PTGui Pro für mich die mit Abstand beste Lösung zur Panoramabearbeitung

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    • Manni2 schrieb:

      Bist du dir sicher?
      Ja, ganz sicher. Kannst du bei den Verbänden nachlesen. Was du meinst sind Abstände zu Wohn- Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten die dir in OPEN A3 auferlegt sind.
      Die Abstände zu geografischen Gebieten sind für alle gleich. (Flughäfen, Heliports Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, JVA, etc.)


      HaWe schrieb:

      Schöne Panos von der Ostsee. Ich hätte mich nicht getraut diese Panos auf Google zu lade
      Grüße
      Hans-Werner
    • HaWe schrieb:

      Ja, ganz sicher. Kannst du bei den Verbänden nachlesen. Was du meinst sind Abstände zu Wohn- Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten die dir in OPEN A3 auferlegt sind.Die Abstände zu geografischen Gebieten sind für alle gleich. (Flughäfen, Heliports Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, JVA, etc.
      Vermutlich ist es so und ich verwechsel da was ... habe eh nicht vor in der Nähe von den dir genannten geografischen Gebieten unterwegs zu sein ... aber Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen könnten einem schnell mal in die Quere kommen ... aber irgendwas habe ich da im Hinterkopf dass da auch andere Abstände gelten, diese doch in eine bestimmten Höhe überflogen werden dürfen usw., wenn man im Verband ist.
    • Ja in bestimmter Höhe überfliegen, da gibt es was. Als Beispiel mal Bundeswasserstraßen. Diese dürfen in einer Höhe von größer 100m zügig überflogen werden wenn man dabei kein Schifflein überfliegt. Die Betonung liegt übrigens auf dem Wort "zügig". Bedeutet, mal so schön langsam im Cinemode oder in der Flussmitte mal eben stoppen um ein paar Fotos zu machen, ist nicht angesagt. Hier und da kann es auch hilfreich sein mal die 1:1 Regel zu beäugen, bei Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen macht das vielfach Sinn. Es gibt oft Möglichkeiten für manche Dinge. Ein recht guter Indikator ist auch das so genannte Bauchgefühl. verschwindet leider seltsamerweise sobald der Flieger in der Luft ist.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bernd Q schrieb:

      Die Betonung liegt übrigens auf dem Wort "zügig". Bedeutet, mal so schön langsam im Cinemode oder in der Flussmitte mal eben stoppen um ein paar Fotos zu machen, ist nicht angesagt.
      Was ändert das "zügig" beim Überfliegen, wenn ohnehin kein Schiff weit und breit zu sehen ist? Eine der Schwachsinnsregeln, die ich persönlich für mich als ungültig erklärt habe. Es hätte doch gereicht, das Überfliegen von Schiffen zu untersagen. Der Zusatz "zügig" überfliegen ist komplett überflüssig. Außerdem ist das ohnehin von niemanden überprüfbar.
      Gruß MMFan
    • Bernd Q schrieb:

      Die Betonung liegt übrigens auf dem Wort "zügig". Bedeutet, mal so schön langsam im Cinemode oder in der Flussmitte mal eben stoppen um ein paar Fotos zu machen, ist nicht angesagt
      Bei kleineren Flüssen oder Kanälen geht das. Bei sehr breiten Flüssen, Binnenseen oder gar die Ostsee kannst du die Regel nicht anwenden.
      Um auf 100m zu steigen musst du 100m vom Ufer starten und du musst ständig Sichtkontakt halten. Die Ostsee kannst du nicht eben mal so überfliegen, auch nicht zügig.
      Über Sinnhaftigkeit von Gesetzen muss man nicht diskutieren, nur einhalten oder sich nicht erwischen lassen.


      Manni2 schrieb:

      aber irgendwas habe ich da im Hinterkopf
      Lösch das mal in deinen Hinterkopf. Informiere dich an offiziellen Stellen und glaub nich blauäugig jeden Youtuber.
      Grüße
      Hans-Werner
    • Die Ostsee hatte ich als Beispiel bewusst ausgelassen und ob Gesetze und Vorschriften immer sinnvoll sind, sollte ein jeder für sich selber entscheiden.
      Über den Rhein, welcher ja nun auch eine Bundeswasserstraße ist, bin ich schon mehrfach geflogen, ist in Sachen Sichtkontakt kein Problem. Man muss auch nicht 100m vom Rhein entfernt starten sondern einfach nur die 1:1 Regel nutzen. Ein gutes Beispiel sieht man hier:



      Was hier schon angesprochen wurde und wirklich schade ist, das die Anzahl der Bilder und Videos welche veröffentlicht werden immer weniger werden.
      Früher waren es die selbsternannten Hobbyfilmkritiker und Hobbybildkritiker die unbedingt ihr Urteil abgeben mussten (wenn Kritik ausdrücklich erwünscht ist, kein Problem) und seit einiger Zeit braucht man nicht lange warten bis ein Anzeigenhautmeister auftaucht. Gesetze hin Gesetze her, jeder ist für seine Flüge alleinverantwortlich.
      Gruß - Bernd

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      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • MMfan schrieb:

      Was ändert das "zügig" beim Überfliegen, wenn ohnehin kein Schiff weit und breit zu sehen ist? Eine der Schwachsinnsregeln, die ich persönlich für mich als ungültig erklärt habe. Es hätte doch gereicht, das Überfliegen von Schiffen zu untersagen. Der Zusatz "zügig" überfliegen ist komplett überflüssig. Außerdem ist das ohnehin von niemanden überprüfbar.
      Mit "zügig" muss nicht die Geschwindigkeit gemeint sein. Man könnte ja auf die Idee kommen bei einen 20m breiten Fluss diagonal über 2km zu "überqueren" wink1;.

      Bernd Q schrieb:

      Ein recht guter Indikator ist auch das so genannte Bauchgefühl. verschwindet leider seltsamerweise sobald der Flieger in der Luft ist.
      Du meinst das gefühlte B(auch)-VLOS? rcflug

      HaWe schrieb:

      Lösch das mal in deinen Hinterkopf. Informiere dich an offiziellen Stellen und glaub nich blauäugig jeden Youtuber.

      Da wird eh viel erzählt ... und ich bin nachher der Blödmann, wenn es falsch war.

      Bernd Q schrieb:

      Früher waren es die selbsternannten Hobbyfilmkritiker und Hobbybildkritiker die unbedingt ihr Urteil abgeben mussten (wenn Kritik ausdrücklich erwünscht ist, kein Problem) und seit einiger Zeit braucht man nicht lange warten bis ein Anzeigenhautmeister auftaucht. Gesetze hin Gesetze her, jeder ist für seine Flüge alleinverantwortlich.

      Es ist wirklich eine Unart, alles anzuzeigen und die Petze zu spielen ... aber der Staat unterstützt dies ja auch noch durch x Meldestellen.
    • Manni2 schrieb:

      Man könnte ja auf die Idee kommen bei einen 20m breiten Fluss diagonal über 2km zu "überqueren"
      Im Wort Diagonal fehlt irgendwie der Teil quer denn nicht umsonst heißt es überqueren wink1;.


      Manni2 schrieb:

      und ich bin nachher der Blödmann, wenn es falsch war.
      Wenn etwas falsch war, bist nie der Blödmann sondern leider der Dumme denn nur der Blödmann nutzt nicht die Möglichkeit sich zu informieren.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
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    • Bernd Q schrieb:

      Im Wort Diagonal fehlt irgendwie der Teil quer denn nicht umsonst heißt es überqueren wink1;.
      Ich sage ja nicht dass ich es so sehe. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dies der Grund für die Formulierung "zügig" war, denn "diagonal" ist letztlich auch "quer" und man wollte sicher damit ausdrücken, dass man eben auf dem schnellste Weg die Wasserstraße in angemessener Geschwindigkeit überquert und sich nicht ewig Zeit lässt und dabei "zufällig" auch noch filmt.


      Bernd Q schrieb:

      Wenn etwas falsch war, bist nie der Blödmann sondern leider der Dumme denn nur der Blödmann nutzt nicht die Möglichkeit sich zu informieren.

      Na ja, dass ganze Thema was mit Drohnen wo, wie und wann erlaubt ist, ist schon recht komplex und 100%ige Sicherheit (im rechtlichen Sinne) wird man wohl nie haben. Mit etwas gesundem Menschenverstand, Abstand zu bestimmten Anlagen, Menschen und den lieben Nachbarn, wird man wohl nicht sehr viel falsch machen - aber ein Restrisiko bleibt immer.