Mit Kenntnisnachweis DMFV oder MFSD und Drohne „auf die grüne Wiese“

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    • Jugi schrieb:

      Also wäre da noch die Frage „Wenn ich durch eine Behörde wie Polizei oder Ordnungsamt kontrolliert werde“, zB. beim Drohne Fliegen im oder zu nahe am Wohngebiet“…… nach welchen Kriterien entscheiden dann die Ordnungskräfte?
      Nach EU-Drohnenverordnung oder nach Verbandsregeln?

      Welche Regelung liegt den Ordnungskräften überhaupt vor?
      Die haben nun die Auswahl.

      Die Frage lässt sich aus meiner Sicht sehr einfach und logisch beantworten.
      Die Ordnungsbehörde (Polizei, Ordnungsamt) und wahrscheinlich auch die Luftaufsicht lässt sich euren vom LBA ausgestellten "Drohnenführerschein" zeigen.
      Insbesondere Polizei und Ordnungsamt interessiert sich kaum bis überhaupt nicht für Verbandsregeln denn das sind Dinge die ihnen nicht bekannt sind. Auf Diskussionen wird man sich sicherlich nicht einlassen sondern eher einen Platzverweis aussprechen dem man dann schriftlich widersprechen kann.

      So ist das leider wenn Verbände ihr eigenes Süppchen kochen. Es erzeugt große Unsicherheit und das nicht nur bei Neulingen.
      Es wird Raum geschaffen für Auslegungen in die eine oder andere Richtung und wenn es hart auf hart kommt, entscheidet letztendlich ein Richter.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Die schauen bzw. fragen als erstes nach deinem Personalausweis und nach der e-iD.
      (Wie beim KFZ das Kennzeichen)

      Die e-iD ist beim LBA gespeichert, im Gegensatz zum Kenntnisnachweis.

      Der wird beim Verband gespeichert.
      So zumindest ist es beim DMFV. Na immerhin hast du ja den Ausweis vom Verband (als Führerschein).
      Darin steht welche Klasse du fliegen darfst etc., wie beim KFZ-Führerschein.

      Dabei würde ich als kontrollierender Beamter schnell die Krise kriegen leckmich

      jürgen
      Code
      9874137
      - Nachhaltigkeitsblogger - work12
    • Jugi schrieb:

      UND e-ID
      Die e-ID identifiziert den Halter nicht den Piloten. Der muss sich bei Kontrolle selbst ausweisen.

      Bernd Q schrieb:

      Insbesondere Polizei und Ordnungsamt interessiert sich kaum bis überhaupt nicht für Verbandsregeln denn das sind Dinge die ihnen nicht bekannt sind.
      Das sollten sie aber schon. Der Artikel 16 der EU VO ist Grundlage für die Vereinsregeln die ja auch auf nationalem Recht aufgebaut sind und kein anderes Gesetz auschließen.
    • Ich glaube du spinnst* dir da gerade die Welt so zusammen wie du sie gerne hättest.
      Du schreibst selber:

      Kleeps schrieb:

      Das sollten sie aber schon.

      Das sich der gemeine Streifenpolizist oder Ordnungsamtmitarbeiter mit solchen Dingen auskennt ist ein Wunschdenken (von dir) und entbehrt jeglicher Realität.
      Die Mädels und Jungs fragen nach:
      Deinem Personalausweis (den musst du aber nicht mithaben)
      Deinen "Drohnenführerschein" vom LBA
      Deiner Versicherung
      Schauen ob du die e-ID irgendwo auf deiner Drohne hast
      Und wissen mit der Dronic App umzugehen

      Das alles haben sie in einer Dienstbesprechung gehört und mehr nicht.
      (Ich habe 40 Jahre bei einer Stadtverwaltung gearbeitet und meine Kontakte zum Ordnungsamt und zur örtlichen Polizei sind sehr gut)
      Also komm einfach mal von deinem Wunschdenken runter denn die Realität sieht etwas anders aus.

      * Kommt jetzt von Netz spinnen also nicht falsch interpretieren
      Gruß - Bernd

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    • Er nutz z.B. die Dronic App. Dort sieht er ob du dort wo du fliegst, fliegen darfst. Er klappert die Punkte ab welche ich beschrieben habe und glaub mir, er wird nicht mit dir diskutieren und erst recht nicht über Dinge aus deinem Verband. Wenn du glaubst das er alle Vorschriften kennt liegst du sicherlich falsch denn die kennt ja noch nicht einmal jeder Drohnenpilot. Im Zweifelsfall sprich er einen Platzverweis aus und du packst brav ein.

      So Georg und nu lass mal gut sein und kommt in die Realität
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
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    • Bernd Q schrieb:

      Ich glaube du spinnst* dir da gerade die Welt so zusammen wie du sie gerne hättest.
      Du schreibst selber:

      Kleeps schrieb:

      Das sollten sie aber schon.
      Das sich der gemeine Streifenpolizist oder Ordnungsamtmitarbeiter mit solchen Dingen auskennt ist ein Wunschdenken (von dir) und entbehrt jeglicher Realität.
      Die Mädels und Jungs fragen nach:
      Deinem Personalausweis (den musst du aber nicht mithaben)
      Deinen "Drohnenführerschein" vom LBA
      Deiner Versicherung
      Schauen ob du die e-ID irgendwo auf deiner Drohne hast
      Und wissen mit der Dronic App umzugehen

      Das alles haben sie in einer Dienstbesprechung gehört und mehr nicht.
      (Ich habe 40 Jahre bei einer Stadtverwaltung gearbeitet und meine Kontakte zum Ordnungsamt und zur örtlichen Polizei sind sehr gut)
      Also komm einfach mal von deinem Wunschdenken runter denn die Realität sieht etwas anders aus.

      * Kommt jetzt von Netz spinnen also nicht falsch interpretieren
      Joa… duidiotsmile
      Der Streifenpolizist oder Ordnungsamtmitarbeiter der das alles im Kopf hat und korrekt anwendet wird innerhalb einer Woche zum A13 befördert.
      Lach …


      Jürgen
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      9874137
      - Nachhaltigkeitsblogger - work12