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    • Gutes Erklärvideo aber Irgendetwas stört mich. Ich muss mir das auch noch einmal in Ruhe anschauen.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • HaWe schrieb:

      Er meint, dass man mit C0 und C1 Drohnen bis 0m an Wohngebietsgrenzen heranfliegen darf.
      Ich meine, man kann auch diese Grenze überschreiten wenn man kein Privatgrundstück tangiert.
      Wenn es laut "dipul" verboten ist in diesem Wohngebiet ohne Sondergenehmigung zu fliegen, dann darf man dort nicht fliegen, egal, ob C0, C1 oder sonst was, von unter 250g bis 25kg, es ist verboten, weil es eine Verbotszone ist.
    • Rolf Skoda schrieb:

      Wenn es laut "dipul" verboten ist in diesem Wohngebiet ohne Sondergenehmigung zu fliegen
      Hast du das Video gesehen? Hat er in dem Zusammenhang was von dipul gesagt? Er meinte das grundsätzlich und nicht in einer Verbotszone.
      Es gab ein Kommentar wo noch mehr Fehler aufgelistet waren (4 oder 5) den finde ich nicht mehr. Wahrscheinlich hat er den gelöscht.
      Grüße
      Hans-Werner
    • Bernd Q schrieb:

      Gutes Erklärvideo aber Irgendetwas stört mich. Ich muss mir das auch noch einmal in Ruhe anschauen.
      Ja, ich wäre persönlich vorsichtiger was das Fliegen in bewohnter Umgebung anbelangt.
      Ich habe mir mal das in dem Video erwähnet Map-Tool auf der WebSeite dipul.de angeschaut.

      Wenn ich danach vor meiner Haustür über dem Feld fliegen würde, was ich der Karte nach darf, gäb es mit Sicherheit Ärger.
      Denn über dem Feld fliegen dan ganzen Tag die Rettungshubschrauber zum Landeplatz auf dem Dach der benachbarten Uniklinik.

      Es würde niemandem etwas nützen, wenn man sagt „Ich habe doch auf dipul.de nachgeschaut wo ich fliegen darf und wo nicht.

      rcflug
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    • HaWe schrieb:

      Hast du das Video gesehen? Hat er in dem Zusammenhang was von dipul gesagt? Er meinte das grundsätzlich und nicht in einer Verbotszone.
      Ja, habe das Video gesehen. Wollte nur mitteilen, dass, wenn eine Flugverbotszone in "dipul" eingetragen ist, wie Wohngebiet, dies für alle UAS gilt, auch für C0 und C!., ohne Sondergenehmigung darf man dort nicht fliegen. Für die Abstandsregeln hänge ich mal ein interessantes Video an.
      Gruß, Rolf (Hans, vielleicht wollte ich dich ja provozieren, um noch mehr aus dir raus zu kitzeln, im positiven Sinn)
    • HaWe schrieb:

      Es gab ein Kommentar wo noch mehr Fehler aufgelistet waren (4 oder 5) den finde ich nicht mehr. Wahrscheinlich hat er den gelöscht.
      Ja es wurden wohl (leider) ein paar Beiträge gelöscht. Im unteren Bereich der Beiträge wurde das auch angesprochen.
      Hier wurde es dann im weiteren Beitragsverlauf etwas unsachlich und wenig hilfreich.
      Gruß - Bernd

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    • Rolf Skoda schrieb:

      (Hans, vielleicht wollte ich dich ja provozieren, um noch mehr aus dir raus zu kitzeln, im positiven Sinn)
      Na dann provoziere ich dich auch mal, im positiven Sinn.
      Warum nennst du dich nicht Rolf Schaden? Das ist die deutsche übersetzung von Škoda. Es klingt dann nicht mehr nach Auto. lol
      Übrigens, ich heiße Hans-Werner. Soviel Zeit muss sein. Hawe genügt auch.
      Grüße
      Hans-Werner
    • Hallo, ich wollte mit dem Hinweis auf die Dipul-Webseite nur erwähnen, das man in den Videos zur Drohnenverordnung gerne auf solche sog. „Drohnen-Maps“ verweist.

      Die nützen dem Drohnenpiloten gar nichts wenn plötzlich „aus dem Nichts“ ein Hubschrauber der Bundeswehr oder des Rettungsdient über unsere Köpfe donnert. Also, nicht über 120m hoch, dann hat man evtl. noch etwas Zeit um den Tiefenhebel zu drücken. Wir haben in unserer Umgebung schon reichlich Erfahrungen mit relativ tief fliegenden Fluggeräten gemacht, Hubschrauber, Ultraleichte ua.
      Deswegen fahre ich schon lieber 15km zum Modellflugplatz.

      grüsse
      Jürgen

      rcflug Daumenhoch
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    • Jürgen,
      da hast du vollkommen recht, mein Übungsgelände liegt neben einer Bundesstraße, da fliegen manchmal Hubschrauber für die Verkehrsüberwachung, deshalb sollte ich dort möglichst niedrig fliegen. "dipul" kommt ja vom LBA, deshalb orientiere ich mich daran, für mich sieht es so aus, dass unser Gebiet gut dokumentiert ist, Krankenhäuser, Naturschutzgebiete, Flugzonen, Wohngebiete..., durch deinen Beitrag ist mir aber die Sache mit den Hubschraubern bewusst geworden.
      Gruß, Rolf
    • Jürgen,
      um die Unikliniken in Bonn zeigt dipul klar eine 1,5 Km Flugverbotzone an, diese ist dem Helilandeplatz geschuldet. Zu den andren Krankenhäuser gilt der angezeigt Abstand von 100m, soweit es nicht noch andere Faktoren zu berücksichtigen gibt. Also dipul liefert schon recht gute Ergebnisse.

      Rettungshubschrauber sind immer so eine Sache für sich. Eigentlich müssen auch die eine Mindestflughöhe von 500ft (152m) einhalten, allerdings wird diese auch schon einmal unterschritten. Zum Glück hört man sie schon sehr zeitnah. Ich hab hier bei mir die Kontrollzone Airport Köln/Bonn (EDDK), das bedeutet für mich eine max. Flughöhe von 50m. Passt auch soweit, allerdings knattern oft auch die Helis vom ADAC und vom BGS incl. GSG9 über meinen Kopf. Passt eigentlich auch deshalb halte ich trotzdem Rundblick wenn ich die verdächtigen Geräusche höre. Ein echter Knaller war mal eine Maschine von Pistorius Airline (damals wohl noch Gutenberg Airline), die flog so tief das selbst Spaziergänger die Köpfe einzogen und selbige nur noch geschüttelt haben. Ach ja und dann gibt es auch noch die Sportflugzeuge und diese bösen Segelflieger vom Flugplatz Hangelar (EDKB), welche man zumeist nicht hört.
      Ist schon echt spannend hier mit einem Kopter zu fliegen.
      Gruß - Bernd

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    • Ich sehe öfters Hubschrauber auf Augenhöhe längs über unser Tal fliegen.
      Die kommen meist parallel der Autobahn von der Rechtsrheinischen Seite geflogen und biegen dann 90Grad zur Uniklinik ab. Aber es stimmt natürlich … die Klinik liegt rund 100 Meter höher als der Tal-Grund.
      Bei 150m über Grund sind die dann gerade mal 50m höher als unser Wohngebiet.

      Wenn man ab Startpunkt 120m hoch raus übers Tal fliegt, ist man mit dem Kopter 220m über Grund.

      An Rhein, Mosel, Lahn usw. eine Burg auf einem Berg filmen zu wollen, bringt das gleiche Problem mit sich.

      PS: die 1,5km Rund um die Klinik sind ganz klar viel zu wenig, quer rüber haben wir gleich die Bundeswehr und dazwischen die Autobahn. Da hilft nur, Kopter am Boden lassen. Das Problem ist immer der Hang.
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    • HaWe schrieb:

      Es gab ein Kommentar wo noch mehr Fehler aufgelistet waren (4 oder 5) den finde ich nicht mehr. Wahrscheinlich hat er den gelöscht.
      Da ich das Video hier verlinkt habe und natürlich vorher angeschaut und für gut befunden habe, möchte ich einmal etwas grundsätzliches anmerken. Speziell dieses Video ist eine sehr schöne Zusammenfassung, in der mehrmals darauf hingewiesen wird, dass es keinen entbindet sein Gehirn zu gebrauchen.

      Es wird von Fehlern gesprochen, ich habe keinen entdeckt und YT Kommentare lese ich bei solchen Videos nicht. Weiter erwarte ich von niemand, auch nicht von justaschmidt, etwas in GG Stärke zu beschreiben. Warum jetzt hier von plötzlich auftauchenden Helis u.ä. Fluggeräten. gesprochen wird, wundert mich. Ja was denn? Es kann grundsätzlich alles auftauchen was am Himmel fliegt, auch Kinderdrachen, Ballone, Greifvögel uvm. Deshalb fliegen wir auf Sicht und Gehör, eigentlich und uneigentlich auch, mit allen Sinnen, na mit dem Geruchs- und speziell mit dem Tastsinn besser nicht. :D Und das hat er mehrfach angemerkt und auch von Sonderregeln gesprochen, die man sich bitte selbst verinnerlichen muss.

      Thematisch im Moment das beste Video, das bei den Grundregeln nichts offen lässt. Wer das vertikal in der Suppe stehende Haar sucht, der wird es auch in diesem Video finden, wie in allen anderen Videos auch. Gilt auch für alle Beiträge hier im Forum. ;)
    • Es geht gar nicht „gegen“ das Video.
      Das Video ist gut gemacht und das Wichtigste über Drohnen kommt darin vor.
      Das letzte Drittel des Videos befasst sich nunmal mit Apps, aber egal.

      Man hat als Drohnenpilot keine automatische Rechtssicherheit durch Video, Apps usw.
      ————-
      Und kann sich als Kopterpilot nicht darauf berufen, das man in einer App etc. nachgeschaut hat, wenn plötzlich Polizei oder Ordnungsamt vor einem stehen. Die interessieren unsere Apps „nicht die Bohne“, denke ich.
      Die schreiben sich Namen, Adresse etc. auf sagen „einpacken“ oder was in der Art und lassen sich nicht auf Diskussionen ein. Der Paragraph 21h der Luftverkehrsordnung interessiert erst im Nachhinein.

      So ist meine persönliche Meinung dazu…jeder darf gerne anders denken… sonst bräuchte man kein Forum, oder?


      Egal, Hauptsache unser „Hobby“ lebt noch …
      rcflug

      Jürgen
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Jugi ()

    • Jugi schrieb:

      Das Video ist gut gemacht und das Wichtigste über Drohnen kommt darin vor.
      So toll ist es auch wieder nicht, es waren schon einige Fehler (4 oder 5) die einer aufgelistet hat. Plötzlich war der Beitrag unsichtbar, ein Schelm wer Böses denkt. In weiterer Diskussion wure es etwas unsachlich, vermutlich weil Justaschmidt seine Fehler nicht eingesehen hat.
      Bei mir ist nur eine Sache hängen geblieben wo er der Meinung war, dass C0/C1 Drohnen 0 Meter Abstand zu Wohngebieten einhalten müssen. Das ist zwar nicht ganz falsch, aber sie dürfen die Grenze auch überschreiten wenn dem keine andere Regel im Wege steht. Auch mit Verbandsregeln war da noch was.
      Ich persönlich finde das Video von Michas Weld besser.

      Grüße
      Hans-Werner
    • Dafür gibt es Tante Google:
      Europäische Gesetzgebung für Drohnen in Wohngebieten in 2024

      Gemäß der europäischen Gesetzgebung sind Drohnenflüge über und in der Nähe von Gebäuden in den Unterkategorien A1 und A2 möglich. Sie dürfen in diesen Unterkategorien fliegen, wenn Ihre Drohne über ein C0-, C1- oder C2-Etikett verfügt.
      ——

      Anm:

      Was das bedeutet hab ich nicht verstanden. nur das ein Kopter der weniger als 250gr Abfluggewicht hat, beim Absturz auf ein Hausdach nicht soviel kaputt macht als einer mit 1kg. Und keine Kamera, wegen der Glasscherben. macht nix, hab sowas sowieso nicht …

      work12
      Morgen ist bei uns der Tag der JECK*innen
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