Fliegen nach deutschen Modellflugverbands Regeln

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    • Hallo Hans-Werner,
      danke für die Info. DMO ist ja dann was andere als DVO. Ich bin seit kurzem vorläufiges Mitglied im DFMV, wie oben von Peter beschrieben gelten dort die gleichen Verbandsregeln denke ich. Mir geht es sehr, sehr ähnlich wie dir, kostet halt 48,50 € pro Jahr, wegen Ausweisen und Aufnahme. Mir ging es wie dir um die Abstandsregeln, 1/1 zu Bundes- und Bundeswasserstraßen. WE-Grundstück = Wochenend-Grundstück? Da darf man bis auf 120m Höhe bis an die Grundstücksgrenze fliegen, darfst das Nachbargrundstück ohne Einwilligung nur nicht überfliegen, bei uns in der Innenstadt kräht kein Hahn danach, ab 2024 darf ich ja nicht mehr, aber bestimmt nicht wegen meinen Nachbarn. Was ich auch noch interessant finde ist die Regel, dass man unbeteiligte Personen nur auf 25m Höhe überfliegen darf und nicht auf 3 oder 5m, da zeigt sich halt der Unterschied und die Erfahrung von Modellfliegern zu ..., ich sage lieber nix mehr, hätte das Thema besser nicht so vertiefen sollen.
      Guten und sicheren Flug,
      Rolf
    • Hallo Rolf,
      Ja natürlich DMO, mein Fehler. Hier in Berlin gibt es nur sehr wenige mögliche Plätze zum fliegen. Da sieht es auf den Dorf schon besser aus. Mein Traum wäre, ein mal die Goldelse umkreisen und filmen. Dann kommt ja noch die Erlaubnis vom Grunstückseigentümer, die bekommt man vom Berliner Sent als Privatmann bestimmt nicht. Ich habe ein Wochenendgrundstück im Berliner Speckgürtel. Da starte ich auf meinem Grundstück und überfliege das Nachbargrundstück (mit Erlaubnis), dann bin ich auf Wiesen und Felder.
      Die 1:1 Regel gilt für Alle, nicht nur für den Verband. Mein Nachbar hat Anfang letzten Jahres seine Mavic 2 Pro verkauft. Als dann die Verbandsregeln in Kraft traten, ärgerte er sich schwarz. Er war bereits in der DMO und hätte so unbeschwert weiter fliegen können.
      Unbeteiligte Personen dürfen nicht überflogen weden. Die 25m beziehen sich auf den seitlichen Abstand.
      Viel Spaß beim fliegen.
      PS. Hast du Nachtschicht oder Schlafstörung, du schreibst mitten in der Nacht?
      Grüße
      Hans-Werner

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HaWe ()

    • Hallo Hans-Werner,
      mach dir keine Sorgen, bin Rentner und bin nachts wieder aufgewacht. Wohne in einer Kleinstadt bei Stuttgart, habe in der Nähe eine verfallene Gärtnerei entdeckt, vor 2 Jahren, wo ich gerne mit der Drohne fliege, der Besitzer hat nichts dagegen. Mit der A3-Regel hätte ich dort aber ein Problem, 150m Abstand zu Bundesstraßen, durch die Verbandsregeln ist es jetzt doch wieder möglich, laut dipul keine Einschränkungen, ich fliege oft nur auf 10 bis 15m Höhe, die Bundesstraße ist an der einen Ecke ca. 40m entfernt, das passt. Jetzt kann ich auch endlich meine DJI-Goggles (Brille) auf unter 30m Höhe ohne Spotter probieren, die hatte ich sonst immer nur Freunden gegeben, damit sie den Flug aus der Vogelperspektive sehen konnten. Mein Traum ist es an einem hohen Turm hoch zu fliegen, klasse wär der Stuttgarter Fernsehturm, ist leider verboten. Wollte auch meine Drohnen verkaufen, wie dein Nachbar, da hatte ich ja jetzt richtig Glück, habe in der Zwischenzeit viel Zubehör besorgt, die Preise sind aber durch die neue Drohnenverordnung so in den Keller gegangen, dass es keinen Sinn macht, natürlich wär die neue DJI Mini Pro 4 ideal, da bin ich aber zu konservativ, als dass ich mir aufzwingen lasse immer das neuste kaufen zu müssen.
      Wir lassen uns den Spaß am Fliegen nicht verderben,
      Gruß.
      Rolf
    • Hallo Rolf,
      ich glaube du verwechsest da was Es gibt keine 150m Abstandsregel zu Bundesstraßen, weder mit oder ohne Verbandsmitgliedschaft.
      Der Abstand zu Bundesfernstraßen (Straßen die mit A oder B beginnen) ist mind. 10m-100m je nach Flughöhe (1:1 Regel) Und das gilt für Jeden, egal mit oder ohne Verbandsmitgliedschaft.
      Der 150m Abstand zu Wohn-, Freizeit-, Industrie- und Gewerbegebieten entfällt für Drohnen unter 2 Kg für Mitglieder.
      Grüße
      Hans-Werner
    • First: Hallo Hans-Werner, willkommen im Forum.
      Sorry für meine Verspätung, ich war in den letzten Tagen etwas unterwegs.

      Zum Thema:
      Manche Regeln sind doch hier und da etwas undurchsichtig oder verwirrend. Daraus entsteht leider eine Unsicherheit bei vielen Kopterpiloten.
      Da schwirren einem so Ausdrücke wie CO, C1 .... A1 ... usw. um die Ohren, gefolgt von NSGs Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen und vieles mehr. Und dann als Tüpfelchen auf dem i auch noch die Sonderregeln der Verbände. Na ja, das Leben ist eben nicht immer einfach oder besser gesagt: Einfach wäre zu einfach.

      Hier mal ein Video in dem so manches erklärt wird, auch die 1:1 Regel an zB Bundesstraßen.

      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Danke für die nette Begrüßung.

      Bernd Q schrieb:

      Hier mal ein Video in dem so manches erklärt wird, auch die 1:1 Regel an zB Bundesstraßen.
      Ich habe mir das Video angesehen. Vieles ist gut erklärt. Zum Thema 1:1 Regel spricht er von Straßen, du und Rolf, ihr schreibt Bundesstraßen. Im Gesetz werden nur die Bundesfernstraßen benannt.
      Außerdem wird das Thema Modellflugverband außen vor gelassen.Da ist das Video von Michas Welt, im Beitrag von Rolf, wesentlich besser.
      Eigentlich ist es einfach, man muss nur genau lesen.
      Grüße
      Hans-Werner
    • Stimmt, er spricht da bei der 1:1 Regel lediglich von Straßen und nicht expliziert von Bundesfernstraßen also von Bundesstraßen und Autobahnen. Ich hab mal einen Kommentar dagelassen. So schleichen sich eben die Fehler ein welche dann zu den Unsicherheiten führt.

      Sorry, war jetzt ein von mir schlecht gewähltes Video denn zum Thema Modellflugverband hält er sich vornehm zurück.
      Gruß - Bernd

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    • Hans-Werner,
      mach dir keine Sorgen, komme gerade von meiner Bandprobe zurück und habe dann Videos geschnitten, ist alles normal für mich, bin wohl ein Nachtmensch, bin jetzt aber voll neugierig. Wie Bernd sagt, gibt es bei dem Beitrag oben keine Aussage zu Verbänden, leider. Bei der Regelung von Bundesstraßen und Wasserstraßen bin ich von dipul ausgegangen, dort wird eine Bundesstraße als geographisches Gebiet definiert, deshalb habe ich angenommen, dass man 150m Abstand zu Geozonen in A3 halten muss. Wenn dem nicht so ist wär es ja gut, weil die 1/1 Regel ja voll Sinn macht, bin mir aber nicht sicher, ob dem so ist, wie du sagst, dipul kommt ja vom LBA.
      Gruß, Rolf
    • Rolf Skoda schrieb:

      Bei der Regelung von Bundesstraßen und Wasserstraßen bin ich von dipul ausgegangen,
      Es geht im Gesetz um Bundesfernstraßen. Das sind Bundesstraßen mit gelben Schild und Autobahnen mit blauem Schild. Außerdem um Bundeswasserstraßen, nicht jede Wasserstraße ist eine Bundeswasserstraße. Hier ist ein Karte gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Do…D03F8511509C475.live11292
      Bei Dipul und auch bei Dronic werden die Bundesfernstraßen mit 100m angezeigt. Das kann man mit der 1:1 Regel unterschreiten.

      Grüße
      Hans-Werner
    • HaWe schrieb:

      Als Verbandsmitglied muss ich nicht die nervigen 150m Abstand zu Wohngebieten einhalten
      Link? Quelle (Gesichert) bestecool
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • DMO schreibt:

      DMO schrieb:

      Der Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse über 2 kg ist außerhalb von Modellfluggeländen nur mit einem horizontalen Abstand von mindestens 150 m zur Grenze von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten (wie z.B. Parkanlagen, Freizeitparks, Campingplätze, Freibäder, Badestränden u. ä.) zulässig. Unter 2 kg darf näher heran geflogen werden. Natürlich gilt trotzdem generell immer die besondere Vorsicht beim Fliegen und die Achtung der Privatsphäre Ihrer Mitmenschen.

      Wichtig ist hier der Satz: Unter 2 kg darf näher heran geflogen werden.

      Der MFSD schreibt:

      MFSD schrieb:

      (3) Der Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse über 2 kg ist außerhalb von Modellfluggeländen gemäß dem 8.3. Abschnitt diese Regelwerks nur mit einem horizontalen Abstand von mindestens 150 m zur Grenze von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten (wie z.B. Parkanlagen, Freizeitparks, Campingplätze, Freibäder, Badestränden u.ä.) zulässig.

      Somit gelten die 150m Abstand für Fluggeräte unter 2 kg nicht.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
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    • HaWe schrieb:

      BerndQ hat es genau erklärt. Wie man in meinem Profil sieht, bin ich mit einer DJI Air 2s unterwegs.(595g = unter 2Kg)
      Frage mich nur was eine Verbandsmitgliedschaft damit zu tun hat ?? ;)
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f