Gute Nachrichten für Modellflieger: Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) und dem Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) jeweils eine Betriebsgenehmigung erteilt. Gemäß Artikel 16 der neuen EU-Drohnenverordnung waren die Verbände aufgefordert, die verbandsinternen Verfahren zu beschreiben, die Grundlage für die gute Sicherheitsbilanz des Verbandsmodellflugs in der Vergangenheit waren.
Die Betriebsgenehmigung wurde den Verbänden am 6. Juli 2022 durch Vertreter des LBA und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) überreicht. Die feierliche Übergabe fand in den Räumen des Luftfahrt-Bundesamtes statt. Seitens der Verbände war jeweils eine sechsköpfige Delegation zum LBA gereist.
Für die Mitglieder der beiden Verbände und der Landesverbände des DAeC, die der Betriebserlaubnis des MFSD über eine Kooperation angeschlossen sind, sind in den einschlägigen Paragrafen der LuftVO, sowie in den verbandsinternen Verfahren alle Bedingungen und Regeln enthalten, die für sie relevant sind. Die engen Grenzen der „Open Category” greifen für die Mitglieder der Verbände nicht mehr. Insbesondere gilt die dort einzuhaltende maximale Flughöhe von 120 m über Grund nicht. Die Bedingungen und Regeln orientieren sich an der bisher bekannten und geübten Praxis, die jeder vernünftige Modellflieger auch bislang beachtet, verinnerlicht und angewendet hat.
Quelle:
dmfv.aero/allgemein/lba-erteil…g-an-modellflugverbaende/
Grüße
Jürgen
Die Betriebsgenehmigung wurde den Verbänden am 6. Juli 2022 durch Vertreter des LBA und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) überreicht. Die feierliche Übergabe fand in den Räumen des Luftfahrt-Bundesamtes statt. Seitens der Verbände war jeweils eine sechsköpfige Delegation zum LBA gereist.
Für die Mitglieder der beiden Verbände und der Landesverbände des DAeC, die der Betriebserlaubnis des MFSD über eine Kooperation angeschlossen sind, sind in den einschlägigen Paragrafen der LuftVO, sowie in den verbandsinternen Verfahren alle Bedingungen und Regeln enthalten, die für sie relevant sind. Die engen Grenzen der „Open Category” greifen für die Mitglieder der Verbände nicht mehr. Insbesondere gilt die dort einzuhaltende maximale Flughöhe von 120 m über Grund nicht. Die Bedingungen und Regeln orientieren sich an der bisher bekannten und geübten Praxis, die jeder vernünftige Modellflieger auch bislang beachtet, verinnerlicht und angewendet hat.
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