AKTUELL: Neue Drohnen-Verordnung wurde heute beschlossen!

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    • AKTUELL: Neue Drohnen-Verordnung wurde heute beschlossen!

      Hallo zusammen,

      nun wird es leider schon fast faktisch (der Dobrindt wird die Änderungen der LuftVo und LuftVzo wohl bis zum April unterschreiben) und die neue Drohnenverordnung wird wohl bald in Kraft treten.
      Nach meinem Kenntnisstand wird sich als wichtigste Punkte ändern:

      Drohnenführerschein
      Die Steuerer von Drohnen ab 2kg Startgewicht benötigen nach einer Übergangsfrist ab dem 01.10.2017 einen Nachweis "bestimmter Kenntnisse".
      Leider gibt es bisher noch keine offizielle Stelle welche den Kenntnisstand auch prüfen oder bestätigen kann/darf

      Aufstiegserlaubnis
      So wie es aussieht werden ab dem 1.4.2017 (nach Dobrindt Unterschrift) keine Aufstiegs und Einzelfluggenehmigungen mehr benötigt.
      Dies gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Drohnenflug! Dies gilt für alle Drohnen/Multikopter unter 5kg Startmasse.

      Kennzeichnungspflicht
      Für die Drohnen ab einem Stargewicht von 250g müßten dann ab dem 1.4.2017 eine feuerfeste Beschriftung mit Namen und Anschrift des Piloten/Eigentümers am Kopter angebracht sein.
      Hier wäre für mich schon wichtig: Eigentümer oder Pilot????
      Und... gelten die Safe-Drohne Plaketten auch?


      Zu den o.g. Punkten sind nun generelle Betriebsverbote ausgesprochen worden für zb. Menschenansammlungen, Bundes/Fernstraßen, Verkehrswege wie Flüße die Beschifft sind und Wohngrundstücke!
      Wie das hier nun im Detail aussieht...da blicke ich nicht mehr durch...aber in meinen Augen kamen eigentlich nur die Wohngrundstücke zu den schon geltenden Regelungen dazu.

      So, das sind aktuell meine Info´s, ich bitte um Wortmeldungen wenn ich was falsch getippt habe, bzw. um Ergänzungen wenn noch jemand mehr oder was anderes weis..

      VG
      Michael
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
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    • Hallo zusammen ...


      Na, dann weiß man bzw. ich ja jetzt, was man vom DMFV zu halten hat. Wir als pöse, pöse Kopterflieger sind verarscht bzw. geopfert worden.
      Da kann man dann nur hoffen, daß der Schuß für den DMFV nach hinten
      losgeht. In dem Sinne, daß die Gruppe der Kopterflieger imme stärker
      wächst und somit eine interessante und lukrative (Nachwuchs-) gruppe für
      den DMFN ist - hoffentlich jetzt gewesen wäre.



      Wann sollen eigentlich die Änderungen in Kraft treten ?



      Bin ja mal gespannt, wie stringent die Höhenbegrenzung bzw. das Ünberflogverbot von Wohngebieten umgesetzt werden soll.



      Wenn die Regeln ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden, dann kommt das einem Berufsverbot gleich



      1. Denn dann wäre das inspizieren von Windrädern oder hohen
      Industrieschornsteinen im Auftrag mit Ausnahmegenehmigung und allen
      weiteren erforderlichen Erlaubnissen nicht mehr möglich ... Einschränkung in der Ausübung des Berufes.



      2. Auch das Abfliegen von Dächern im Auftrag der Haus- und
      Grundstückseigentümer oder im Auftrag anderer Unternehmen
      (selbstverständlich auch hier mit allen erforderlichen Erlaubnissen,
      Genehmigungen und sonstigen bisher notwendigen Regeln) ... Einschränkung in der Ausübung des Berufes.



      Ich hoffe und könnte mir allerdings vorstellen, das für 1. und 2.
      Ausnahmegenehmigungen erteilt werden (von mir aus auch unter Nennung des
      Auftraggebers oder einer schriftlichen Bestätigung seinerseits), da
      hier ja gezielt Objekte beflogen bzw. abgeflogen werden.



      Ich denke, das wird noch sehr interessant, wie solche Fragestellungen
      gelöst werden. Unsere Oberen haben anscheinend gehandelt wie immer, es
      wird über etwas entschieden, wovon die Entscheider nicht wirklich Ahnung
      haben und welches auch nicht zu Ende gedacht wurde.



      Ich denke viele Kopterfirmen werden mit der aktuellen Beschlussfassung
      arge Probleme bekommen und Auswege suchen. Wahrscheinlich auch klagen,
      denn hier sehe ich eindeutig einen Eingriff in die Ausübung des Berufes.



      Hoffentlich kann der BVCP noch etwas bewirken, zumindest hat er es ja versucht. Hingegen
      hat der DMFV nach außen hin gesäuselt, hinter dem Rücken schon die
      Klingen geschärft und mit sybillinschem Lächeln die Kopterflieger
      geopfert. Abgesehen davon, daß ich solch ein Verhalten zum finde, hat der DMFV auch allen anderen Verbänden einen Bärendienst erwiesen.



      Mit tierisch angefressenen Grüßen

      Marc
    • Guter Beitrag Marc!! :thumbup:
      Soweit habe ich zb. noch gar nicht gedacht.
      Du hast völlig recht, da werden noch viele Fragen offen bleiben.
      Allerdings siehst Du am Beispiel Stuttgart und dem Dieselfahrverbot wie egal unserer Regierung die Bevölkerung und somit auch Berufsgruppen sind. X(
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
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    • Hey Ihr Kopterflieger.

      Für mich als momentan rein privater Kopterflieger (aber eben auch Modellflieger) ist die Regelung in ihrer bisherigen Fassung eigentlich etwas gutes.
      Mehr als 100 Meter Höhe habe ich für gute Aufnahmen bisher nicht gebraucht, und finde ich mit einer Phantom 4 von der Fluglageerkennung auch höchst blödsinnig.
      Vor allem muss ich mir zukünftig beim einstellen meiner Videos auf Internet Plattformen keinerlei Gedanken mehr über die Rechtsfrage einer Aufstiegsgenehmigung machen.

      Auch für viele berufstätig fliegende müsste doch die Möglichkeit, unabhängig vom zu befliegenden Bundesland zu sein, was gutes sein.
      Bisher brauchte doch jeder (theoretisch) 16 Aufstiegsgenehmigungen um deutschlandweit seine Dienstleistung anbieten zu können.

      Ich kann den Ärger vieler beruflich Fliegender ja gut verstehen, allerdings sind sowohl für die 100m "Höhendeckelung", das überfliegen von Wohngebieten und näher als 100 Meter an Bundes und Wasserstraßen jeweils entsprechende Ausnahmegenehmigungen vorgesehen.
      Ich gehe nicht davon aus, dass eine Landesluftfahrtbehörde große Lust und Personal hat, um jeweils Einzellaufstiegsgenehmigungen zu erteilen. Ich würde davon ausgehen, dass entsprechend spezialisierten Firmen eine pauschale Erlaubnis mit bestimmten Auflagen erteilt wird (vermutlich mit beschränkter Dauer, wie die AAE auf 2 Jahre).

      Nach wie vor halte ich selbst als betroffener die 100 Meter Regelung für Hobbyflieger bei Kontern für eine von den Piloten tragbare, und vor allem technisch umsetzbare Lösung welche nicht zu sehr einschränkt.

      Tut Euch mal den Gefallen, lasst euer Fluggerät auf 100 Meter steigen und bewegt es 100 Meter von euch weg.
      Wenn Ihr jetzt das GPS abschaltet, den Kopter mal ein paar Sekunden rotieren lasst und keinen Blick auf das HUD, die DJI Benutzeroberfläche, die ST10/12/16/24 etc. werft (diese können durchaus mal ausfallen oder unzuverlässigen Daten liefern) und jetzt seid ehrlich zu euch selbst!!! Wer bekommt seinen Kopter noch sicher zurück gesteuert? (und mit sicher meine ich nicht, den Copter losfliegen lassen und mal schauen in welche Richtung er sich bewegt, dann entsprechend korrigieren, das kann nämlich jeh nach Situation auch mal nicht möglich sein)

      Von daher muss ich für mich sagen ist die neue Verordnung in weiten Teilen ein Schritt nach vorn, wenngleich sie eben auch noch Lücken hat, welche es zu füllen gillt.
      Für mich ist ehrlich gesagt aktuell entscheidender, dass ich meinen 3,5 Meter Segler noch sinnvoll am Hang einsetzen kann. Mit den Einschränkungen Sachen Kopterflug, welche für mich unterm Strich eigentlich gar keine sind, kann ich gut leben.

      Auf die Gefahr hin hier jetzt den Unmut meiner Mitforisten auf mich gezogen zu haben,

      Grüße Ferdi
    • Woah. 3,5 Meter Segler? mh Das Ding schlägt ja ein wie eine Bombe, sollte der außer Kontrolle geraten. Wahrscheinlich sind die Flügelkanten scharf und die Flügelspitzen spitz. Und dann noch ohne eigenen Antrieb. Ich bin der Meinung, dass diese Verordnung wirklich noch überarbeitet werden muss. Vielleicht kümmert sich ja mal jemand darum die bestehenden Lücken ans Ministerium zu melden. Da schlummern ungeahnte Gefahrenpotentiale. tele

      Und wie viel C4 so ein 3,5 Meter Segler wohl transportieren kann? ?(
    • ...3,5m ist noch eine mittlere Größe!

      Geh mal in die Alpen und schau dir gewohnte Startplätze an...da fliegen auch viele mit deutlich über 4 Meter, oder auch mir Eigenantrieben vom Impeller, Klapppropeller und sogar Turbinen rum.
      (Ok die dann weniger im Hangflug ^^ )

      Was nicht selten passiert, daß die Modell sich in der Luft zerlegen (GFK Flächer können regelrecht "explodieren") und die herabfallenden Trümmerteile ergeben schon ein erheblichen Gefahrenpotential.
      Ich hab´s oft genug gesehen... (auch einer meiner Segler.. ;( ;) )
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
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    • Matcher / U SC schrieb:

      Woah. 3,5 Meter Segler? mh Das Ding schlägt ja ein wie eine Bombe, sollte der außer Kontrolle geraten. Wahrscheinlich sind die Flügelkanten scharf und die Flügelspitzen spitz. Und dann noch ohne eigenen Antrieb. Ich bin der Meinung, dass diese Verordnung wirklich noch überarbeitet werden muss. Vielleicht kümmert sich ja mal jemand darum die bestehenden Lücken ans Ministerium zu melden. Da schlummern ungeahnte Gefahrenpotentiale. tele

      Und wie viel C4 so ein 3,5 Meter Segler wohl transportieren kann? ?(
      Ein 3, 5 Meter Segler ist nichts besonders
      Auf den meisten Modellflugplätzen sind Modelle bis 25kg erlaubt.
      Am Samstag fand hier das Frühlingsfliegen statt mit Modellen bis 150 kg abfluggewicht.
      Dürfen allerdings nur extra zugelassenen Plätzen geflogen werden und es sind besondere Vorgaben vom Modell und dem Piloten zu erfüllen .

      Das die Verordnung hier und da über das Ziel hinaus schiesst steht ausser Frage.
      Aber trotzdem hätte es noch viel Schlimmer kommen können.
      Wäre die Verordnung so durchgegangen wie in der ürsprünglichen Fassung, hätte das Aus für viele Modellsportler bedeutet.
    • Hallo Buma,

      ich stimme Dir ja zu, es hätte viel schlimmer kommen können.
      Allerdings wird ein schlechtes Ergebnis auch nicht besser, wenn man sagt "Es hätte auch schlimmer kommen können.". no:-)

      Fakt ist, in der durchgeunkenen Fassung sind noch diverse Fragen offen. Angefangen, von wie und wer den Kentnissnachweis ausstellt, wie die Plakette im Detail aussehen sollen bis hin zu den Fragestellungen hinsichtlich der Höhenbegrenzung bzw dem Überflugverbot von Wohngebieten. Dies stellt in der jetzigen Form eine erhebliche Einschränkung für die gewerblichen Kopterflieger dar. Hier hoffe ich auf Ausnahmeregelungen, da hier ja gezielt Objekte an- bzw. abgeflogen werden. Aber bislang steht hiervon auch nichts.

      Hier gibt es also noch viel klärungsbedarf, viel Unwägbarkeiten, ...

      Hier bedarf es noch viel Intervention und vieler Diskussionen, auch mit den zzuständigen Behörden ... Schließlich sollen die einzelnen Länder bei der konkreten Umsetzung einige Freiheiten haben. Ich kann bzw. will mir nicht vorstellen, das sie eine art "Berufsverbot" für die gewerblichen Kopter durchführen wollen. Das hätte definitiv einige Klagen zur Folge.

      Ich werde jedenfalls noch diese Woche bei unserer Luftfahrtbehörde (SH) auftauchen und denen einige Löcher in den Bauch fragen, auch auf die Gefahr hin Achselzucken und verständnislose Blicke zu ernten, begleitet von einem gemurmelten "Daran haben wir ja noch gar nicht gedacht" mh
    • Ich wollte gerade meinen, der Segler den ich da habe ist eher ein "kleiner".
      Gefahrenpotential ist definitiv gegeben.
      Was viele nachdenklich macht (vor allem bei den "klassischen" Modellfliegern ist die Tatsache, dass man einen Kopter nicht wirklich fliehen können muss, um ihn langfristig durch die Luft zu bewegen. Ich kann, dank "intelligenter" Flugmodi meinen Phantom 4 Pro mittlerweile fliegen, ohne auch nur ein einziges Mal einen Steuerknüppel berühren zu müssen.
      Viele beherrschen ihr Fluggerät einfach nicht ausreichend.
      Das das vermutlich niemanden hier im Forum betrifft ist irgendwie klar, wir sind schließlich alle hier um uns zu informieren und auszutauschen und genau das ist es was uns von denen unterscheidet auf welche die neue Verordnung abzielt.
      Wenn ich Kunde gleich in einem roten Info Blatt oben auf in der Verpackung mitteile: Maximale Höhe 100 Meter, nur auf Sicht, Versicherungspflicht, keine Personenansammlungen, 100m zu bestimmten Verkehrswegen wäre schon viel gewonnen.
      Leider fehlt in der Verordnung die Pflicht der Hersteller so etwas mal konsequent umzusetzen.

      Noch mal zurück zum Gefahrenpotential von klassischen Modellflugzeugen: bei jemandem der sein Fluggerät nicht beherrscht endet das Gefahrenpotential spätestens zwischen dem ersten Start und der Landung.
      Meistens fängt man mit solch einem Hobby an, indem man sich die Technik in einem Verein erklären lässt und dort auch geschult wird. Dazu gehört !meistens! auch das vermitteln der rechtlichen Grundlagen. Das ist meiner Meinung nach der Grund weswegen es bisher mit Modellflugzeugen zu wenig ernsten Unfällen mit Unbeteiligten gekommen ist.

      Wie gesagt ich finde, dass die Neuregelung für die Hobbyflieger eher Vor- als Nachteile bringt. Vor allem was das Veröffentlichen des geschossenen Bild und Videomaterials betrifft.

      Auch gibt es bisher ungeklärtes in Sachen Kentnissnachweis, Ausnahmegenehmigungen etc. aber ich habe bisher alle entsprechenden Behörden und Verantwortlichen so erlebt, dass es nicht Zielsetzung ist die gewerblichen zu beschneiden oder zu überregulieren, dafür ist weder Motivation noch Personal gegeben.

      Grüße Ferdi
    • Nun ja. Die Verordnung muss da trotzdem nachgebessert werden. Denkt doch auch mal an die Kinder, die von den abschmierenden Modellfliegern zerhackt werden könnten !!! Ja, die Modellflieger sind schon die besseren und weitaus intensiver geschulten Piloten. Analog zum Hundebereich quasi mit Wesensprüfung gesegnet.

      Die Kennzeichnungspflicht wird bestimmt auch kommen. Der in die Rückspiegel von PKW geritzte Text "Objects in the rear view mirror may appear closer than they are" ist eh schon längst überfällig.

      Und jetzt alle:" Der Verein, der Verein hat immer Recht!!"

      Ihr merkt vermutlich schon, dass ich bei dem Thema etwas zynisch unterwegs bin. Wen´s stört, bitte einfach überlesen.
    • Matcher / U SC schrieb:

      Wen´s stört, bitte einfach überlesen.
      Nö...mich nicht, unsere ganzes Land ist aktuelle etwas "komisch" ...passt schon :thumbsup: Frei Schnauze sag ich immer....
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
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    • Hmmm also aktuell bin ich mein eigener wildfliegender Wanderverein :thumbsup:
      Allerdings kann ich von deutscher Vereinsmeierei frustrierte Menschen nur zu gut verstehen, bin selbst einer davon.

      Sein Fluggerät zu kennzeichnen ist für mich jetzt auch nichts neues, allerdings graut mir davor eine feuerfeste Plakette auf den "appleartig" durchgestylten P4 pro zu pappen. Hab mich doch gerade erst an das (im Grunde furchtbare) Hochglanzauseinemguss Design in weiß (igitt) gewöhnt.
      Bin gespannt, wie ich das dann nach der Übergangsfrist umsetzen muss. Ist ja fast keine gerade und größere Fläche an dem Ding vorhanden wo kein Sensor behindert wird wenn da was klebt. wal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ferdi ()

    • Ich sags ja. Wesenstest bestanden, bestausgebildet, im Verein, Pilotenuniform im Schrank, Plakette auf dem Gerät, Plakette auf der Stirn, Plakette auf dem A**** ...

      Eben die "Guten"