Hallo Hans-Werner,
danke für die Info. DMO ist ja dann was andere als DVO. Ich bin seit kurzem vorläufiges Mitglied im DFMV, wie oben von Peter beschrieben gelten dort die gleichen Verbandsregeln denke ich. Mir geht es sehr, sehr ähnlich wie dir, kostet halt 48,50 € pro Jahr, wegen Ausweisen und Aufnahme. Mir ging es wie dir um die Abstandsregeln, 1/1 zu Bundes- und Bundeswasserstraßen. WE-Grundstück = Wochenend-Grundstück? Da darf man bis auf 120m Höhe bis an die Grundstücksgrenze fliegen, darfst das Nachbargrundstück ohne Einwilligung nur nicht überfliegen, bei uns in der Innenstadt kräht kein Hahn danach, ab 2024 darf ich ja nicht mehr, aber bestimmt nicht wegen meinen Nachbarn. Was ich auch noch interessant finde ist die Regel, dass man unbeteiligte Personen nur auf 25m Höhe überfliegen darf und nicht auf 3 oder 5m, da zeigt sich halt der Unterschied und die Erfahrung von Modellfliegern zu ..., ich sage lieber nix mehr, hätte das Thema besser nicht so vertiefen sollen.
Guten und sicheren Flug,
Rolf
danke für die Info. DMO ist ja dann was andere als DVO. Ich bin seit kurzem vorläufiges Mitglied im DFMV, wie oben von Peter beschrieben gelten dort die gleichen Verbandsregeln denke ich. Mir geht es sehr, sehr ähnlich wie dir, kostet halt 48,50 € pro Jahr, wegen Ausweisen und Aufnahme. Mir ging es wie dir um die Abstandsregeln, 1/1 zu Bundes- und Bundeswasserstraßen. WE-Grundstück = Wochenend-Grundstück? Da darf man bis auf 120m Höhe bis an die Grundstücksgrenze fliegen, darfst das Nachbargrundstück ohne Einwilligung nur nicht überfliegen, bei uns in der Innenstadt kräht kein Hahn danach, ab 2024 darf ich ja nicht mehr, aber bestimmt nicht wegen meinen Nachbarn. Was ich auch noch interessant finde ist die Regel, dass man unbeteiligte Personen nur auf 25m Höhe überfliegen darf und nicht auf 3 oder 5m, da zeigt sich halt der Unterschied und die Erfahrung von Modellfliegern zu ..., ich sage lieber nix mehr, hätte das Thema besser nicht so vertiefen sollen.
Guten und sicheren Flug,
Rolf