Fliegen nach deutschen Modellflugverbands Regeln

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Fliegen nach deutschen Modellflugverbands Regeln

      In Deutschland können Mitglieder eines der beiden Modellflugverbände als Sport und Freizeitgestaltung nach den neuen Verbandsregeln fliegen.
      Des EU Recht steht über dem nationalen Recht. Der Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ermöglichte den Modellflugverbänden eine Betriebserlaubnis für Modellflug zu beantragen.

      Den Antrag auf Betriebserlaubnis haben die Modellflugverbände am 15.12.2021 beim LBA eingereicht.
      Am 06.07.2022 wurde die Betriebserlaubnis erteilt.

      Seitdem dürfen Modellflugverbandsmitglieder nach den humaneren Verbandsregeln fliegen. Was gerade für Bestandsdrohnen über 250g von Vorteil ist. Denn die Übergangsbestimmungen nach Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die um ein Jahr verlängert wurde, endet am 01.01.2024. Sodass Bestandsdrohnen über 250g nach EU Recht nur fern ab von Personen und mit 150m Abstand zu urbanen Bereichen fliegen dürfen. Somit sind Flüge mit Bestandsdrohnen über 250g in Wohngebieten, sogar auf dem eigenen Grundstück, verboten.

      Viele Regeln unterscheiden sich nicht. In einer Tabelle habe ich Unterschiede der Verbandsregeln zum EU Recht gegenübergestellt.

      Regeln.jpg

      Hier die Regeln zum Nachlesen: dmfv.aero/rund-ums-fliegen/einfach-sicher-fliegen/
      mfsd.de/flugbetrieb-im-verband…schreibung-modellflieger/
      Hier Betriebserlaubnis im Detail: mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/strff-inhalt/
      Versicherte bei der DMO sind automatisch Mitglied im MFSD: deutsche-modellsport-organisat…ormationen/verbandsregeln

      Alle Aussagen habe ich hier mit Links zu den Quellen belegt. Bitte keine Sonderrechte-Diskussionen. Das sind keine Sonderrechte. Das ist nationales Recht und gilt nur in Deutschland und auch nur für Sport und Freizeitgestaltung. Das EU Recht gilt dagegen in ganz Europa und auch für UAS.
      Sollte sich hier ein Fehler eingeschlichen haben, bitte ich um Info per PM.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kleeps ()

    • Erstmal möchte ich mich über die Aufnahme in diesem Forum bedanken. Durch den oben genannten Beitrag "Fliegen nach deutschen Modellflugverbands Regeln" bin ich auf diese Gruppe aufmerksam geworden. Da ich das Drohnenfliegen nur als Hobby betreibe ist die Mitgliedschaft in einem Verband ideal. Wenn ich die Verbandsregeln richtig verstanden habe darf man mit einer Drohne kleiner 2kg, meine gelesen zu haben bis 1000g, auch in der Stadt fliegen, wenn es kein geographisches Gebiet ist. Es gelten die Abstandsregeln 1/1 (min. 10m) zu Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen, darf sonstige Straßen auf einer Mindesthöhe von 25m überfliegen, Mindestabstand zu unbeteiligten Personen 25m, fliegen mit einer FPV-Brille in Sichtweite unter 30m ohne Spotter erlaubt. Dazu noch ein interessanter Beitrag von MichasWelt
    • Hallo Rolf, willkommen im Forum,
      ich hatte mir das Video von Michael gestern kurz angeschaut werde es heute aber wohl in Sachen "Fliegen nach Verbandsregeln" noch einmal genauer anschauen.
      Ja es gibt da einige (wenige) Dinge die man auch nach dem 1.1.2024 darf. Ob das allerdings schlachtentscheidend ist, muss jeder für sich selber entscheiden.

      Ich selber bin zwar Verbandsmitglied im MFSD, finde aber diese Sonderregel nicht wirklich prickelnd weil:
      Es hat in der Vergangenheit zu großer Unsicherheit geführt welche mehr oder weniger immer noch anhält
      Es muss klar zwischen Innerorts und der grünen Wiese unterschieden werden
      Es ist eine Sonderregelung die nur in Deutschland gültig ist
      UND mach mal dem Ordnungsamt oder der Polizei klar, das du nach Verbandsregeln fliegst! Vermutlich ein hoffnungsloses Unterfangen.

      Mit meiner Mini 3 Pro gehe ich vielen Dingen aus dem Weg und die Verbandsregeln dürfen dort bleiben wo sie meiner Meinung nach auch hingehört hätten, auf den Modellflugplätzen.
      Solche Dinge auch auf Kopter anzuwenden war und ist für mich ein Gimmick welches im Sinne der Gleichbehandlung durchgeführt wurde oder auch als eine Art der Widergutmachung für das vor einigen Jahren "über den Tisch ziehen" angesehen werden kann.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Hallo Bernd, freu mich richtig dich hier wieder zu treffen, bist dazu noch Admin, klasse. Ganz am Schluss von MichasWelt kommt die Info über die Verbandsregel. Bin genauso irritiert wie du, deshalb wollte ich mich ja besser informieren. Innerorts ist bei uns das Fliegen eh untersagt, war nur überrascht, dass es möglich sein soll, konzentriere mich mehr auf die grüne Wiese, dabei käme mir die 1/1 - Regel sehr entgegen, bezüglich Bundesstraßen und Bundeswasserstrassen. Mein erster Gedanke war auch, wie soll man den Beamten klarmachen, dass man praktisch als Verbandsmitglied in einem Sondergebiet und nicht in A3 fliegt? Ok, man muss immer die Verbandsregeln mit dabei haben und dann noch erklären, warum der Modellflugverband in Deutschland diese Sonderregelung bekommen hat, gilt übrigens europaweit, kann man auch weltweit abschließen, weil es ja auch Wettbewerbe gibt und die Jugend gefördert wird. Schau mal unter 5c: gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html
      Modellflug im DMFV, dort probiere ich mich gerade anzumelden:
      dmfv.aero/rund-ums-fliegen/einfach-sicher-fliegen/
      Gruß, Rolf
    • Und schon geht das Verwirrspiel los.

      Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann gelten diese Verbandsregeln ausschließlich in Deutschland. Die Verbände haben diese, ich nenn sie mal Sonderregeln, mit dem LBA ausgehandelt und das LBA ist nur für Deutschland zuständig. Es steht wohl irgendwo, das jedes EU Land gewisse Abweichungen erlassen kann. In Sachen Wettbewerb in einem anderen EU Land hat der durchführende Verein Sonderregeln bzw kann diese beantragen.

      In Sachen Versicherung lohnt sich wie so oft im Leben, ein Blick ins Kleingedruckte.
      Beim MFSD findet man in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt 1 Modellflug-Halter-Versicherungen im Punkt b folgenden Absatz:

      MFSD schrieb:

      Die Versicherung gilt weltweit auf Modellfluggeländen und außerhalb von Modellfluggeländen. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. USA, US-Territorien und Kanada sind bis zu 4 Wochen/Jahr im Jahr eingeschlossen. Die Deckungssumme beläuft sich hier auf US$ 1.000.000 Der Aufenthaltmuss im Vorfeld an den MFSD gemeldet werde.

      Also so ohne gewisse Einschränkungen geht es dann doch nicht. Das kann übrigens bei den anderen Versicherungen ähnlich aussehen.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Als Schüler habe ich mir mit Bausätzen selber Flieger mit Verbrennungsmotoren gebastelt, das waren so 2-Takter, die man mit einem Anlasser-Zug starten musste, höllisch laut aber geil, fehlt mir fast ein wenig. Wenn man jetzt alles unterdrücken würde fände ich das schade, es gab auch keine Modellflugverbände, wenn doch wusste ich nichts davon. Ok, wegen den relativ neuen Drohnen, die jeder einfach kaufen kann müssen Regeln gemacht werden, würde man diese aber auf Modellflieger übertragen, dann gäbe es keine Modellflieger mehr. Alleine der Motor hat 150g oder mehr gewogen, der Flieger war aus Balsaholz, mit Flügeln, Rädern... hat der mindestens 300g gewogen, was sollen da diese 249g-Regeln, geht einfach nicht, deshalb diese Sonderregelung denke ich. Ok, jetzt ist eine Grauzone entstanden, die verwirrt. Mit der Versicherung denke ich mal, dass alles in Ordnung ist, wenn ich jetzt z.B. in Holland fliegen wollte würde ich mit einem Verein Kontakt aufnehmen, die würden mir dann ja erklären, wie das in Holland funktioniert, sonst fliege ich halt mit meiner Drohne auf deren Gelände, vielleicht steht ja eine Windmühle in der Nähe, die ich dann filmen kann. Verstehe dich voll, dass du so skeptisch bist, bin ich auch. Liebe Grüße, Rolf
    • Bitte nie Verwechseln:

      -Fliegen NACH Verbandsregeln
      -Fliegen IM Verband nach Verbandsregeln

      :whistling: :!:

      Was aktuelle und geplante Regeln ab 2024 betrifft, findet man wohl nur noch die maßgeblichen Regeln raus indem man gegen diese Verstößt und ein Gericht einem diese Erklärt...welche dann nun gelten (und die Zusammenhänge) ;) :S
      Selbst in Gutachterkreisen und Expertenrunden gibt es hier extreme Diskussionen und jegliche Argumente. Klare und feste Regeln scheint es durch ettlich wiedersprüchliche Einzelnormen von Gesetzen, Richtlinien und Länderänderungen zzgl. EU Entscheidungen nicht zu geben.
      Ich pers. halte mich wie seit Jahren aus dem Irrsin raus, was soll ich / man auch sagen ?? wal ?(
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Ups, jetzt antworte ich mir schon selber, Vorsicht. Für diejenigen, die etwas Zeit haben gibt es einen interessanten Beitrag über die neue Gesetzgebung, es geht über Geozonen, dipul, Sonderregelungen und Droniq mit wirklich kompetenten Leuten, welche maßgeblich an der Gesetzgebung für Drohnenpiloten/Luftfahrtrecht, ab dem 01.01.2024 verantwortlich sind, der Beitrag ist schon etwas älter, aber sehr interessant.

      Gruß, Rolf
    • Vorsicht Rolf, das Video ist von 2022 und muss ab dem 1.1.2024 nicht mehr in allen Punkten zutreffen.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bernd, ich schätze dich sehr, was du glaube ich auch weißt. In diesem Punkt muss ich dir leider widersprechen, es sind ja praktisch die Leute die probiert haben das Gesetz für 2022, dann Übergangsfrist bis 2023 und jetzt endlich gültig für 2024 in Deutschland gemacht haben. Finde es nur interessant, dass dieses Gesetz um mehr als zwei Jahre verschoben werden musste. Ich will da auch keine Propaganda für den DMFV machen, es ist jetzt aber ein riesiger Unterschied, ob du das Drohnenfliegen als Hobby oder als Profi betreibst, zu Gunsten der Hobby-Modellbaupiloten. Will jetzt auch nicht weiter darauf eingehen, du weißt, was ich meine, Gesetz ist Gesetz.
    • Hallo Hans, was ist DVO? (Dachverband Osteologie)
      Die Versicherung ist ja nicht ausschlaggebend, hier geht es mehr um das Drohnenfliegen in einem Modellflugverband, als Mitglied ist man dann auch versichert. Voraussetzung ist aber, dass man den Modellflugsport nur als Hobby betreibt, es dürfen keine kommerziellen Tätigkeiten ausgeführt werden, auch keine beauftragten Freundschaftsdienste, wie Fotos oder Videos vom Hundetrainingsplatz..., keine Nachtfüge, so habe ich das verstanden. Für mich ist es interessant, weil ich früher Modellflugzeuge gebaut habe und ich wirklich nur aus Spaß fliege.
    • Hallo Peter,
      scheinst ja Mitglied im DMFV zu sein, die Regeln auf der grünen Wiese verstehe ich jetzt so einigermaßen, was ich nicht verstehe sind die Regeln in einer Stadt, wie Micha in seinem YouTube-Beitrag MichasWelt erklärt ist es Verbandsmitgliedern sogar erlaubt in der Stadt zu fliegen, das kann ich mir nicht vorstellen. OK, bei uns ist es eine Geozone, wo laut dipul auch das Fliegen mit einer 249g-Drohne verboten ist, was passiert jetzt aber, wenn es erlaubt wäre, dürfte ich dann als Verbandsmitglied mit einer Drohne unter 1000g, wie auf der grünen Wiese als Normalmitglied fliegen?
    • Hallo Rolf.
      Die Deutsche Modellsport Organisation (DMO) ist Mitglied im MFSD. Ich denke, es ist der günstigste Versicherung im Modellflugverband (unter 40 EUR/Jahr)
      Als Verbandsmitglied muss ich nicht die nervigen 150m Abstand zu Wohngebieten einhalten. Meine Drohne ist die Air 2s, schwerer als 250g.
      Die dürfte ich 2024 ohne Mitgliedschaft nicht auf meinem WE-Grundstück fliegen. Also für mich ändert sich nichts.
      Grüße
      Hans-Werner