Was mache ich gerade?

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    • Bilderpower schrieb:

      Bist Du in die PR Abteilung von unserem Häuptling gewechselt?
      Das wird NIE passieren keine Angst .... no:-) wink1;.
      Aber ich bin neutral und informiere mich eben. Falsche Infos hasse ich ganz einfach.......egal von wem!

      Das ist der Unterschied von einem staatstreuen und hirngewaschenem Bürger und einem "Systemhinterfrager" ...auch gerne "Na..i" genannt ;)
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Auswandern wohin?


      Auch wenn Ihr mir den Kopf abreisst. Türkei wäre eine Möglichkeit, oder warum nicht Afrika. Da käme ich mit meiner Rente ultraweit und könnte mit meinem Beruf anderen was lernen. Bin Elektriker.

      Möglichkeiten gibt es viele.
      Ich bin einer derjenigen geworden, wovor unsere Eltern uns immer gewarnt haben
      Peter
    • aldergnacker schrieb:

      Da käme ich mit meiner Rente ultraweit
      Das mag wohl sein aber nicht vergessen, du musst deine Rente auch weiterhin in Deutschland versteuern.
      Wusste ich auch nicht bis ich für meine Tante, die seit ca. 70 Jahren in Canada lebte und eine kleine Rente aus Deutschland bekam, den Schriftkram mit dem Deutschen Finanzamt erledigt habe. Es gibt ein extra Finanzamt das nur für im Ausland lebende Rentnern zuständig ist. Das tolle ist, das die Deutsche Rente auch in Canada versteuert wurde.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Was ich noch sagen wollte:

      Nix wie weg.jpg

      Wünsche allen ein schönes Wochenende.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
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    • Freitag ist vorbei, also hier rein posten … oder?

      Habe eine neue „Beschäftigungstherapie“ entdeckt, den Wärmekoeffizienzwert meines Häusleins durchrechnen,für das neue GEG-Gesetz (GebäudeenergieGesetz).
      Dagegen war die Grundsteuer ein Kinderspiel.

      verbraucherzentrale.de/wissen/…setzes%20gilt%20ab%202023.

      Baustoff Außenwand Wärmedämmung-Bimssteine mit W/mm 0,32, Stein-Dicke 36,5cm plus 2,5cm Leichtputz außen und 1,5cm Normalputz innen. Fenster Kunststoff mit 2 fach Verglasung. Baujahr 90er Jahre.
      Laut Farbtabelle liege ich damit noch im grünen Bereich. Aber wie geht es jetzt weiter?

      Jürgen




      PS: Fachbegriffe
      WLS= Wärmeleitstufe, WLG=Wärmeleitgruppe

      Wärmedurchgangskoeffizient U (W/m2K), früher k-WertDer U-Wert gibt an, welche Wärmeleistung durch 1 m² eines Bauteils hindurchgeht, wenn die Temperaturdifferenz zwischen den beiden Seiten 1 K beträgt. Je kleiner der U-Wert, desto besser der Dämmwert, desto geringer die Wärmeverluste.
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    • Soweit so-gut, aber wie geht es nun weiter?

      Jetzt kommen Strom und Gas bzw. Ölverbrauch in die Berechnung.

      Ein durchschnittliches Einfamilienhäusle hat etwa 115qm Wohnfläche und einen Stromverbrauch von 3.000kwh im Jahr sowie einen Gasverbrauch von 20.000kwh. Hinzu kommt noch der Verbrauch an Strom- Gas oder Öl für die Warmwassererzeugung.


      Wie schlägt sich das im GEG bzw im Energieausweis nieder?

      Beispielrechnung:
      Der Gasverbrauch lässt sich mit der Formel „m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh“ berechnen. Durchschnittswerte sind 3.500 kWh für 45 m², 12.600 kWh für 90 m², 20.000 kWh für 115 m² und 27.250 kWh für 175 m².

      energie-experten.org/energie-s…verbrauch/kennwert#c40517

      Jetzt frage ich mich allerdings „woher kennt der Schornsteinfeger meinen Energieverbrauch und woher weiß er woher ich meine Energie beziehe, bzw. von welchem Lieferant und zu welchem Preis?“

      Wenn ich meinen Energieausweis online selber erstellen kann bzw. Ich die Werte eingebe, probiere bzw. drehe ich u.U. solange an den Werten herum, bis mir der Ausweis „gefällt“. ?????
      ppo

      VORSICHT !!! immer …
      Bei der Dateneingabe vorher überlegen ob man sowas online machen möchte?
      Stichwort: Datenschutz…
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    • Nach über 25 Jahren als Sicherheitsbeauftragter (hört sich toll an, iste aber nur die Verantwortwotungsabgabe der Berufsgenossenschaften) und einigen anderen "Posten" wo man mit Behörden zu tun hat, habe ich die Erfahrung gemacht das man diese nur mit den eigenen Waffen schlagen kann.
      Bestimmungen und Regeln sind oft so kompliziert das selbst die Behörden entweder nicht mehr durchblicken, oder schlichtweg keine Lust haben ALLES an Angaben und Prüfungen genau zu Lesen.
      Sehr effektiv ist auch immer in reinem extrem komplizierten Behörden-Deutsch zu Reden!! Die sehen (denken) dann immer man hätte echt Ahung und sich regelkonform um alles gekümmert.
      Da gibt es ettliche Beispiele mit welchen ich hier sehr einfach und unkompliziert mit Behörden "fertig" wurde.

      Mein evtl schönstes Beispiel:
      Jedes Jahr wird man vom Sozialamt geprüft wieviel Einkommen und Vermögen man hat, damit man entsprechend, alles oder gar nix die Pflegekosten meiner Mutter im Pflegeheim als Sohn bezahlt...und eben nicht das Sozialamt.
      Beim erstenmal, nur das Nötigste geliefert. Beim zweitenmal wollten die wieder alles genau wissen, obwohl sämtliche Vertäge, Kredite etc etc etc sich ja auch einige Jahre nicht ändern.
      Also, einen Wäschekorb voller Ordner und Papiere ins Sozialmamt geschleppt zu Sachbearbeiterin. Alle Leute dort immer super freundlich und ich kam immer mit denen klar, das willl ich mal gesagt haben!
      Ich habe nach genau 2 Tagen meine Bestätigung bekommen das alles in Ordnung ist, und dies nun auch für 2 Jahre gültig ist.
      Kein Mensch hat sich wohl die Unterlagen überhaupt angesehen...geht gar nicht!
      popc totl
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    • Jaja, das liebe Geld,
      leider betrifft es momentan jeden, egal in welcher finanziellen Position man sich befindet.
      Ob man ein wenig mehr oder weniger im Monat zur Verfügung hat, spielt kaum noch eine Rolle, wenn man älter wird und noch zusätzliche Pflegekosten etc. monatlich zu Buche schlagen.


      Das GEG gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Eine Novellierung des Gesetzes gilt ab 2023.

      Gibt es eigentlich jetzt schon einen gesetzlichen Sanierungszwang für Wohngebäude in DE?
      In Deutschland ist gesetzlich kein genereller Sanierungszwang definiert. Es besteht jedoch bei bestimmten Punkten die Pflicht, eine Sanierung durchzuführen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV), die nach der Aktualisierung auch die Vorgaben der EnEff-RL beinhaltet. Insbesondere dieParagraphen 10 „Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden“ und 20 „Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz“ sind hier von Bedeutung.
      In § 10 EnEV wird unter anderem definiert, wie bestimmte Gebäudeteile und Anlage zu dämmen sind, damit diese energieeffizient arbeiten. § 20 EnEV bestimmt, dass Empfehlungen für Maßnahmen zur Energieeffizienz beim Gutachten für den notwendigen Energieausweis erstellt werden können.
      Gemäß diesen Bestimmungen besteht für Hausbesitzer die Pflicht, energetische Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen. Tun sie dies nicht, kann laut § 27 EnEV eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. In einem solchen Fall muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.
      Eine komplette Zwangssanierung des Gebäudes wird hier jedoch nicht angeordnet oder gesetzlich festgeschrieben. Zudem betreffen die Sanierungspflichten derzeit auch nur Besitzer von Altbauten. Für Neubauten gelten bereits beim Bau energetische Vorgaben.

      Ein Beispiel für eine „Sanierungspflicht“:

      Die gesetzliche Pflicht für energetische Sanierungen besteht unter anderem dann, wenn der Altbau vor dem 01.02.2002 gebaut und dann gekauft oder geerbt wurde. Dann ist der neue Besitzer dazu angehalten, eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen. Hierbei ist der Dämmwert zu beachten, denn dieser darf gemäß DIN 4108-2 nicht unter 0,24 W/(m2K) liegen. Sind die Decken bereits gedämmt und/oder erreichen die erforderlichen Dämmwerte, sind in der Regel keine Maßnahmen zu ergreifen.
      (Quelle: Anwalt.org)

      Mmmmhh…
      Das ist ein typischer Punkt, an dem ich mich als Eigenheimbesitzer frage:
      „Wie will jemand und wer überhaupt das überprüfen bzw. nachweisen?“
      Wird mir dazu jemand die Geschossdecke zwischen Obergeschoss und Dachboden anbohren und mit Kamera etc. die Dämmung dazwischen prüfen?“

      Aus meiner Erfahrung, hat jemand der einen Energiepass für mich erstellt, wie zB. der Schornsteinfeger, gar nicht die erforderlichen Meßgeräte bei sich, um einen echten Nachweis zu erbringen.
      Der kommt maximal mit einem Lasermeßgerät als Ersatz für den alten Zollstock.
      Bravo

      jürgen
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      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Jugi ()

    • Jugi schrieb:

      Das ist ein typischer Punkt, an dem ich mich als Eigenheimbesitzer frage:
      „Wie will jemand und wer überhaupt das überprüfen bzw. nachweisen?“
      Das macht zuerst der Schornsteinfeger, und wenn Er es nicht genau sagen kann kommt ein Sachverständiger in seinem Auftrag.
      Bezahlen muß Du das natürlich selbst.

      Somit wird jedes Haus auch aotomatisch geprüft.
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
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    • Ja, so sollte es sein, aber die Realität schaut anders aus.
      Da ich etwas vom Hausbau verstehe, hab ich dem Schornsteinfeger mal genau „auf die Finger geschaut“.
      Am Ende habe ich ihm die Gebäudepläne und die Daten gegeben.
      Er hat nur die Innen und Aussenabmessungen des Hauses kontrolliert.
      Wenn ich gewollt hätte, hätte ich ihm „was vom Pferd erzählt“ was die Einzelheiten betrifft.
      Aber man kennt sich und vertraut sich …

      couch

      Neuigkeiten zum Heizungszwangstausch:
      ludwigsburg24.com/kein-zwang-z…er-hausbesitzer-bedeutet/

      jürgen

      Hahaha… noch etwas Neues…
      Grünen-CHEFIN Ricarda Lang
      hat die Heizungspläne der Ampelkoalition konkretisiert.
      PS: Ich wollte sie anrufen, aber sie nimmt einfach nicht ab
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