Durch meine schlechte Bewertung hat er potenzielle Kunden verloren behauptet er!
Was mache ich gerade?
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micha0001 schrieb:
Dummheit. Google-Bewertungen sind Blödsinn. Ausserdem sitzt Du in der Schweiz, was fiecht Dich ein RA woanders an?
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer... ja. Ok.
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Johnars schrieb:
Durch meine schlechte Bewertung hat er potenzielle Kunden verloren behauptet er!
Achja, teile ihm das mit UND dass Du Deine Anwaltskosten IHM in Rechnung stellen wirst. -
Er hat da was von Lugano abkommen geschwafelt, der Anwalt vom anderen!
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micha0001 schrieb:
Nimm Dir einen Anwalt, der zerlegt den Onkel ratzfatz!
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Ich würde einfachen Wiederspurch gegen die Abmahnung einlegen (ohne Anwalt) um die Fristen etc zu wahren.
Dann abwarten was passiert.
Muckt der wieder rum, laß Ihn doch Klagen .....kostet sein Geld (Wenn Du nix falsch gemacht hast!)
Für Schadenersatzklage muß der Typ erstmal einen Schaden nachweisen, daß ist fast unmöglich wegen einer Bewertung bei google.
Immer locker bleiben, das ist ist reines Säbelrasseln.Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
NICHTS! TIME TO CHANGE -
Johnars schrieb:
Durch meine schlechte Bewertung hat er potenzielle Kunden verloren behauptet er!
Wozu sind denn Bewertungen sonst da?
Wenn nun jemand eine negative Bewertung einfach anfechten und damit für nichtig erklären kann, ist das Bewertungssystem hinfällig.
Mit den Argumenten würde ich auch Google mit ins Boot holen. Denn Google hat grundsätzlich Interesse an ehrlichen Bewertungen, dementsprechend.....
Der Abmahngrund muss wirklich erstmal tiefgründig schlüssig sein, sonst geht der Schuss ohnehin nach hinten los, schlecht ist, wenn Du unflätig geschrieben hast oder persönliche Namen von Kontaktpersonen (oder vielleicht auch nicht öffentliche Kontaktdaten) aus dem Unternehmen genannt hast. Aber so schätze ich Dich nicht ein.
Dem entsprechend kannst Du erstmal widersprechen (was ich aber schon mit Anwalt täte) und Dich zurücklehnen.
Meist wird die Juristerei von Nixkönnern missbraucht, um negative, wenn auch ehrliche, Bewertungen "wegzuerpressen".
Die mit Charakter können mit einem geistreichen Kommentar zu der Bewertung wieder etwas wettmachen. Wer das nicht kann, ist seine eigene Qualität gewöhnt.
PS: der Hinweis, dass im Streitfall Deine Anwaltskosten ihm zu Lasten fallen, ist relativ wichtig, weil er sonst argumentieren könnte, dass er das ja nun nicht ahnen konnte. Wurde schon geschrieben, aber wollte ich hier noch einmal unterstreichen. -
Hallo Johnars
Hast du denn dein zu kurzes Bauteil erstmal beim Verkäufer reklamiert ? Oder ihm gleich die schlechte Bewertung reingeballert.
Denn Fehler passieren nun auch mal , das ist halt so. Aber mann sollte dem Verkäufer immer erstmal das Recht einräumen nachzubessern.
Alles andere wäre wirklich unfair.Gruß Heino
Geboren um zu fliegen....
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Der hat bewusst zu kurz geliefert, weil ich sein Kleber und Spachtel als überteuert abgetan habe. Und weil im an der Baumesse abgeschlossener Vertrag das zu kurze Mass drin steht, aber die Abmachung von ihm und mir war, da ich nicht sicher war über das Mass, weil wir eigentlich gar nicht wegen dem an der Messe waren. Aber da war klar die Abmachung, das er mich anruft und dann wird das genaue Mass festgelegt, das hat er dann auch gemacht und ich habe dann nach dem Telefon mit ihm am nächsten Tag nochmals 1 Korrektur durchgegeben, weil ich entschieden hatte diesen 1 m2 nicht zu brauchen, von da an ist er nur noch Amok gelaufen, er würde sich nun genau an die Masse im Vertrag halten was er nun auch gemacht hat!
Aber das. alles sprengt jetzt hier den Rahmen.
Ich werde mir einen Anwalt nehmen, da komme ich nicht drum rum, leider das erste mal in meinem Leben. -
Zitat Kinski: "Was soll das? Ich versteh das nicht!" Oder auch: Was will uns der Dichter damit sagen? Sorry, bin halt alt. Schade das Du nicht im Ruhrgebiet den Anwalt brauchst. Da könnte ich Dir mit sehr guten Anwälten helfen.
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Okay , alles klar.
Aber fakt ist , daß dieser Weg keinem von euch beiden etwas bringen wird. Ausser vielleicht Genugtuung und Anwaltskosten.
Also ich hatte auch schon sehr viel mit Reklamationen zu tun und ich muss sagen ich habe es immer geschafft , es für beide Seiten erträglich zu regeln.
Aber wie auch immer , ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg.Gruß Heino
Geboren um zu fliegen....
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Oh je, dass hört sich teuer an.
Wenn er den Inhalt der Telefonate abstreitet, steht Wort gegen Wort. Da hilft in Deutschland noch nicht einmal ein Tonmitschnitt, weil nicht gerichtstauglich. Ich habe mich mal schlau gemacht wegen unerlaubte Werbeanrufe (erst verwertbar bei vorherigen, vernehmbaren Hinweis darauf [mit auf der Aufnahme]).Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von n.-perry ()
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Johnars schrieb:
er würde sich nun genau an die Masse im Vertrag halten was er nun auch gemacht hat!
An Deiner Stelle würde ich einen Rückzieher machen, der Vertrag wurde ja korrekt erfüllt. -
Nachdem ich mir den Beitrag 2986 nun 2 mal durchgelesen habe bekommt die Sache nun langsam einen Kopf.
Da wird ein mündlicher/schriftlicher? Vertrag über die Anfertigung eines Gegenstandes abgeschlossen
Die genauen Abmaße sollen telefonisch nachgereicht werden
Die Abmaße werden dann telefonisch durchgegeben
Einen Tag später werden die Abmaße telefonisch korrigiert
Soweit so gut und wenn das Teil nicht schon gefertigt war wohl auch kein Problem.
Wenn das Teil aber schon gefertigt war könnten Mehrkosten entstanden sein über die man dann hätte reden müssen.
Je nach Mentalität des Gegenüber kann einem so ein Hü und Hott schon mal gehörig auf den Keks gehen und in der Aussage das man sich ab jetzt an die Vertraglich festgelegten Abmaße hält ist nichts verwerfliches zu sehen.
Was für mich noch nicht passt ist die Sache mit dem überteuerten Kleber und Spachtel.
Passt das auf der Rechnung für das gelieferte Teil nicht oder wurde Kleber und Spachtel selber von Herrn XY gekauft?
Irgendwie eine verzwickte Sache von der wir jetzt nur die Ansicht einer Seite kennen.
Wenn es wirklich zum Anwalt kommt wir es derer zwei geben die sich ihre Taschen füllen können.
Ich würde versuchen die Sache gütlich zu regeln und mich dann schnellstens von einem solchen Geschäftspartner trennen.Gruß - Bernd
Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe -
Ja , Ja Leute....der Bernd bringt es mal wieder auf den PunktGruß Heino
Geboren um zu fliegen....
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