi schrieb:

      Hallo Wilhelm,
      ...............................................................

      ALSO! RAUS MIT DER DROHNE UND EIGENEN REGELN AUF DIE GRÜNE WIESE …ob das mal gutgeht?



      Gruß
      Jürgen
      Moin Jürgen.

      Ich bin es langsam leid, dass manche Verbandsmitglieder wirklich glauben, für sie gilt das Luftrecht "nur so, wie man es gerne hätte!"

      Dabei hat doch jeder Verband seit Erhalt der Betriebsgenehmigung klar und deutlich kommuniziert, wie es denn künftig weitergehen kann und muss!

      So groß sind die Unterschiede doch gar nicht, zwischen den EU Regeln und der Verbandsgenehmigung.

      Im Zweifel wird ein Richter entscheiden, welche Regeln denn gegolten haben ;)

      Und damit bin ich raus aus der Diskussion.
    • WiGiNo schrieb:

      So groß sind die Unterschiede doch gar nicht, zwischen den EU Regeln und der Verbandsgenehmigung.
      Naja, die Abstandsregeln sind schon liberaler bei den Verbänden. Die Übergangzeit der EU für Bestandsdrohnen wurde zwar verlängert, endet aber definitiv.
      Und danach gibt es nur noch A3 in der Pampa. Nach Verbandsregeln kannst du auch mit Bestandsdrohnen weiterhin innerorts fliegen.
      Das ist für mich der wichtigste Unterschied.


      Jugi schrieb:

      für mich ist mein A1A3 Ausweis des LBA der wichtigere Ausweis
      wieso ist der wichtiger? Für mich ist die Verbandsmitgliedschaft viel wichtiger. Ich hatte den A1/3 Schein auch gemacht, aber nur weil er am Anfang kostenfrei war.
    • Hallo Leute,
      also ich verstehe das Problem nicht.
      Ich habe den A1/A3 Schein und dann habe ich im September meinen Kenntnisnachweis beim DMFV neu gemacht.
      Hat mich die "Unsumme" von 26,75 EURO gekostet.
      Somit bin ich doch safe.
      Hab Modelle von mehreren 1000 Euro da fallen die 26,75 EURO nicht ins Gewicht. Das ist mir mein Hobby wert.

      jm2c

      EDIT. Habe nur noch die Mini3 als Kameracopter und meinen Racer fliege ich nur im Verein. Habe jedoch 3 Goblins und einen Logo als Heli
      Ich bin einer derjenigen geworden, wovor unsere Eltern uns immer gewarnt haben
      Peter
    • Kleeps schrieb:

      Naja, die Abstandsregeln sind schon liberaler bei den Verbänden. Die Übergangzeit der EU für Bestandsdrohnen wurde zwar verlängert, endet aber definitiv.Und danach gibt es nur noch A3 in der Pampa. Nach Verbandsregeln kannst du auch mit Bestandsdrohnen weiterhin innerorts fliegen.
      Das ist für mich der wichtigste Unterschied.

      ........................................
      Moin Georg.

      Ich wusste, da war noch was in meiner Erinnerung: Zitat "Nach Verbandsregeln kannst du auch mit Bestandsdrohnen weiterhin innerorts fliegen", wenn es mit A3 nur noch in der Pampa geht ;(

      Das als wichtigsten Unterschied zu benennen, ist doch hanebüchen.

      Die Verbandsregeln gelten nur für Sport und Freizeitzwecke und nur auf dem Platz oder aber auf der grünen Wiese.
      Von innerorts (außer auf privatem Grund, mit entsprechender Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten möglich) steht davon in den Verbandsregeln kein Wort.

      Hast du zu innerorts eine sichere Quelle? Ich lasse mich gerne belehren, sollte ich Unrecht haben.

      Im anhängenden Screenshot (Quelle:LBA Mitteilung über die Verbandsgenehmigung) kann man die Abweichungen zur EU Norm erkennen. Tolle ist das ja nun nicht.
      Über den Link kann man dann direkt zu den vom LBA erwähnten entsprechenden Abschnitten gelangen.

      mfsd.de/wp-content/uploads/202…lle-MFSD-F1.5_publish.pdf

      001-Unterschied Verband zu EU.png
    • WiGiNo schrieb:

      ....Platz oder aber auf der grünen Wiese.
      Grüne Wiese ist ein Metapher, bedeutet so viel wie außerhalb vom Modellflugplatz. Es kann auch ein braunes Feld sein. Ein Dorfanger oder ein Stadtpark hat auch eine grüne Wiese.
      Starrflügler brauchen eine echte Wiese zum landen, deshalb der Begriff.

      WiGiNo schrieb:

      steht davon in den Verbandsregeln kein Wort.
      Da steht nicht, dass es verboten ist.

      WiGiNo schrieb:

      Über den Link kann man dann direkt zu den vom LBA erwähnten entsprechenden Abschnitten gelangen.
      falscher Link

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    • WiGiNo schrieb:

      Kleeps schrieb:

      Naja, die Abstandsregeln sind schon liberaler bei den Verbänden. Die Übergangzeit der EU für Bestandsdrohnen wurde zwar verlängert, endet aber definitiv.Und danach gibt es nur noch A3 in der Pampa. Nach Verbandsregeln kannst du auch mit Bestandsdrohnen weiterhin innerorts fliegen.
      Das ist für mich der wichtigste Unterschied.

      ........................................
      Moin
      Im anhängenden Screenshot (Quelle:LBA Mitteilung über die Verbandsgenehmigung) kann man die Abweichungen zur EU Norm erkennen. Tolle ist das ja nun nicht.
      Über den Link kann man dann direkt zu den vom LBA erwähnten entsprechenden Abschnitten gelangen.

      mfsd.de/wp-content/uploads/202…lle-MFSD-F1.5_publish.pdf

      001-Unterschied Verband zu EU.png



      Heißt also alles was in dem Screenshot steht, ist in der Genehmigung der Verbände weggefallen oder wurde geändert?


      Das was hier besonders interessiert:


      Abstände zu Personen und Menschenansammlungen



      Demnach hätte Kleeps recht, es gibt keine Unterkategorien mehr und demnach nur noch ganz allgemein Flugmodelle einschließlich Drohnen bis 2kg, für die die Verbandsregeln gelten.


      jürgen
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      - Nachhaltigkeitsblogger - work12

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    • Jetzt komme ich genau auf den Punkt.
      Warum ich die ganze Diskussion um das Für und Wieder
      Kennnisausweis der Modellflugverbände oder Kompetenznachweis des LBA
      überhaupt hier im Forum so „breit getreten„ habe.

      Es war ja ursprünglich meine Frage,
      „Wenn ich den Kompetenzausweis des LBA schon besitze (in meinem Fall A1A3) …
      Soll ich dann jetzt noch den Kenntnisnachweis zB. des DMFV machen?

      Nach dem jetzigen Stand unserer Diskussion hole ich mir im Zweifelsfall zb. bei einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt den „jeweilig passenden Ausweis“ aus der Hosentasche.

      Fliege ich mit meiner FIMI Drohne mit 765gr zu Sport und Freizeitszweck im Wohngebiet zeige ich also den Ausweis des DMFV vor.
      Hahahahaha auslachen1

      Wie praktisch. ….

      Es darf nur niemandem auffallen das ich zwei verschiedene Führerscheine besitze.

      jürgen
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    • Also wäre da noch die Frage „Wenn ich durch eine Behörde wie Polizei oder Ordnungsamt kontrolliert werde“, zB. beim Drohne Fliegen im oder zu nahe am Wohngebiet“…… nach welchen Kriterien entscheiden dann die Ordnungskräfte?
      Nach EU-Drohnenverordnung oder nach Verbandsregeln?

      Welche Regelung liegt den Ordnungskräften überhaupt vor?
      Die haben nun die Auswahl.

      und da wäre noch der Bußgeldkatalog
      bussgeldkatalog.org/drohne/

      jürgen
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