EU Drohnenverordnung ab 01.01.2024

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    • EU Drohnenverordnung ab 01.01.2024

      Ab dem 01.01.2024 ist die neue EU Drohnenverordnung gültig. Was in den neuen Drohnenklassen wie geregelt ist und was man auch nach dem 01.01.2024 mit den Bestandsdrohnen noch darf, wird in diesem Video sehr gut erklärt.



      Auf den Punkt "Fliegen nach Vereinsrecht" wird natürlich nicht eingegangen. Die entsprechenden Infos dazu sind allen Vereinsmitgliedern in einer Mail mit weiterführenden Links mitgeteilt worden.
      Infos dazu sind auch hier zu finden.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Hier eine aktuelle Zusammenfassung der neuen EU Drohnenverordnung.
      Das Thema Fliegen nach Verbandsregeln wird darin nicht behandelt.

      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Hi Bernd,
      Das zweite Video „Drohnengesetze ab 2024“ finde ich auch einfacher erklärt.

      Leider bezieht sich der Kommentator wie die meisten Verfasser von Drohnenvideos fast nur auf DJI-Drohnen.
      Meine Xiaomi FIMI SE taucht nirgends auf, aber egal, das Teil wiegt 750gr und besitzt noch keine Klassenzertifizierung. Somit fliege ich in A3 und gut iss.

      Einfacher wird es durch die Klassifizierung für den Käufer einer neuen Drohne, soweit sie als klassifizierte Drohne im Handel verkauft wird und einen Aufkleber plus Zertifikat im Lieferkarton befindet.
      Die Aldi Maginon hat wohl so etwas noch nicht, oder?
      Für ein bisschen Flugspass im eigenen Garten wird sich kaum einer eine Mini für 1000€ kaufen?

      Aber weiter zum Video:
      Ob ein Gesamtüberblick 2024 über die gesamte Drohnenverordnung das Verständnis die die EASA Vorgaben
      im Gegensatz zur ersten Regelung 2020-21 verständlicher macht, konnte ich nicht feststellen.
      Für einen Neuling bleibt es aus meiner Sicht immer noch ziemlich verwirrend.

      Sowas wie in den 70er Jahren bei den Führerscheinen:
      Moped
      Motorrad
      PKW
      LKW

      - keine SUB-Kategorie -


      Sowas gibt es heute nicht mehr … das hatte ich damals noch so gerade kapiert … auslachen1

      Jürgen
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      9874137
      - Nachhaltigkeitsblogger - work12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jugi ()

    • Also - wozu Subkategorien?

      Soweit ich es verstanden hatte ist es so:

      A1: über einzelnen unbeteiligten Personen. - WIE HOCH ??? -
      A2: bis 30 m an unbeteiligten Personen.
      A3: bis 150 m an Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten und mit großem Abstand (was ist ein großer Abstand? >150m ?) zu unbeteiligten Personen
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      - Nachhaltigkeitsblogger - work12

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    • So steht es bei airclip.de

      Die Unterkategorien der Betriebskategorie "offen" geben Auskunft welche Drohne ich fliegen darf (Masse) und wo ich sie fliegen darf (Ort).
      Unterkategorie A1:
      • Maximale Startmasse: 900 g
      • Flug nahe Unbeteiligten: Erlaubt
      Unterkategorie A2:
      • Maximale Startmasse: 4 kg
      • Flug nahe Unbeteiligten: Bis 30 m oder bis 5 m (letzteres im Langsamflugmodus)
      Unterkategorie A3:
      • Maximale Startmasse: 25 kg
      • Flug nahe Unbeteiligten: Verboten. Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
      Statt über maximale Startmasse zu reden, können wir ab ab sofort auch über C-Klassen / Drohnenklassen reden. Das heißt dann:
      • bis 250 g = C0
      • bis 900 g = C1
      • bis 4 kg = C2
      • bis 25 kg = C3 & C4
      Die Einführung EU-zertifizierter Drohnen in den Markt ist nun aktueller denn je. Seit dem 01.01.2024 dürfen nur noch zertifizierte Drohnen neu in den Markt gebracht werden.
      Haben Sie noch eine Bestandsdrohne? Eventuell ist eine Nach-Zertifizierung möglich. Weitere Infos hier.
      Eine Übersicht aktuell zertifizierter Drohnen in der EU kann man hier bei der EASA nachlesen.

      Und mehr dazu natürlich bei der EASA
      easa.europa.eu/en/domains/civi…pen-category-civil-drones

      auf englisch aber es gibt ja Übersetzungsprogramm …
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