Angepinnt Aktuelles was Rechte , Pflichten und Vorschriften betrifft

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    • Ich habe auch noch nichts von Subkategorien in den Regeln der Verbände gelesen, oder hab ich da etwas übersehen? Lediglich

      „ Der Flugbetrieb für unsere Mitglieder findet nicht in der Open Category A3 der EU-Regelungen statt. Somit ist auch das Ablegen des neuen Kompetenznachweises beim LBA („kleiner Drohnenführerschein“) nicht erforderlich. „
      Quelle: dmfv.aero/allgemein/drohnenver…ungen-auf-den-modellflug/



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      Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.



      Dieser Satz des DMFV ist mir allerdings für das Gesamtverständnis der Drohnenthematik auch nicht ausreichend !!!







      Mit dem A1A3 Kompetenzausweis vom LBA darfst du doch mit deiner Mavic Mini in der Unterkategorie A1 fliegen?

      Wenn es die Erlaubnis mit den Ausweisen der Verbände nicht gibt, dann nimm eben einfach den EU-Drohnen-Ausweis vom LBA.

      smile26
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jugi ()

    • WiGiNo schrieb:

      Ja, ja, die ewig unverbesserlichen ;(
      ...ich mach’ mir meine Welt, wie sie mir gefällt....

      Einfach mal den nachfolgenden Link anklicken - und alles verstehend lesen ;) Wichtig!

      mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/strff-inhalt/

      Und das war es auch hier von meiner Seite - Viel Glück in der Zukunft!
      Hallo Wilhelm,
      Ich bin mir auch nicht sicher wo aus deiner Sicht der Fehler bei der Antwort von Kleeps liegt.
      Es wäre doch einfacher uns aufzuklären, wo Kleeps oder ich einem Fehler unterliegen.

      Bitte lass uns nicht im Regen stehen …

      Jürgen
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    • Ja, ja, der ewig sebsternannte Forenpolizist

      WiGiNo schrieb:

      Einfach mal den nachfolgenden Link anklicken - und alles verstehend lesen Wichtig!
      mfsd.de/flugbetrieb-im-verband…t/strff/?query-10-page=33
      Besonders mal den Punkt (3) richtig verstehen.
      Übrigens, mein Mavic 2 Pro wiegt knapp über 900g also unter 2Kg.
      Ohne Verband sind die Abstände nach EU-VO einzuhalten.
      Wo ist jetzt dein Problem?


      Jugi schrieb:

      Ich habe auch noch nichts von Subkategorien in den Regeln der Verbände gelesen
      Richtig, Ich habe das dir nur so veranschaulicht, weil du bunte Bilder besser verstehs als Texte von Gesetzen und Verordnungen.
      Ich fliege mit der Mavic 2 Pro nach Verbandsregeln genau so wie in A1. Vielleicht hast du es jetzt besser verstanden.
    • Jugi schrieb:

      Echt ???

      Also mit der Mavic Pro im Wohngebiet nahe Personen … wie in A1 mit LBA-Ausweis ???

      Das würde ja die Regeln der EU-Drohnenverordnung komplett aushebeln.
      Das hat sich das LBA gefallen lassen?


      Jürgen
      Doch noch eine letzte Bemerkung der "Forenpolizei" ;)

      Das LBA hat sich nichts gefallen lassen. Nur manche glauben, sich eben eigene "Regeln" machen zu können!

      Siehe Beitrag Nr. 5880

      Aber macht euch keinen Kopf, spätestens wenn die echten "Kollegen" - ohne Drohnen davor - bei euch anklopfen. Die Strafen sind ja bei 50.000.- Euro gedeckelt. Zahlt man doch aus der Portokasse. ;)
    • Wenn sich also schon langjährige Drohnenpiloten wie hier in einem Kopter-Drohenforum uneinig sind,

      Wie soll es denn ein unbedarfter Modellflugpilot und Mitglied eines Modellflugverbands auf Anhieb verstehen, ob er z.B. in seinem Wohngebiet sein neues Spielzeug, die Drohne, fliegen lassen darf?

      ( Ich würde mal denken, NEIN … es bleibt alles so wie immer im Modellflug.
      Nur Vereinsplatz oder grüne Wiese weit außerhalb)

      Jürgen
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    • Hallo Jürgen.

      Ja, das Verstehen von Gesetzen ist für "Nichtjuristen" manchmal sehr schwer.
      Ich war jahrelang selbst aktiver Pilot - PPL-A - habe also eine staatliche Prüfung über Luftrecht erfolgreich abgelegt.

      Insofern fällt mir - im Gegensatz zu manch anderen "Drohnen-Piloten" - ein lesen und verstehen der Drohnen-Verordnung nicht sonderlich schwer.

      Auch wenn - es sind aber wenige - Verbandsmitglieder meinen, für sie gelte das LuftVG, die LuftVO etc. nicht, da der Verband suggeriert, mit unseren Regeln kannst Du machen wie es Dir beliebt - Regeln sind Regeln, Gesetz ist Gesetz, Verordnung ist Verordnung.
      Für uns alle, ob Verbands angehörig oder nicht, gilt das Luftrecht der Bundesrepublik Deutschland ab ca. 1 mm oberhalb des jeweiligen Untergrundes (ausgenommen Indoor)! Und daran haben wir uns zu halten.

      Wer meint, es nicht tun zu müssen, wird früher oder später die Konsequenzen spüren.
    • WiGiNo schrieb:

      Hallo Jürgen.
      … da der Verband suggeriert, mit unseren Regeln kannst Du machen wie es Dir beliebt …

      Antwort JuGi:
      Genau das ist der Punkt den ich hier in der Diskussion kritisiere:
      Die Verbände suggerieren etwas, was man so EASY locker nicht sehen sollte.

      Böse Falle aus meiner Sicht … das kann ins Auge gehen und teuer werden

      jürgen
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    • Jugi schrieb:

      Hallo Wilhelm,
      Ich bin mir auch nicht sicher wo aus deiner Sicht der Fehler bei der Antwort von Kleeps liegt.
      Es wäre doch einfacher uns aufzuklären, wo Kleeps oder ich einem Fehler unterliegen.

      Bitte lass uns nicht im Regen stehen …
      Der Forenpolizist eiert hier nur rum, ohne konkret zu werden. Vieleicht versteht er die StRfF nicht richtig.

      Jugi schrieb:

      Also mit der Mavic Pro im Wohngebiet nahe Personen … wie in A1 mit LBA-Ausweis ???
      Nicht mit LBA Ausweis, sondern mit Verbandsausweis und 25m seitlichen Abstand zu unbeteiligten Personen. Das ist nocht A1, deshalb schrieb ich wie A1,

      Jugi schrieb:

      Das hat sich das LBA gefallen lassen?
      Das LBA hat sich dem EU Recht zu beugen. Die Verbände haben nur den Artikel 16 der EU VO durchgesetzt.

      WiGiNo schrieb:

      da der Verband suggeriert, mit unseren Regeln kannst Du machen wie es Dir beliebt
      welcher Verband macht das? Der MFSD und der DMFV verpflichten dich sich an deren Regeln zu halten und eben nicht beliebig zu fliegen.
      Übrigens, in den StRfF wird auch Bezug zu der LuftVO genommen, und nicht ausgehebelt.
    • WiGiNo schrieb:

      Ja, das Verstehen von Gesetzen ist für "Nichtjuristen" manchmal sehr schwer.
      Das stimmt, aber versuchen könntest du es.

      WiGiNo schrieb:

      Auch wenn - es sind aber wenige - Verbandsmitglieder meinen, für sie gelte das LuftVG, die LuftVO etc. nicht, da der Verband suggeriert, mit unseren Regeln kannst Du machen wie es Dir beliebt
      Nenn mir mal einen Punkt wo sich die Verbandsregeln mit der LuftVO widersprechen.
    • Ich bin allerdings auch der Meinung, die Modellflugverbände könnten die Unterschiede (oder Nicht-Unterschiede) ihrer StRF-Regeln und der EU-Drohnenverordnung etwas besser beschreiben.

      Ich habe recht viel dazu „versucht“ zu lesen und zu verinnerlichen, aber wenig gefunden.

      Wenn für die Verbände z.B. keinerlei Kategorie der Drohnenverordnung zutrifft, so kann man das in einem Satz klar und deutlich schreiben. Da wird alles einfach weggelassen was auf die Verbandsregeln nicht zutrifft, obwohl die meisten Drohnenflieger diese Dinge schon längst verinnerlicht haben.

      Naja das ist wohl so wie in der Politik.

      jürgen

      PS: habe eine „nette“ Seite im Netz gefunden die ich in 20min durchlesen kann. work12

      conrad.de/de/ratgeber/modellba…nung.html#zusammenfassung

      Die neue EU Drohnenverordnung 2021

      Aktualisiert: 16.05.2022 | Lesedauer: 20 Minuten
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    • Ja … guck mal

      Artikel 16
      UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen
      (1) Auf Antrag eines Flugmodell-Vereins oder einer Flugmodell-Vereinigung kann die zuständige Behörde eine Genehmigung für den UAS-Betrieb im Rahmen des Flugmodell-Vereins oder der Flugmodell-Vereinigung erteilen.
      (2) Die in Absatz 1 genannte Genehmigung kann auf der Grundlage einer der folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
      a) b)
      einschlägige nationale Vorschriften;
      bewährte Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme der Flugmodell-Vereine oder -Vereinigungen, die gewährleisten, dass
      i)
      ii)
      iii)
      iv)
      Fernpiloten, die im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen UAS betreiben, Kenntnis der Bedingungen und Beschränkungen haben, die in der von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigung festgelegt sind;
      Fernpiloten, die im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen UAS betreiben, dabei unterstützt werden, die Mindestkompetenz für den sicheren UAS-Betrieb im Einklang mit den in der Genehmigung festgelegten Bedingungen und Beschränkungen zu erlangen;
      der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung angemessene Maßnahmen ergreift, wenn er/sie Kenntnis davon erhält, dass ein Fernpilot, der UAS im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen betreibt, den in der Genehmigung genannten Bedingungen und Beschränkungen nicht genügt, und die zuständige Behörde entsprechend informiert;
      der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung der zuständigen Behörde auf Verlangen die für Aufsichts- und Monitoringzwecke notwendigen Unterlagen vorlegt.
      Die in Absatz 1 genannte Genehmigung enthält Angaben, unter welchen Bedingungen der UAS-Betrieb im
      (3)
      Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen durchgeführt werden darf, und ist auf das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats beschränkt, in dem sie ausgestellt wurde.
      (4) Die Mitgliedstaaten können es Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen ermöglichen, ihre Mitglieder in die Registrierungssysteme einzutragen, die nach Artikel 14 in ihrem Namen festgelegt wurden. Ist dies nicht registrieren sich die Mitglieder von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen selbst nach Artikel 14.


      work12

      Da steht aber nur:
      Die in Absatz 1 genannte Genehmigung enthält Angaben, unter welchen Bedingungen der UAS-Betrieb im
      (3)
      Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen durchgeführt werden darf, und ist auf das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats beschränkt, in dem sie ausgestellt wurde.

      Also:
      Die Angaben die mich interessieren stehen nicht hier in der DVO sondern in der Genehmigung die man den Verbänden erteilt hat. Und wo finde ich diese Genehmigung im Originaltext?
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