Wenn dich die Frage nach der unbeteiligten Person so interessiert, könntest du ja mal das LBA anschreiben. In der Regel sind die Damen und Herren dort sehr auskunftsfreundlich und sollten die Frage sicher beantworten können. Zusätzlich könntest du ja dann ein neues Thema im Bereich Fragen um´s Luftrecht (LuftVO etc.) aufmachen um dort Frage und Antwort zu posten. Könnte wirklich sehr interessant sein wie das LBA die Sache sieht.
Gruß - Bernd
Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
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