Rolf Skoda schrieb:
wie ist das auf meinem eigenen Grundstück in der Stadt, ich meine nach Verbandsregeln, darf ich dort mit einer Drohne unter 2 kg fliegen?
Grüße
Hans-Werner
Hans-Werner
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Rolf Skoda schrieb:
wie ist das auf meinem eigenen Grundstück in der Stadt, ich meine nach Verbandsregeln, darf ich dort mit einer Drohne unter 2 kg fliegen?
Rolf Skoda schrieb:
an sich nur 1000g ohne Sondermitgliedschaft.
HaWe schrieb:
Weil du ohne Verbandsmitgliedschaft nicht nach Verbandsregeln fliegen darfst.
Ohne Verband müsste ich mit der Air2s in der Kategorie A3 fliegen, und dürfte nicht mal auf dem eigenen Grundstück starten.
EOS schrieb:
Nochmal die Frage ob Du vollständigkeitshalber die entsprechenden Gesetzestexte verlinken / angeben (§).
Danke
EOS schrieb:
Was machen die dann mit dem Fall mit dem §21f LuftVO ?? ...richtig zerreisen den in 2 sec. in der Luft.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HaWe ()
Rolf Skoda schrieb:
Ganz, ganz ehrlich, wir könnten uns beide bestimmt eine neue DJI Mavic Pro 4 kaufen