LUEBECK CTR Flugverbot?

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  • Wenn keine NEUERE Nfl etc rausgekommen ist und Lübeck nicht aufgeführt darfst Du es nicht. Und SO nah an D (CTR) würde ich pers. auch nicht machen.
    Bedenke das im Zweifel DU beweisen muß das Du Dich NICHT in D aufgehalten hast...auch keine 10m !
    Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
    NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
  • Danke für deine Einschätzung, wenn ich das Gesetz lese, steht es dort anders, denn dort wird explizit von CTR und nicht namentlich genannten Flughäfen gesprochen und dabei gilt <50 m.

    Dennoch ist dies eine der wenigen Regeln an die ich mich ohne wenn und aber halte. Auch wenn es krank ist, wenn ich unter der Höhe von 12 m hohen Fichten fliegen möchte. Wollte dort in einem Obstbiotop (alte Apfelsorten) den Wachstumsfortschritt über die Jahreszeiten aufnehmen.
  • Der Flughafen Lübeck wir nicht vom DFS kontrolliert, sondern von den Ösis. Allgemeinverfügung Hier.
    Es sind einige Bedingungen zu erfüllen. Für die Sichtweite und Wolkenuntergrenze gibt es ein Tool.
    FPV Fliegen, auch mit Spotter, ist komplett verboten.
    So nahe an der 5 Km Startbahnverlängerung würde ich auch nicht aufsteigen.
    Grüße
    Hans-Werner

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HaWe ()

  • Danke für deinen Beitrag aus dem klar wird, warum Lübeck nicht in der Droniq App aufgeführt ist.

    Also ist es grundsätzlich weiter erlaubt dort unter Beachtung der sonstigen Bedingungen <50 m AGL zu fliegen.

    Nur am Rande, hab mich gestern wieder eimal selbst kasteit und im Wichtigtuer- oder Dummschwätzerforum gelesen, smilgr nicht auszudenken, ich hätte meine Frage dort gestellt. hppy12
  • HaWe schrieb:

    Wenn du doch dort fliegst und Kontrollorgane schauen auf die Dronic APP, hast du ein Problem.Die Dronic APP ist nicht vollständig und fehlerhaft. Verbandsregeln sind nicht implementiert.
    Sehe ich nicht so, erstens ist die Dipul das Maß der Dinge und dort ist es eindeutig zulässig, zweitens habe ich die Erlaubnis auf diesem Gelände zu fliegen und warum soll ich mir mehr Einschränkungen selbst auferlegen, die nicht einmal der Gesetzgeber fordert.

    Drittens, mein Wahlspruch, Angst und Geld hatte ich noch nie. :D

    Danke euch, meine Frage wurde dank eurer Hilfe beantwortet, somit bestätigt sich wieder einmal, hier bin ich im richtigen Forum. :thumbup: klasse11

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von marebalticum ()

  • Und ich befürchte das es auch hier wieder mehr als nötig gibt, daher schließe ich mal. wink1;.
    Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
    NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
  • Ich leg mal meine 2 Cent dazu

    Für mich ist das dipul Maptool mittlerweile wesentlich aussagekräftiger wie die Droniq App. Dipul hat für mich eher den Charakter einer amtlichen Infostelle wie alle anderen Dienste. Wer sich mal die Mühe macht ins Impressum zu schauen wird erkennen, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr als Herausgeber zeichnet. Besser geht wohl kaum noch.

    Und jetzt mal zu meiner Sicht der Dinge auch wenn sie vielleicht manch einen erstaunen mag.
    Nik (marebalticum) und ich haben ja manchmal etwas unterschiedliche Meinungen zu Gesetzen/Vorschriften allerdings ist hier für mich die Sache relativ eindeutig.
    Wenn man sich an die bestehenden Gesetzen/Vorschriften hält, ist der Flug an der bezeichneten Stelle erlaubt. Auch wenn der angedachte Startpunkt mit einem Abstand von ca.50m sehr nahe an der 5 Km Startbahnverlängerung liegt, so liegt der Gutsweg nach Kronsforde klar außerhalb der Zone. Geografische Grenzen sind nun mal Geografische Grenzen und das nach beiden Seiten.

    Nun gibt es für mich immer Dinge die ich darf und Dinge die ich mache.
    Wenn ich davon ausgeht das die Karte von dipul stimmt und eine Flughöhe von 50m AGL nicht überschritten wird und der Eigentümer sein OK gegeben hat dann darf ich.
    Allerdings würde ich hier im Fall versuchen, den Tower mittels Telefon oder Mail zu kontaktieren um die Sache abzuklären. Laut wiederholter Aussage von U-ROB sitzen ja da auch nur Menschen mit denen man reden kann. Im Idealfall bekommt man einen Slot zugewiesen oder es reicht ein kurzer Anruf bevor man startet.

    Und weil ich jetzt unfair finde wenn man auf meinen Beitrag nicht mehr antworten kann, ich an das Gute im Menschen glaube und denke das wir uns ja alle vertragen, mache ich das Thema mal wieder auf.

    Also enttäuscht mich bitte nicht.
    Gruß - Bernd

    Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
    Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
    Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
    Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
  • marebalticum schrieb:

    Nur am Rande, hab mich gestern wieder eimal selbst kasteit und im Wichtigtuer- oder Dummschwätzerforum gelesen, nicht auszudenken, ich hätte meine Frage dort gestellt.
    Stimmt, es ist schon irre, dieser Verein, wurde beschimpft, dass ich da Geofancing schon wieder beobachte, zwei Wochen danach hat DJI es entfernen müssen, was genau mit der Aussage vom Luftfahrt-Bundesamt auf meine Anfrage hin übereinstimmt. Kannst du die Situation nicht anders filmen, ohne Drohne?Lübeck Flughafen.jpgTeleskopstange 2.jpg

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rolf Skoda ()

  • Laut Dipul befindet sich unser Flugplatz vom Verein, genau im Bereich vom Nürnberger Flughafen.
    Wir müssen unseren Flugbetrieb immer beim Tower an- und abmelden. Mindestflughöhe ist dann 100m maximale Flughöhe 300m. Das genehmigt aber der Tower.
    2024_01_14_19_37_18_dipul_MapTool_und_1_weitere_Seite_Persönlich_Microsoft_Edge.jpg
    Umrandete Bereich ist unser Vereinsflugplatz
    2024-01-14 19_41_38-dipul MapTool und 1 weitere Seite - Persönlich – Microsoft​ Edge.jpg
    Das heißt für mich somit, dass man in der oben beschriebenen Situation, doch, sich mit dem Lübecker Tower bestimmt absprechen und einigen kann.
    Gruß Peter
    Ich bin einer derjenigen geworden, wovor unsere Eltern uns immer gewarnt haben
    Peter
  • Kontakt zum Flughafen Lübeck findet man hier.
    Übrigens ist der Flughafen wohl vom 16. - 18.1.2024 wegen Umbaumaßnahmen geschlossen.
    Gruß - Bernd

    Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
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    Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
  • Bernd Q schrieb:

    Nun gibt es für mich immer Dinge die ich darf und Dinge die ich mache.

    Wenn ich davon ausgeht das die Karte von dipul stimmt und eine Flughöhe von 50m AGL nicht überschritten wird und der Eigentümer sein OK gegeben hat dann darf ich.
    Allerdings würde ich hier im Fall versuchen, den Tower mittels Telefon oder Mail zu kontaktieren um die Sache abzuklären.


    Also enttäuscht mich bitte nicht.
    Das letzte zuerst, ich hoffe, dass wir weiter beim Thema bleiben, das war auch der Wunsch von EOS Michael.

    @Bernd Q

    Das ist eine sehr ausgewogene Betrachtungsweise und gehört auch zu einer meiner Lebensweisheiten, sich nicht an den Rändern orientieren, sondern an der Mitte. S.h., ich muss nicht alles ausreizen, aber das gilt natürlich in beide Richtungen. Kenne den Flughafen Blankensee sehr genau und natürlich auch das An- und Abflugverfahren. Bei beiden Verfahren fliegen an dieser Stelle die Flugzeuge ca. 2.000 ft (600 m) AGL, deshalb sind die 50 m absolut sicher, sonst wären sie nicht erlaubt. Habe nicht vor höher als max. 25 m zu fliegen. 250° ist übrigens die Hauptabflug- bzw. die Landerichtung.

    blankensee 3.jpg

    Um die Frage von Rolf zu beantworten, nein das geht nur mit einer Aufnahme von oben und warum sollte ich über eine Alternative nachdenken, wenn es gefahrlos möglich ist und das ist es.

    So nun habe ich glaube alles gesagt.

    Gruß Nik
  • Mal eine doofe Frage, was passiert eigentlich, wenn ich meine Drohne mit einer Schnur am Boden befestige, die Bäume welche marebalticum filmen will sind ja nur 9m hoch. Viele Feuerwehren haben so ein System auf dem Dach ihrer Fahrzeuge und bekommen damit eine Sondergenehmigung (Pilotenschein/Einsatzgebiet).

    Falscher Beitrag, dieser ist der richtige
  • Rolf,
    BOS ist hier nicht Thema.
    Gruß - Bernd

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    Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
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