Fliegen nach deutschen Modellflugverbands Regeln

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    • Rolf Skoda schrieb:

      wie ist das auf meinem eigenen Grundstück in der Stadt, ich meine nach Verbandsregeln, darf ich dort mit einer Drohne unter 2 kg fliegen?
      Wenn dein Grundstück nicht in einer anderen Verbotszone liegt (Flugplatz, Heliport, Gefängnis,...) dann kannst du abheben. Wenn aber dein Nachbar ein Problem mit der Kamera an der Drohne hat, könnte es Probleme geben.
      Grüße
      Hans-Werner
    • Hans-Werner,
      der Sohn von meinem Nachbarn hat selber eine Drohne. Was viele nicht wissen ist, dass man an seiner Grundstücksgrenze bis auf 120m Höhe fliegen darf, da gibt es keine Abstandsregel, das gleiche gilt auch für Naturschutzgebiete. Natürlich darf man die Nachbarin nicht bei der Gartenarbeit filmen, das wäre dann ja ein Eingriff in die Privatsphäre, deine eigene Frau darfst du aber aus 120m Höhe bei der Gartenarbeit filmen.
    • Unterschied Verbandsregeln zum EU Recht, Ergänzung zum Beitrag ganz, ganz oben. Im Wesentlichen gibt es viele Gemeinsamkeiten, wie die 1/1-Regel, die glaube ich jedem hier im Forum bekannt ist, weil er sie schon 1000 mal gehört hat, Registrierung, Versicherung, auch logisch, ohne Versicherung keine Registrierung beim LBA, kleiner Schein, A1/A3. Ich probiere mal die relevanten Unterschiede zu ergänzen.

      1. Gewerbliche Zwecke sind im Verband ausgeschlossen, nur Hobbypiloten, keine Profis.

      Ich nutze mein Flugmodell nicht zu gewerblichen Zwecken, sondern ausschließlich zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung. Der gewerbliche Betrieb von Flugmodellen kann nicht nach den Verbandsbetriebsregeln durchgeführt werden.

      2. Abstandsregeln zu unbeteiligten Personen 25m in der Höhe, sonst horizontal mindestens 25m, Sicherheitsabstand zu Menschenansammlungen 50m horizontal, Überflug verboten.

      Ich setze mein Flugmodell so in Betrieb, dass niemand beeinträchtigt oder gefährdet wird oder sich gestört fühlt. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Ein Anfliegen sowie ein tiefes Überfliegen von Personen und Tieren unter 25 m Höhe über Grund ist nicht zulässig. Sofern diese Mindesthöhe unterschritten wird, ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen von mindestens 25 m einzuhalten. Menschenansammlungen überfliege ich nicht und halte einen seitlichen Sicherheitsabstand von 50 m zu ihnen ein.

      3. FPV-Brillen unter einer Höhe von 30m ohne Spotter erlaubt.

      Ich achte stets darauf, mein Flugmodell immer in Sichtweite zu betreiben. Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern über Grund gilt ersatzweise auch der Einsatz einer Videobrille (FPV) als Betrieb in Sichtweite. Dabei darf das Flugmodell nicht weiter entfernt geflogen werden, als es in natürlicher Sichtweite ohne Videobrille (visuelles Ausgabegerät) sicher gesteuert werden könnte. Oberhalb von 30 Metern bis 120 Meter sind FPV-Flüge nur zulässig, wenn eine zweite Person den Steuerer auf Gefahren im Flugbetrieb hinweist (Spotter).

      4. Gewicht Multikopter/Drohne maximal 2000g, an sich nur 1000g ohne Sondermitgliedschaft.

      Wenn mein Flugmodell ein Gewicht von mehr als 2.000g hat und/oder ich über 120m über Grund fliegen möchte, ist die Erlangung eines Kenntnisnachweises erforderlich. Als DMFV-Mitglied kann ich diesen Kenntnisnachweis unter kenntnisnachweis.de direkt über den Verband erlangen. Mitglieder von Verbänden anderer EU- und Nicht-EU-Staaten, sowie verbandslose Modellflieger, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des DMFV fliegen möchten, benötigen den DMFV-Kenntnisnachweis verpflichtend auch beim Betrieb von Flugmodellen unter 2.000 g.

      Freue mich über Ergänzungen,
      besonders von Bernd und Hans-Werner,
      Gruß, Rolf
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    • Hans-Werner,
      für mich ist es nicht schwer, für andere schon, sie wollen es nicht. (smile, meinst die Geschichte mit A3, da war ich mir echt unsicher, wie du mit den 25m ;) du Schlauberger, ist nicht böse gemeint).
      Gruß, Rolf
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    • HaWe schrieb:

      Weil du ohne Verbandsmitgliedschaft nicht nach Verbandsregeln fliegen darfst.
      Ohne Verband müsste ich mit der Air2s in der Kategorie A3 fliegen, und dürfte nicht mal auf dem eigenen Grundstück starten.
      Nochmal die Frage ob Du vollständigkeitshalber die entsprechenden Gesetzestexte verlinken / angeben (§).
      Danke ^^
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Hallo Eos,
      ich mache es mal anstelle von Hans-Werner, ich hoffe es ist ok.
      dmfv.aero/rund-ums-fliegen/einfach-sicher-fliegen/
      gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html
      Wir sind beide in verschiedenen Modellflugverbänden, die Grundsätze sind aber gleich mit dem LBA vereinbart, also rechtens.
      Gruß, Rolf
    • Jaja, die Gesetze sind vielen bekannt, ändern aber quais nix an Regeln welche wir als Drohnenpiloten einhalten müssen.
      Und außerhalb eine Modellflugplatzes völlig egal ob Verbandsmitglied oder nicht.

      Wie immer liegt in Gesetzen die Würze im Detail, und zu 90% werden Gesetze nur oberflächlich gesehen, ohne sich Gedanken zu jedem Wort zu machen! 8)

      Reden wir also zb. von "Flugmodellen" wie hier in 21f LuftVo, so reden wir in 99% nicht von Drohnen! :!:
      Warum?
      Weil:

      Nach §1LuftVG
      Als Flugmodell gilt nach § 1 LuftVG eine Drohne, die ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzt wird. Diese Abgrenzung aus dem Luftrecht nutzen auch Drohnen Versicherungen, um private von gewerblichen Tarifen abzugrenzen. Das Abgrenzungsmerkmal für gewerbliche Drohnen Versicherungen ist daher nicht die landläufige Gewinnerzielungsabsicht oder das Erzielen von Umsätzen mit der Drohne, sondern das Überschreiten von Sport und Freizeit. Auch unentgeltliche Luftbilder für Nachbarn (z.B. das Abfliegen einer Dachrinne), die ehrenamtliche Rehkitzrettung oder das Veröffentlichen von Videos auf Facebook oder Youtube (weil auch gewerblichen Nutzungsrecht an Facebook oder Google übertragen werden) fallen damit unter die "gewerbliche" bzw. "nicht-freizeitmäßige" Nutzung einer Drohne nach LuftVG.


      (Hier verankert > gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html)

      Stellt Euch mal immer vor es passiert was, oder Ihr werdet angezeigt, weswegen auch immer. Dann gehts vor einen Richter mit einem Staatsanwalt, Ordnungsbehörde, oder sogar Versicherungsvertreter.
      So, was passiert? Die halten sich und argumentieren mit den geltenden Gesetzen.
      Was machen die dann mit dem Fall mit dem §21f LuftVO ?? ...richtig zerreisen den in 2 sec. in der Luft. regular:_ ;(

      Und so geht es leider mit fast sämtlichen Regeln welche uns betreffen. Da blickt kaum noch einer durch...diePiloten und Möchtegernexperten eh nicht.
      Daher bitte ich hier mit pauschailsierten Aussagen was erlaubt und nicht erlaubt ist extrem vorsichtig umzugehen, oder diese HANDFEST mit geltenden Gesetzten(nicht Regeln oder Richtlinien!) zu belgen!

      Gerne kann mal Dinge oder Aussagen in Frage stellen oder "im Glauben" Tippen, aber dann auch bitte NUR so, wenns keine klaren Belege gibt dazu.
      Aussagen hier sollten immer nach Seiten offen sein! Ich würde mich NICHT trauen hier solche oder ähnliche Aussagen zu treffen...in der heutigen Zeit unmöglich!

      Danke und Grüße :thumbup: rcflug

      Admin/Michael
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Michael, komm wieder runter,
      weder Hans-Werner, noch ich, Rolf Skoda , kennen uns, wir haben zufällig gleiche Interessen, Hans-Werner in Berlin und ich in Stuttgart. Ganz, ganz ehrlich, wir könnten uns beide bestimmt eine neue DJI Mavic Pro 4 kaufen, es geht hier mehr um das Prinzip. Hans sieht schon erfahren aus und ich bin Rentner, bald 67 Jahre alt, wir sind halt wohl beide in den Drohnensport reingerutscht, es ist nicht unser Leben, es ist nur ein Hobby. Jetzt spreche ich nur von mir, dieses neue EU-Gesetz ist so abartig und alle halten sich brav daran, weil es ja schon vor zwei Jahren bekannt war und dann noch um ein Jahr verlängert wurde, komme halt aus der 69-iger Generation, da hat man sich nicht alles gefallen lassen. Jetzt gibt es hier viele gesetzestreue die keine Probleme haben wollen, will ich auch nicht. Wenn es jetzt aber Lösungen gibt die rechtens sind, dann nutze ich die. Bin übrigens erst durch Michaswelt darauf aufmerksam geworden, dafür bin ich Micha sehr dankbar. Hans-Werner kennt sich mit den Gesetzen noch mehr aus, als wie ich. Was hast du jetzt dagegen, dass ich Hobbypilot im DMFV bin, der DMFV fördert die Jugend und ist bestimmt keine kriminelle Vereinigung, ganz im Gegenteil denke ich.
      Gruß, Rolf
    • Hallo Rolf,

      ich war noch gar nicht oben um wieder runter zu kommen, warum auch? wink1;.
      Und warum sollte ich nun plötzlich was "dagegen" haben das Ihr in irgendwelchen Verbänden seid :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:
      (Ich bin übrigens seit über 33 Jahren im DMFV und DAEC ^^ )
      Was ich pers. hier im Forum nur möchte sind wenig Spekulationen und gefährliche Halbwahrheiten als Behautungen/feste Aussagen. Gerade in einem Thema wo eh kaum einer überhaupt noch kare Regeln nach allen Seiten sieht.

      Nicht mehr und nicht weniger klasse11 wink1;.
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    • Hallo zusammen,
      also ich kann da Michael nur zustimmen.
      Leider werden in Foren oft sehr riskante Halbwahrheiten verbreitet.

      Da ich Mitglied im DMFV ( privat als Einzelmitglied) und MFSD ( übern Verein) bin, hole ich mir die Infos direkt beim Verband, vorzugsweise beim DMFV, weil fundiertere Aussagen. rechtliche Fragen werden von Rechtsanwälten, die in der Materie drin sind, beantwortet. Der MFSD ist ein verschlafener Verband, der sich nur sehr zögerlich seinen Mitgliedern widmet.

      Meine Erfahrung mit Foren ist, das zumeist, bei einer rechtlichen Frage, 10 Antworten und dabei 50 verschiedene Aussagen gegeben werden.
      Jedoch ohne Honig ums Maul zu schmieren, Bernd und Michael fragen bringt einen meistens weiter.

      Gruß Peter
      Ich bin einer derjenigen geworden, wovor unsere Eltern uns immer gewarnt haben
      Peter
    • Moin moin,
      in dem Verein wo ich öfter mal als Gastflieger aktiv sein kann blickt auch keiner mehr durch. Der Flugleiterkurs vor 6 Wochen war laut Teilnehmer ähnlich wie ein Ampel-Treffen in Berlin. <X extremlach
      Kopflos, haltlos und mit hunderten Fragezeichen. Jetzt gibt es Anfgang 2024 die nächste Schulung wo wohl auch Rechtsanwälte und "größere Experten" anwesend sein sollen.
      Das ist echt ein Problem in einigen Punkten, denn wie immer ist so das bei einem Unfall/Schaden Piloten/Flugleiter/Verein oft am Ar..h sind :S
      Ist das nicht bald geklärt, wird es zunächst ein Flugverbot für Drohnen jeglicher Art auf dem Platz geben, Ich kanns verstehen kah :(
    • EOS schrieb:

      Was machen die dann mit dem Fall mit dem §21f LuftVO ?? ...richtig zerreisen den in 2 sec. in der Luft.
      Warum sollten sie das wenn ich den § 21f und alle anderen Regeln eingehalten habe?
      Hast du den Eingangspost mit allen Links gelesen? Ich bin erst durch diesen Beitrag auf das Forum gestoßen.
      Wenn du im MFSD bist kannst du dich über die Richtigkeit dieser Aussagen informieren. Wenn du dann immer noch Zweifel hast frag beim LBA nach.
      Es wird niemand gezwungen, der im Verband ist, nach deren Regeln zu fliegen. Für Gerwerbliche sowieso nicht möglich.
      Ich kann aber deren Frust verstehen, dass sie nicht das dürfen wie private Piloten.
      Grüße
      Hans-Werner

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HaWe ()

    • Rolf Skoda schrieb:

      Ganz, ganz ehrlich, wir könnten uns beide bestimmt eine neue DJI Mavic Pro 4 kaufen
      Hallo Rolf,
      Die Mavic Pro 4 gibt es noch nicht. Du meinst sicher die DJI Mini 4 Pro. Ich könnte, aber warum sollte ich mir die kaufen? ich würde mich mit der Kamera verschlechtern.
      Meine DJI Air 2s hat einen 1 Zoll Sensor. Damit bin ich voll zufrieden, mehr brauch ich nicht. Mit Verband kann ich fast überall dort fliegen wie mit der DJI Mini 4 Pro ohne Verband.
      Mein Nachbar hat Anfang letzten Jahres seine Mavic 2 Pro verkauft. Als dann die Verbandsregeln in Kraft traten, ärgerte er sich schwarz. Jetzt will er sich wieder eine Mavic 2 Pro gebraucht kaufen weil er noch einiges an Zubehör hat.
      Aus dem Grund hat er extra für die Mavic 2 Pro (907g) beim MFSD angefragt und hat eine positive Antwort erhalten. Eine Kopie davon habe auch ich immer dabei.
      Grüße
      Hans-Werner