Flugverbot durch Militärmanöver

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    • Danke für die Karten, klasse11 wenn ich jetzt keine Ahnung von der Fliegerei hätte, würde ich sagen, das ist ein Burda (Frauenzeitschrift, k.A. ob es die noch gibt) Schnittmuster. :D

      Meine Frage ist eigentlich eine andere. Ist man verpflichtet diese Karten bei der Flugvorbereitung in Betracht zu ziehen? Wenn ja, wo steht das?

      Dass es für Drohnenflieger mit Lizenz erforderlich sein könnte, ist nicht mein Thema, woher soll ein Mini <250 g Nutzer das wissen, der keinerlei Ausbildung braucht?
    • Moinsen,

      Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, abgesehen davon steht es in der SERA.2010 - Standardized European Rules of the Air
      (Verantwortlichkeiten - Flugvorbereitung), ausserdem in der LuftVO §27.
      Dort wird zwar von Piloten "gesprochen", gilt aber ebenso für Steuerer von Drohnen.
      Mit dem Betrieb einer Drohne (UAS) bist Du automatisch Teilnehmer am Luftverkehr, auch wenn Du dafür keine besonderen Kenntnisse nachweisen musst, mit Rechten und Pflichten.
      Selbst wenn es nirgends stünde, würde es Dich nicht von der Verpflichtung entbinden, Dich zu informieren.
      Holst Du ein bemanntes Lfz vom Himmel, kannst Du anschliessend nicht argumentieren, dass Du nichts von einem Flugverbot, Beschränkungsgebiet ö.ä. wusstest.
      Kann man gut mit dem Führen von führerscheinfreien Motorbooten bis 15 PS vergleichen, Du darfst zwar ohne Führerschein fahren, musst Dich aber trotzdem an geltende Vorschriften halten, wie Du Dir das Wissen darüber aneignest, ist Dein Problem.

      Gruss...

      Andreas
      Wenn man weiß wo man ist, kann man sein wo man will
    • Eigentlich Blödsinn..... (aber natürlich bitte trotzdem daran halten :!: )

      Siehe Ukraine: Sollen die NATO-Streitkräfte doch mal lernen mit Drohnen umzugehen!
      Und wenn die nur üben oberhalb 5000 ft, spielen Drohnen zu 99,99999999% eh keine Rolle.

      mh work12
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • dito8 schrieb:

      Moinsen,

      Selbst wenn es nirgends stünde, würde es Dich nicht von der Verpflichtung entbinden, Dich zu informieren.
      Jetzt mal ganz ehrlich, wenn du jetzt nicht diesen Beitrag gelesen hättest und zur besagten Zeit einen Tagesausflug nach Schläfrig-Holzbein machst. Schaust du außer in die Droniq o.ä. App noch wo anders nach, wenn du mit einer M3p 10 Minuten schöne Bilder machen möchtest?

      Erzähl uns aber jetzt keinen Schmarrn. regular:_
      Und das mit dem Runterholen ..... duidiotsmile
    • Darum ging es ja nicht, die Frage war doch, wo es steht, dass man sich vorbereiten muss.
      Dem Gesetzgeber ist es völlig egal, wenn etwas passiert, oder Du kontrolliert wirst, bist Du ggf. dran.

      Und ja, da ich berufsbedingt eine Lizenz vom LBA habe, deren Verlust, oder die Verweigerung der Verlängerung ich mir nicht leisten kann, schaue ich tatsächlich vorher nach, dauert max. 5 Min., die Zeit nehme ich mir.
      Und natürlich habe ich das auch schon mal versäumt.

      Auch das mit dem Runterholen ist nicht so weit her geholt, mich hat selber schon mal ein Rettungshubschrauber überrascht, der war schneller da, als ich runterkommen konnte, da rutscht einem das Herz eine Etage tiefer.
      Wenn man weiß wo man ist, kann man sein wo man will
    • dito8 schrieb:

      Und ja, da ich berufsbedingt eine Lizenz vom LBA habe, deren Verlust, oder die Verweigerung der Verlängerung ich mir nicht leisten kann,
      Oha, wenns denn so ist hätte ich lange keine Pilotenlzenz mehr ...... totl ;)

      Sooooo schnell schießen die Preußen nicht, gerade wenn Du alle Führerscheine etc. hast!
      Fehler können immer passieren, ob Profi oder Anfänger. Die Art der Fehler, Gefährdungslagen und Verhältnismäßigkeit wird aber immer gut geprüft.
      Ich würde behaupten das gute 70-80% der Drohnenflieger in den Gebieten nicht daran denken, es nicht wissen oder sogar ignorieren. :whistling:

      Ob hier nun eine eklatante Gefahr für ein militärisches Luftfahrtgerät ausgeht weis ich nicht. Aber aus meinem Wissen heraus geht es eher auch darum störende Radarsignale vermindern zu wollen.
      (Bei den Kleinobjekten und Kleinflugzeugen)
      Bei dieser Übung werden neue Radarsysteme bodengebunden und in Luftfahrzeugen getestet und kalibriert. Hier kann ein möglichst freier Luftraum natürlich auch extrem hilfreich sein.
      Bei den Großfliegern ist es logisch das die mal temporär bestimmte Lufträume nicht nutzen dürfen. Das dürfte auch kein Thema sein.....
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Damit hier Niemand sagen kann, es hätte es nicht gewusst:



      Und ja, auch der/die Minis sind betroffen.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Schade, dass der sonst symphytische U-ROB Experte immer soviel überflüssiges Zeugs redet, bis er auf den Punkt kommt. Wenn er wie im Video erklärt, zB. die Droniq App die temporären Beschränkungen anzeigt, ist alles gut, weil ich die grundsätzlich nutze. Wenn nicht, ich werde mit Sicherheit nicht die genannten Unterlagen studieren. Ist aber in meinem Fall irrelevant, weil ich auf Reisen bin und wahrscheinlich in einem NichtNATOland. ;)

      Und dass man zB. auch nicht in 5 Meter Höhe in seinem eigenen Garten mit einem Spielzeug (M3p u.a.) fliegen darf, zeigt wieder, wie irrsinnig diese Gesetze sind. Das ist kein Gesetz, das ist eine geistige Blähung. duidiotsmile gebauf