Klare Regeln für Betrieb von Drohnen

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    • Klare Regeln für Betrieb von Drohnen

      Wesentliche Regelungen des Entwurfs:

      1. Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
      2. Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg--Kilogramm ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
      3. Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc., ist generell erlaubnisfrei.
      4. Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
      5. Chancen für die Zukunftstechnologie: Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben.
      6. Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
        • außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg;
        • in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
        • über bestimmten Verkehrswegen;
        • in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
        • in Flughöhen über 100 Metern über Grund. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen.
        • über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
        • über 25 kg (gilt nur für „Unbemannte Luftfahrtsysteme“).
        Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.


      7. Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
      8. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
      Die


      Ressortabstimmung zur „Verordnung zur Regelung des Betriebs von
      unbemannten Fluggeräten“ sowie die Länder- und Verbändeanhörung sind
      abgeschlossen. Minister Dobrindt hat die Verordnung am
      18. Januar 2017 zur Kenntnis ins Bundeskabinett eingebracht. Die
      Zuleitung an den Bundesrat erfolgt entsprechend.

      Quelle:BMVI siehe bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
      LG
      Peter
      wink1;.
    • Hallo,
      wenn ich Punkt 2 Absatz b) betrachte, bedeutet das, daß unsere abgelegte Prüfung als "Safe Drone Pilot" bei Safe Drone by Lufthansa Technik anerkannt wird?
      Wie seht ihr das?
      Der T-H liegt ja unter 2kg mit ~1900g
      Ist es rechtlich richtig ohne weiteren Kenntnisnachweis (a. c) beispielsweise auch den Tornado H 920 incl. 2 Akkus zu fliegen- knapp unter 5kg?
    • mungo schrieb:

      Hallo,
      wenn ich Punkt 2 Absatz b) betrachte, bedeutet das, daß unsere abgelegte Prüfung als "Safe Drone Pilot" bei Safe Drone by Lufthansa Technik anerkannt wird?
      Wie seht ihr das?
      Der T-H liegt ja unter 2kg mit ~1900g
      Ist es rechtlich richtig ohne weiteren Kenntnisnachweis (a. c) beispielsweise auch den Tornado H 920 incl. 2 Akkus zu fliegen- knapp unter 5kg?
      Wenn Sage Drone als Ausgabestelle anerkannt ist dann ja aber im Moment ist ja noch garnicht amtlich ;) Muss ja erst noch durch den Bundesrat und die Stellen die Anerkennen berufen werden...

      T-H Ja
      H 920 nein
    • mungo schrieb:

      Hallo,
      wenn ich Punkt 2 Absatz b) betrachte, bedeutet das, daß unsere abgelegte Prüfung als "Safe Drone Pilot" bei Safe Drone by Lufthansa Technik anerkannt wird?
      Wie seht ihr das?
      Der T-H liegt ja unter 2kg mit ~1900g
      Ist es rechtlich richtig ohne weiteren Kenntnisnachweis (a. c) beispielsweise auch den Tornado H 920 incl. 2 Akkus zu fliegen- knapp unter 5kg?
      Dazu müsste das Luftfahrt-Bundesamt die Prüfung die wir da gemacht haben anerkennen. Außerdem muß das ganze noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

      Wenn du eine Pilotenlizenz hast brauchst du das wohl nicht.Und diese Einweisung gilt nur für Flächenmodelle.
      LG
      Peter
      wink1;.
    • mungo schrieb:

      Ja das ist mir klar- ich gehe davon aus, daß es durch den Bundesrat genauso durch gewunken wird. Keiner wird dort noch ein Veto einlegen. Glaube ich zumindest.
      Ist "Safe Drone" anerkannt?
      Woher wissen wir das- und wenn dann -4999g = ja
      Jetzt warte doch erstmal ab ;) So schnell schiessen die Preußen nicht :)

      Wenn es durch den Bundesrat ist und veröffentlicht ist ist es rechtens... Und dann wird man sehen wer und wo die anerkennungsstellen sind.
    • GeBo schrieb:

      Peter RS schrieb:

      über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
      Ich hoffe mal das das nicht für die Gewerblichen gilt. Sonst kann ich meine Kopter wieder verkaufen. mh
      Ne gilt eigentlich nur für den Privatmann X(
      LG
      Peter
      wink1;.
    • Peter RS schrieb:

      GeBo schrieb:

      Peter RS schrieb:

      über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
      Ich hoffe mal das das nicht für die Gewerblichen gilt. Sonst kann ich meine Kopter wieder verkaufen. mh
      Ne gilt eigentlich nur für den Privatmann X(
      genau so wie es auch sein soll ;)
    • Hier könnt Ihr die Kabinettsitzung im Bundestag verfolgen und was genau gesagt wurde.

      Ich für meinen Teil halte fest:

      - alle spielen nur mit Handys und Tablets rum ...Interesse der Bürgergesetze wohl eher gering im Bundestag!
      - "60"Zwischenfälle gem. DFS im Jahre 2016 mit Drohnen ?????????????? Sind das auch die ganzen Fake-News oder wie zb. auch die bloße Sichtung von einer Drohne?
      Dumm..sehr Dumm..weil überhaupt nicht nachweisbar (mir ist nichtmal 1 Zwischenfall im Luftverkehr bekannt welcher 100% auf eine Drohne zurückzuführen ist)
      - mit dem generellen Überfugsverbot von Wohngrundstücken, sind sicherlich 60-80% aller schönen Filme welch auch jetzt schon in YT zu sehen sind nicht mehr möglich.
      Staädteaufnahmen etc, Flüge in Ballungsgebieten fallen grundsätzlich flach (für privat)
      - keine Höhenbergrenzung auf Modellfugplätzen, wo doch kein Luftfahrzeugführer der Welt weis WO überall Modellflugplätze sind! (Europaweit), weil nirgendwo in keiner Karte eingetragen!
      Also völliger Blödsinn, 100m Höhenbegrenzung auf die Sicherheit des Luftverkehrs zu stützen, mit einer solchen Regelung.

      Das wären in meinen Augen die wichtigtsten extrem dummen Punkte die in meinen Augen den ganzen Kram zu einer reinen Pharse machen, und absolut nicht´s mit fachlichem Handeln im Sinne der Sicherheit und Wohnqualität für die Bürger dieses Landes zu tun haben. :cursing: no:-) :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:

      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Ich stelle mir gerade vor, die größten Nörgler morgens um 7 aus dem Bett zu klingeln und höflich fragen ob ich in 50-60m Ihr Grundstück überfliegen darf weil ich zum Nachbarn möchte mit der Drohe und dort bestellte Bilder zu machen. :thumbup: :!:
      Und natürlich muß ich das auch Abends gegen 20.00 Uhr im Sommer nochmal machen ...das steht die Sonne auch gut. popc :whistling:

      ....leider muß ich dann 6 Tage später nochmal Fragen weil leider wieder das Grundstück 2cm für einen anderen Flug überfliegn muß.
      Auch wenn die immer nein sagen...Fragen ist bisher nicht verboten, eher zwingend erforderlich. :)

      Und wenn wir alles das mal 6-9 Monate durchziehen, gibt es entwerder ein generelles Drohnenverbot, oder die Nasen in Berlin merken daß es so wie gedacht nicht ganz praixsnah war.

      PS: Da fällt mir ein Typhoon-H RS und H520 wiegen mehr wie 2kg....... hoppla totl :D
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Dann muss man den H-RS und den H520 wohl etwas erleichtern mh Das schreit doch förmlich nach einem neuen Produkt, der Typhoon H Skeleton ... Auch designtechnisch ein echter Hingucker ..

      Da bekommt das Wort Fadenscheinig bzw. bedingt transparent eine völlig neue Bedeutung :D
    • Mc-Murph schrieb:

      Dann muss man den H-RS und den H520 wohl etwas erleichtern mh Das schreit doch förmlich nach einem neuen Produkt, der Typhoon H Skeleton ... Auch designtechnisch ein echter Hingucker ..

      Da bekommt das Wort Fadenscheinig bzw. bedingt transparent eine völlig neue Bedeutung :D
      Fahrwerk und Kamera weglassen, und schon wären sogar 2 Problemkinder erledigt! ^^
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • YUNTYHBREU - Typhoon H Hexacopter + CGO3+ Gimbal-Kamera + ST16 Bodenstation + 2x Akku + Ladegerät + Netzteil + Adapter + Zubehör + Wizard + Rucksack + Intel RealSense Technologie


      Multikopter
      FlugzeitBis zu 25 Min
      Größe520 x 457 x 310 mm
      Nettogewicht (ohne Akku und Zubehör)1695 g
      Abfluggewicht1950 g
      Akku4S 14,8 V LiPo-Akku (POWER 4)
      Akkuleistung4S 14,8 V 5400 mAh (79,9Wh)
      LadegerätSC4000-4
      SenderST16 Personal Station Ground
      Maximale FlughöheVoreingestellt 122 m über dem Boden
      Maximale Rotationsgeschwindigkeit85°/s
      Maximaler Rotationswinkel35°
      Maximale Aufstiegsgeschwindigkeit5 m/s
      Maximale Geschwindigkeit im follow me Modus70 km/h
      Maximale Sinkgeschwindigkeit3 m/s
      LG
      Michi de:f
    • Vielleicht gibt es ja ein Toleranz, ist ja bei dieses schlechten aber oftmals teuren schwarz/weiß Fotos auch üblich. Foto1:-)
      Warten wir doch mal ab was nun die Lobbyisten so aus der Sache machen.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe