In Deutschland können Mitglieder eines der beiden Modellflugverbände als Sport und Freizeitgestaltung nach den neuen Verbandsregeln fliegen.
Des EU Recht steht über dem nationalen Recht. Der Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ermöglichte den Modellflugverbänden eine Betriebserlaubnis für Modellflug zu beantragen.
Den Antrag auf Betriebserlaubnis haben die Modellflugverbände am 15.12.2021 beim LBA eingereicht.
Am 06.07.2022 wurde die Betriebserlaubnis erteilt.
Seitdem dürfen Modellflugverbandsmitglieder nach den humaneren Verbandsregeln fliegen. Was gerade für Bestandsdrohnen über 250g von Vorteil ist. Denn die Übergangsbestimmungen nach Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die um ein Jahr verlängert wurde, endet am 01.01.2024. Sodass Bestandsdrohnen über 250g nach EU Recht nur fern ab von Personen und mit 150m Abstand zu urbanen Bereichen fliegen dürfen. Somit sind Flüge mit Bestandsdrohnen über 250g in Wohngebieten, sogar auf dem eigenen Grundstück, verboten.
Viele Regeln unterscheiden sich nicht. In einer Tabelle habe ich Unterschiede der Verbandsregeln zum EU Recht gegenübergestellt.
Regeln.jpg
Hier die Regeln zum Nachlesen: dmfv.aero/rund-ums-fliegen/einfach-sicher-fliegen/
mfsd.de/flugbetrieb-im-verband…schreibung-modellflieger/
Hier Betriebserlaubnis im Detail: mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/strff-inhalt/
Versicherte bei der DMO sind automatisch Mitglied im MFSD: deutsche-modellsport-organisat…ormationen/verbandsregeln
Alle Aussagen habe ich hier mit Links zu den Quellen belegt. Bitte keine Sonderrechte-Diskussionen. Das sind keine Sonderrechte. Das ist nationales Recht und gilt nur in Deutschland und auch nur für Sport und Freizeitgestaltung. Das EU Recht gilt dagegen in ganz Europa und auch für UAS.
Sollte sich hier ein Fehler eingeschlichen haben, bitte ich um Info per PM.
Des EU Recht steht über dem nationalen Recht. Der Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ermöglichte den Modellflugverbänden eine Betriebserlaubnis für Modellflug zu beantragen.
Den Antrag auf Betriebserlaubnis haben die Modellflugverbände am 15.12.2021 beim LBA eingereicht.
Am 06.07.2022 wurde die Betriebserlaubnis erteilt.
Seitdem dürfen Modellflugverbandsmitglieder nach den humaneren Verbandsregeln fliegen. Was gerade für Bestandsdrohnen über 250g von Vorteil ist. Denn die Übergangsbestimmungen nach Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die um ein Jahr verlängert wurde, endet am 01.01.2024. Sodass Bestandsdrohnen über 250g nach EU Recht nur fern ab von Personen und mit 150m Abstand zu urbanen Bereichen fliegen dürfen. Somit sind Flüge mit Bestandsdrohnen über 250g in Wohngebieten, sogar auf dem eigenen Grundstück, verboten.
Viele Regeln unterscheiden sich nicht. In einer Tabelle habe ich Unterschiede der Verbandsregeln zum EU Recht gegenübergestellt.
Regeln.jpg
Hier die Regeln zum Nachlesen: dmfv.aero/rund-ums-fliegen/einfach-sicher-fliegen/
mfsd.de/flugbetrieb-im-verband…schreibung-modellflieger/
Hier Betriebserlaubnis im Detail: mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/strff-inhalt/
Versicherte bei der DMO sind automatisch Mitglied im MFSD: deutsche-modellsport-organisat…ormationen/verbandsregeln
Alle Aussagen habe ich hier mit Links zu den Quellen belegt. Bitte keine Sonderrechte-Diskussionen. Das sind keine Sonderrechte. Das ist nationales Recht und gilt nur in Deutschland und auch nur für Sport und Freizeitgestaltung. Das EU Recht gilt dagegen in ganz Europa und auch für UAS.
Sollte sich hier ein Fehler eingeschlichen haben, bitte ich um Info per PM.
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