Fliegen nach deutschen Modellflugverbands Regeln

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Verwirrungsstifter? Kann man so sehen aber ganz Unrecht hat Michael jetzt nicht. Wenn man sich etwas mit den Dingen beschäftigt bzw. sich etwas in das Thema im Nachbarforum einließt wird es erkennen. Das fatale an der Sache ist einfach, das hier zwei Verbände (DMVF und MFSD) jeweils ein Extrasüppchen kochen, das auch noch in etwas unterschiedlicher Weise und mit Segen des LBA. Dümmer geht nimmer.

      Extrasüppchen na gut denn wir brauchen ja (zahlende) Mitglieder aber dann auch bitte mit gleichen Regeln.
      Ich bin schon arg gespannt, wie das Verwirrspiel weitergeht.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • In sämtlichen Foren duelieren sich zig Mitglieder wer denn nun am meisten Ahung hat und wer Recht hat.
      Ausufernde Diskussionen, wenig zielführend und eher dazu geeignet das eigene Ego zu schützen. iskl::-

      Diese viel investierte Zeit und Ärger wäre doch besser investiert wenn man konkrete und sachliche Fragen sortiert,
      sammelt und alle in klaren Worten dem LBA oder dem dem BMDV sendet :!: :?: mh
      DAS sollten die echten "Experten" welch jau auch die Gestzte erlassen...also sollten auch DIE doch super alle Fragen einfach und rechtssicher beantworten können, oder?

      lba.de/DE/Drohnen/FAQ/01_FAQ_Allgemein/FAQ_node.html

      bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html


      Los gehts.... :thumbup: wink1;.


      ---------------

      PS:
      Sehe gerade mal eine Aussage von (C) Skyscobe aus dem Drohnenforum, welche ich auch schon hier so gesagt habe. Und wenn selbst ER, als der Allwissende!!, das schon so begriffen hat..muß wohl was dran sein ;)

      Zitat:
      "
      Summasummarum ist die gesamte Auskunft schwammig und argumentativ unschlüssig.

      Wie gesagt neige ich dazu, das Ganze Geofencing-Thema von DJI Drohnen
      dann lieber mal vor Gericht vollumfänglich auszusortieren, solle es denn
      mal notwendig sein, dahingehend, was sich die ursprünglich beteiligten
      Kommissionen denn wirklich dabei dachten und welche Intention
      tatsächlich damit verfolgt werden soll.

      Wenn es argumentativ dann auch nur um die "ganzen DJI Drohnen" ginge,
      bekäme das Ganze auch wettbewerbsrechtlich sicher etwas Fahrt, was auch
      DJI selbst interessieren dürfte.

      Und bis dahin oder einer eindeutigen, offiziellen und öffentlichen
      Konkretisierung seitens des Verbands fliege ich meine DJI Drohnen privat
      weiter unter StRfF."

      Quelle: drohnen-forum.de/index.php/Thr…t-Sonderrechte/?pageNo=38
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • EOS schrieb:

      Und bis dahin oder einer eindeutigen, offiziellen und öffentlichen
      Konkretisierung seitens des Verbands fliege ich meine DJI Drohnen privat
      weiter unter StRfF."
      Das mache ich auch so. Ich denke das mit Geofencing gemeint ist, das programierbare Bodenstationen die Drohnen auf diverse Missionen steuert nicht unter Verbandsbedingungen erlaubt sind (zB. wie es bei Rehkitzrettung oder Solarfeldkontrolle teilw. zum Einsatz kommt)
      Grüße
      Hans-Werner
    • EOS schrieb:

      Diese viel investierte Zeit und Ärger wäre doch besser investiert wenn man konkrete und sachliche Fragen sortiert,
      sammelt und alle in klaren Worten dem LBA oder dem dem BMDV sendet
      EOS, stimmt, ehrlich gesagt bin ich in den Foren, um eine Antwort auf meine Fragen zu bekommen, mir ist es völlig egal, ob jemand als Profi Geld damit verdienen muss, oder jemand aus Spaß fliegt.
      1. Wenn es laut "dipul" (APP vom LBA) eine Flugverbotszone für Drohnen gibt, gilt das für alle Drohnen, eine Flugverbotszone ist eine Flugverbotszone, egal ob nach Verbandsregeln oder neuer EU-Drohnenverordnung ab 1.1.2024 geflogen wird.
      2. Geofence Systeme funktionieren nur bei Drohnen, aber nicht bei Flächenflugzeugen, die würden ja dann an der Grenze abstürzen, was ja noch viel gefährlicher ist, als eine Drohne, die in der Luft stehen bleiben kann. Diese Verbandsregel wird auf alle Mitglieder angewandt, egal ob Flächenflugmodell oder Drohne, im Atti-Mode für Innenräume kann man diesen Mode ausschalten, weil manche Piloten ja diskutieren, dass man dann ja vor der Landebahn am Frankfurter Flughafen fliegen könnte, dazu gibt es aber die "dipul-App", die dies untersagt, es ist eine Flugverbotszone.
      3. Die 1/1 - Regel ist eine Ausnahmeregelung und gilt sowohl für Verbandsmitglieder, als auch für Profis, die nach der neuen EU-Drohnenverordnung fliegen müssen, weil sie ja mit dem Filmen oder Fotografieren aus der Luft Geld verdienen wollen.
      Gruß, Rolf,
      fände es klasse, wenn du meine Fragen so, wie ich es geschrieben habe an das LBA übermitteln würdest, wollte es schon selber machen, weil ich leider noch keine kompetente Antwort in den Foren bekommen habe, du bist da eh besser, als wie ich.
    • Rolf Skoda schrieb:

      Geofence Systeme funktionieren nur bei Drohnen, aber nicht bei Flächenflugzeugen, die würden ja dann an der Grenze abstürzen,
      Geofencing gibt es auch für Flächenmodelle. Ein Fliegerfreund hat den CarbonCub SAFE+ von Horizon Hobby. Da kann man verschiedene virtuelle Zäune einstellen. Bei ihm ist der 250m Zaun eingestellt. Bei erreichen der 250m Grenze stürzt der Flieger nicht ab, sondern wendet automatisch.
      Grüße
      Hans-Werner
    • HaWe schrieb:

      Geofencing gibt es auch für Flächenmodelle
      Natürlich gibt es das auch für Flächenflugmodelle, ist ja nix neues, es geht aber um den Sinn, oder Unsinn, wie es eingestuft wird, warum sind Drohnen in Verbänden, die nicht autonom geflogen werden können im Verband verboten? Ist in meinem Verband ja nicht so, aber in vielen anderen Verbbänden wohl doch.
    • Sehr geehrte Damen und Herren vom LBA,
      ich habe jetzt mehrfach probiert in zwei anerkannten Foren im Internet Antwort auf meine Fragen zu bekommen.
      EOS, stimmt, ehrlich gesagt bin ich in den Foren, um eine Antwort auf meine Fragen zu bekommen, mir ist es völlig egal, ob jemand als Profi Geld damit verdienen muss, oder jemand aus Spaß fliegt.
      1. Wenn es laut "dipul" (APP vom LBA) eine Flugverbotszone für Drohnen gibt, gilt das für alle Drohnen, eine Flugverbotszone ist eine Flugverbotszone, egal ob nach Verbandsregeln oder neuer EU-Drohnenverordnung ab 1.1.2024 geflogen wird.
      2. Geofence Systeme funktionieren nur bei Drohnen, aber nicht bei Flächenflugzeugen, die würden ja dann an der Grenze abstürzen, was ja noch viel gefährlicher ist, als eine Drohne, die in der Luft stehen bleiben kann. Diese Verbandsregel wird auf alle Mitglieder angewandt, egal ob Flächenflugmodell oder Drohne, im Atti-Mode für Innenräume kann man diesen Mode ausschalten, weil manche Piloten ja diskutieren, dass man dann ja vor der Landebahn am Frankfurter Flughafen fliegen könnte, dazu gibt es aber die "dipul-App", die dies untersagt, es ist eine Flugverbotszone.
      3. Die 1/1 - Regel ist eine Ausnahmeregelung und gilt sowohl für Verbandsmitglieder, als auch für Profis, die nach der neuen EU-Drohnenverordnung fliegen müssen, weil sie ja mit dem Filmen oder Fotografieren aus der Luft Geld verdienen wollen.
      Gruß, Rolf,
      fände es klasse, wenn du meine Fragen so, wie ich es geschrieben habe an das LBA übermitteln würdest, wollte es schon selber machen, weil ich leider noch keine kompetente Antwort in den Foren bekommen habe, du bist da eh besser, als wie ich.
      Die gleichen Fragen habe ich in einem anderen Drohnen-Forum gestellt.
      Ich bin Mitglied im DMFV, habe früher als jugentlicher Modellflugzeuge mit Verbrennungsmotoren gebaut. ist jetzt die Satzung vom DMFV ab 01.01.2024 ungültig?
      https://www.dmfv.aero/
      Ich habe mir vor 2 Jahren eien DJI Mavic Pro (ca. 750g) und eine DJI Mavic Air (ca. 430g) für die Innenstadt angeschafft und finde es toll jugentliche Modellflieger zu unterstützen, weil ich den Modellflugsport liebe. Nach Verbandsregeln darf ich auf meinem Grundstück in der Innenstadt und in der Stadt fliegen, auch nach 1/1 - Regeln und Erlaubniss der Nachbarn.
      https://www.dmfv.aero/rund-ums-fliegen/einfach-sicher-fliegen/
      Laut Satzung sind mir die oben genannten Regularien, 1,2,3 und das Fliegen in der Innenstadt erleubt, ist die Satzung des DMFV rechtswiderig?

      Sorry, probiere mal selbst Kontakt zum LBA auf zu nehmen, auch Hobbypiloten wollen wissen, was Sache ist.
      Gruß. Rolf
    • Also wenn ich mir vorstelle ich wäre Neuling in Sachen Drohne und würde solch einen Hickhack mitbekommen.
      Vermutlich würde ich dann wohl alles schnellstens wieder verkaufen. Es ist schon ein echtes Verwirrspiel.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen denn wo informiert sich denn eine Neuling? Im Netz! Und was findet man da? Videos und Foren.
      In beiden wimmelt es oft von widersprüchlichen Aussagen. Hier ist ein Anfänger zumeist absolut überfordert. Man kann ja schon froh sein wenn Hinweise zu Versicherungen, LBA, A1/A3 bzw wenn benötigt A2, dipul, Gesetzestexten/Vorschriften usw. nicht untergehen. Und dann kommt zu allem Überfluss auch noch das Verbandsgedöns dazu.

      Bitte nicht falsch verstehen, ich bin selber Mitglied im MFSD aber noch lange nicht mit allem einverstanden was dort so gezaubert wird.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bernd Q schrieb:

      Und dann kommt zu allem Überfluss auch noch das Verbandsgedöns dazu.
      Man könnte auch sagen zu allem Überfluss kommt das EU-Gedöns dazu. Glücklicherweise liegt bei jedem Neukauf ein Infofyer bei. Hinweis zur Halterregistrierung, Versicherung und einige Grundinfos.
      Wer sich so wie ich beider DMO versichert, wird zuerst mit den Verbandsregeln des MFSD konfrontiert. Alles andere kommt später.
      Mein Neffe hat sich unlängst eine Mini 3 gekauft. Ich war angenehm überrascht was er so an Infos mitbekam.
      Grüße
      Hans-Werner
    • Rolf Skoda schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren vom LBA,
      ich habe jetzt mehrfach probiert in zwei anerkannten Foren im Internet Antwort auf meine Fragen zu bekommen.
      Ich habe tatsächlich eine Antwort vom Luftfahrt-Bundesamt bekommen, ich hoffe es ist ok, wenn ich diese hier veröffentliche, den Namen des Bearbeiters habe ich sicherheitshalber gelöscht. Meine Fragen 1.) 2.) 3.) stehen oben, wenn ich Probleme mit dem LBA bekommen sollte muss dieser Beitrag wieder entfernt werden.


      Sehr geehrter Herr Skoda,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Die folgende Rückmeldung können wir Ihnen dazu geben:

      zu 1.: korrekt

      zu 2.: Geo-fencing Systeme sind in der offenen Kategorie und nach Verbandsregeln nicht vorgeschrieben. Das Einhalten der Grenzen zu Flugverbotszonen und anderen geografischen Gebieten müssen Sie selbst realisieren. UAS der Klassen C1, C2 und C3 sind lediglich mit einem Geo-Awareness-System auszustatten, welches auf das Einfliegen in geografische Gebiete hinweist, jedoch nicht automatisch abbremst. Diese Anforderung gilt nicht für UAS der Klasse C4, welche ursprünglich für Modellflugzeuge gedacht war und ebenso wenig für privat hergestellte UAS.

      Zu 3. Die 1:1 Regel in Bezug auf geografische Gebiete gilt unabhängig davon, zu welchem Zweck der Betrieb stattfinden (gewerblich oder zu Sport- und Freizeitzwecken).

      Zum weiteren mitgesandten E-Mail-Verkehr:

      Ab dem 01.01.2024 können Sie in der offenen Kategorie mit der DJI Mavic Pro und der DJI Mavic Air bzw. ab 250 g Startmasse und ohne C-Klassifizierung (C1) nur noch in der Unterkategorie A3 fliegen, d.h. 150 m entfernt von Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten. Nach den Verbandsregeln der Verbände DMFV und MFSD gilt dies erst ab einer Startmasse von 2 kg zu Sport- und Freizeitzwecken. Geografische Gebiete, d.h. auch Wohngebiete sind in beiden Fällen zusätzlich zu berücksichtigen. Welche Regelung des DMFV schätzen Sie als rechtswidrig ein?
      xxxxxxxxx
      xxxxxxxxx
      --------------------------------------------------------------
      Luftfahrt-Bundesamt
    • HaWe schrieb:

      Man könnte auch sagen zu allem Überfluss kommt das EU-Gedöns dazu. Glücklicherweise liegt bei jedem Neukauf ein Infofyer bei. Hinweis zur Halterregistrierung, Versicherung und einige Grundinfos.

      War jetzt das Verbandsgedöns vor den EU Regel am Start oder war es eher umgekehrt? Wobei am Start jetzt nicht unbedingt das Datum Beginn der Gültigkeit sondern eher das Datum der Veröffentlichung ist.

      Infoflyer ist eine tolle Sache wenn er nicht wie eine Gebrauchsanleitung behandelt wird. Ist das jetzt eigentlich eine Verpflichtung der Hersteller/Vertreiber? Wenn ja sehr gut denn das hatten wir schon vor einigen Jahren angeregt. Bei meinem Mini 3 Pro, gekauft im Sommer 2023, war übrigens kein solcher Flyer dabei.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe