Hallo zusammen !
Ich hatte mich mal vor sieben Jahren mit dem Thema auseinandergesetzt und war zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine einzige Versicherung gibt, die nach Ihren Bedingungen dem LuftVG und der LuftVZO genügt.
Meines Wissens ist das zwingende Voraussetzung für eine solche Versicherung.
Ich lasse mich aber gerne eines anderen belehren.
§ 50 LuftVG sagt, dass die Bestimmungen über Pflichtversicherungen gelten.
§ 33 LuftVG statuiert wohl eine Gefährdungshaftung, d.h. die Versicherung haftet auch bei Vorsatz des Fahrzeugführers wie beim vorsätzlichem Crash des Germanwings-Flug 9525.
§ 106 LuftVZO stellt die Verpflichtung der Ausstellung einer Bestätigung auf, d.h. wohl die Bestätigung muss bestätigen, dass die Versicherung in vollem Umfang nach dem LuftVG haftet, sonst macht das keinen Sinn.
Wie gesagt vor sieben Jahren hatte ich keine einzige Versicherung gefunden, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Es wäre schön wenn ich mich geirrt hätte oder wenn es heute anders wäre. Für mich war das ein Grund, meine Drohne kaum noch zu nutzen.
Es interessiert mich aber brennend, ob es eine Versicherung gibt, die dem LuftVG genügt.
Wenn Ihr glaubt, eine solche gefunden zu haben, nennt bitte Name und Tarif der Versicherung und wenn es geht einen Link zu den Bedingungen.
Ich würde mir das gerne anschauen und wir können das hier ja diskutieren.
Vielen Dank für alle Hinweise
Jürgen
Ich hatte mich mal vor sieben Jahren mit dem Thema auseinandergesetzt und war zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine einzige Versicherung gibt, die nach Ihren Bedingungen dem LuftVG und der LuftVZO genügt.
Meines Wissens ist das zwingende Voraussetzung für eine solche Versicherung.
Ich lasse mich aber gerne eines anderen belehren.
§ 50 LuftVG sagt, dass die Bestimmungen über Pflichtversicherungen gelten.
§ 33 LuftVG statuiert wohl eine Gefährdungshaftung, d.h. die Versicherung haftet auch bei Vorsatz des Fahrzeugführers wie beim vorsätzlichem Crash des Germanwings-Flug 9525.
§ 106 LuftVZO stellt die Verpflichtung der Ausstellung einer Bestätigung auf, d.h. wohl die Bestätigung muss bestätigen, dass die Versicherung in vollem Umfang nach dem LuftVG haftet, sonst macht das keinen Sinn.
Wie gesagt vor sieben Jahren hatte ich keine einzige Versicherung gefunden, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Es wäre schön wenn ich mich geirrt hätte oder wenn es heute anders wäre. Für mich war das ein Grund, meine Drohne kaum noch zu nutzen.
Es interessiert mich aber brennend, ob es eine Versicherung gibt, die dem LuftVG genügt.
Wenn Ihr glaubt, eine solche gefunden zu haben, nennt bitte Name und Tarif der Versicherung und wenn es geht einen Link zu den Bedingungen.
Ich würde mir das gerne anschauen und wir können das hier ja diskutieren.
Vielen Dank für alle Hinweise
Jürgen
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