Was mache ich gerade?

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    • Nur mal so am Rande bemerkt:
      Hier braucht man sich sicherlich nicht für ein verlinktes Video rechtfertigen und für ein Erklärvideo erst recht nicht. Und wenn dieses Erklärvideo mit Fehlern behaftet ist dann ist das eben so. Natürlich darf und sollte ein Forenmitglied auf solche Fehler hinweisen denn nichts verbreitet sich im Netz so schnell, wie falsche Dinge. Selbst wenn man selber keine Fehler bemerkt bedeutet das nicht, das es keine gibt. Der Sache an sich, wie hier das Video von justaschmidt, wird dadurch in keinerlei Weise ein Abbruch getan und seine Leistung auch nicht geschmälert.

      Warum wird denn hier plötzlich von auftauchenden Helis u.ä. Fluggeräten gesprochen/geschrieben?
      Na weil wir hier im Kopter-Drohnen-Forum sind und es auch ruhig mal etwas ins OT laufen kann und auch darf. Wobei im Grunde genommen geht es um min. und max. Flughöhen, welche ihre Bewandtnis haben (Greifvögel fallen da wohl nicht drunter Kinderdrachen und Ballone schon ;) ).

      Ob man nun Videos von x oder von y favorisiert muss jeder selber für sich entscheiden, ich halte es so, das ich mir nicht nur eines anschaue.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Jugi schrieb:

      Dafür gibt es Tante Google:
      Tante Google weiß offensichtlich nicht, dass man auch mit Bestandsdrohnen über 250g in Ortschaften fliegen darf, wenn man Verbandsmitglied ist.
      Ich darf mit meinem Roten Baron (Air 2S) in Berlin fliegen obwohl sie keine C1 Plakette hat. Ein befreundeter Pilot darf das nicht, weil er kein Verbandsmitglied ist.
      Trotzdem hoffe ich auf eine Nachklassifizierung im März, da habe ich weniger Erkrärungsbedarf bei einer Kontrolle.
      Dieser Punkt fehlt bei justaschmidt und auch bei Drohnen.de. In Michas Welt wurde das nicht verschwiegen.
      Grüße
      Hans-Werner

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HaWe ()

    • Doch .. Tante Google weiß viel, zb. das die Maginon QC-710 SE von Aldi eine C0 Drohne ist.
      Prima…39,99 … gekauft, was will man mehr … für Dachdecker und Hausbesitzer perfekt.
      Deutlich billiger als die Air2s.
      PS: Ist sowas mittlerweile echt „gelabelt“ ???

      rcflug
      Code
      9874137
      - Nachhaltigkeitsblogger - work12

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Jugi ()

    • Bernd Q schrieb:

      Na weil wir hier im Kopter-Drohnen-Forum sind und es auch ruhig mal etwas ins OT laufen kann und auch darf
      Ist kein OT in der "was mache ich gerade" Rubrik. Wenn Rolf und Jugi von Hubschrauber schwärmen, dann ist das in Ordnung.

      Jugi schrieb:

      Doch .. Tante Google weiß viel, zb. das die Maginon QC-710 SE von Aldi eine C0 Drohne ist.
      Nur dass die Maginon QC-710 SE von Aldi keine C0 Drohne ist. Sie hat keine C0 Plakette
      Aber Wow, von 99€ auf 39,99€ gesenkt. Also zuschlagen Jugi. Ich denke Aldi macht trotzdem noch Gewinn.
      Grüße
      Hans-Werner
    • Zur Maginon QC10 steht hier:
      drohnen-journal.de/aldi-drohne…-qc-710se-mit-kamera-3524

      Kameradrohnen mit einem Startgewicht von weniger als 250 Gramm fallen unter die Drohnenklasse C0, das heißt, der Kopter muss angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz besitzen und der Drohnenpilot muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren. Nach erfolgter Registrierung ist das Fluggerät mit einer Registrierungsnummer (e-ID) zu kennzeichnen.
      ————-

      Also C0 aber ohne Plakette.
      Kann man damit bem LBA tatsächlich eine e-ID bekommen? Ohne den Kenntnisnachweis online zu erwerben, bzw. die Prüfung zu machen?

      Ich dachte das sollte mittlerweile EU Weit geregelt sein, das solche Sachen auch gelabelt werden müssen, bevor sie in den „Handel kommen“, damit der Käufer weiß auf was er zu achten hat?
      Code
      9874137
      - Nachhaltigkeitsblogger - work12
    • HaWe schrieb:

      Ist kein OT in der "was mache ich gerade" Rubrik. Wenn Rolf und Jugi von Hubschrauber schwärmen, dann ist das in Ordnung.
      HaWe, soviel Zeit muss sein, Skoda heißt übersetzt schade und nicht Schaden und ich bin ein Mensch und kein Auto.
      Als ich noch geschäftlich aktiv war hat mich mal ein Geschäftspartner mit seinem Hubschrauber besucht, weil er Hobbypilot war, für die anschließende Besprechung hat er dann meine Söhne und meine Frau mit seinem Co-Piloten eingeladen unsere Gegend zu inspizieren. Vorher hatte ich einen befreundeten Bauern gefragt, ob der Hubschrauber auf seinem Acker landen darf, der hat es uns erlaubt, war übrigens nur mündlich. Selbst in A3 kann mal ein Hubschrauber landen und starten, warum müssen wir uns so stressen, wir leben in einem freien Land. Natürlich darfst du auch über öffentliche Grundstücke fliegen, wenn du die Abstandsregeln berücksichtigst, laut Verband 25m Höhe, brauchst also eine Schneise von 50m Breite. Und reg dich doch nicht so auf, wenn jemand eine Drohne beim Aldi kauft, geh morgen mal schauen 39,99 €, echt interessant.
      Dateien
    • HaWe schrieb:

      Das verstehe ich jetzt nicht.
      HaWe, soviel Zeit muss sein,
      laut unserer Verbandsregel soll man eine Straße auf 25m Höhe überqueren, deshalb 25m Höhe. nach 1/1-Regel eine Schneise von 50m, links 25m und rechts 25m = 50m Schneise. Sorry Hans-Werner, soviel Zeit muss sein, kannst mich ja umtaufen. Glaub mir, die Übersetzung ist schade, frag mal Tschechen. Hast aber recht, mein einer Großvater hat Kutschen gebaut, der andere Großvater Dampfmaschinen, Kutsche + Dampfmaschine = Auto oder LKW, im schwäbischen Leber-Käs-Wecken, Rolf LKW, klingt cool, dann bin ich kein Auto mehr, sondern ein LKW.
      Dateien
      • Kuhdamm 1.jpg

        (238,32 kB, 3 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Rolf Skoda schrieb:

      laut unserer Verbandsregel soll man eine Straße auf 25m Höhe überqueren, deshalb 25m Höhe. nach 1/1-Regel eine Schneise von 50m, links 25m und rechts 25m = 50m Schneise
      Ich glaube du verwechselst hier was grundlegend. Schau mal hier:

      einfach-sicher-fliegen Rund ums Fliegen DMFV – Mozilla Firefox.jpg

      Deine 25m stehen nur für unbeteiligte Personen oder Menschenansammlungen. Die1:1 Regel gibt es nur bei Abständen zu Bundesfernstraßen, Banhanlagen und Bundeswasserstraßen.

      Vielleicht meinst du wenn eine unbeteiligte Person in einem Skoda auf der Straße fährt. Zu dem musst du 25m Abstand halten. Dann ist es wieder Richtig. smile26

      Mit deinem Namen hast du vielleicht Recht:

      Google Übersetzer – Mozilla Firefox.jpg
      Grüße
      Hans-Werner
    • HaWe schrieb:

      Vielleicht meinst du wenn eine unbeteiligte Person in einem Skoda auf der Straße fährt. Zu dem musst du 25m Abstand halten. Dann ist es wieder Richtig.
      HaWe, soviel Zeit muss sein,
      du hast recht, ich bin der König der Landstraße, an deiner Stelle würde ich aber mindestens Abstand auf Sichtweite halten.
      "Watten, watten, ik mir Sefe kofen, ne lieber wasch ik mir nich, icke bin een Balina".
      Mach dir mal keine Sorgen, fahre keinen Skoda, bekomme nur manchmal Anrufe, weil Leute bei mir einen Skoda kaufen wollen.
      1. du fliegst wie und wo du willst, beschwer dich auch nicht über die Wasserstraßen in Berlin, die Regeln wie weit du ran fliegen darfst kennst du ja und wie du sie überfliegen darfst weißt du auch.
      2. ich verwechsle da nichts, ich suche da auch nichts raus, weil du es genau so weißt wie ich, dass man eine Straße auf 25m Höhe überfliegen soll, seitlicher Abstand von 50m zu Menschenansammlungen sind dir ja auch klar, was machst du jetzt, wenn in meiner Stadt das Drohnenfliegen verboten ist?
      Anhang: wie darf ich eine Bundeswasserstrasse überqueren:
      Dateien
      • Follow me 4.jpg

        (1,35 MB, 4 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Muss ich euch zwei eigentlich auseinandersetzen? mh
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Bernd Q schrieb:

      Muss ich euch zwei eigentlich auseinandersetzen?
      Nein, nur Rolf braucht massive Nachhilfe im Drohnenrecht.


      Rolf Skoda schrieb:

      Anhang: wie darf ich eine Bundeswasserstrasse überqueren:
      Das ist bekannt. Die Havel ist bei uns manchmal mehrere hundert Meter breit. Aufstieg 100m vor dem Ufer dann in 100m Höhe und 500m über die Havel dann wieder 100m weiter ehe ich tiefer gehen kann. Aber wo ist jetzt meine Drohne, ich sehe sie nicht mehr. repls
      Grüße
      Hans-Werner

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HaWe ()

    • OK … kleine Hilfestellung für euch beide …
      Es gibt in slawischen Sprachen allerlei Zusatz-Zeichen über und unter und sogar quer durch Buchstaben, zb. Striche, Bögelchen, Häkchen usw.
      Deswegen wird das kleine Dach über dem S in Skoda wie Sch ausgesprochen und ergibt einen sprachlichen Unterschied und daher auch unterschiedliche Bedeutung. Skoda mit Dach=schade
      (Hintergrund) ich versuche seit 45 Jahren polnisch zu lernen, breche mir immer noch die Zunge bei manchen Wörtern.
      W Szczebrzeszynie chraszcz brzmi w trzcinie

      Daumenhoch
      Also bleibt euch evtl. auch noch ein halbes Jahrhundert um das Thema zu klären
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      9874137
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