Hallo zusammen,
nun wird es leider schon fast faktisch (der Dobrindt wird die Änderungen der LuftVo und LuftVzo wohl bis zum April unterschreiben) und die neue Drohnenverordnung wird wohl bald in Kraft treten.
Nach meinem Kenntnisstand wird sich als wichtigste Punkte ändern:
Drohnenführerschein
Die Steuerer von Drohnen ab 2kg Startgewicht benötigen nach einer Übergangsfrist ab dem 01.10.2017 einen Nachweis "bestimmter Kenntnisse".
Leider gibt es bisher noch keine offizielle Stelle welche den Kenntnisstand auch prüfen oder bestätigen kann/darf
Aufstiegserlaubnis
So wie es aussieht werden ab dem 1.4.2017 (nach Dobrindt Unterschrift) keine Aufstiegs und Einzelfluggenehmigungen mehr benötigt.
Dies gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Drohnenflug! Dies gilt für alle Drohnen/Multikopter unter 5kg Startmasse.
Kennzeichnungspflicht
Für die Drohnen ab einem Stargewicht von 250g müßten dann ab dem 1.4.2017 eine feuerfeste Beschriftung mit Namen und Anschrift des Piloten/Eigentümers am Kopter angebracht sein.
Hier wäre für mich schon wichtig: Eigentümer oder Pilot????
Und... gelten die Safe-Drohne Plaketten auch?
Zu den o.g. Punkten sind nun generelle Betriebsverbote ausgesprochen worden für zb. Menschenansammlungen, Bundes/Fernstraßen, Verkehrswege wie Flüße die Beschifft sind und Wohngrundstücke!
Wie das hier nun im Detail aussieht...da blicke ich nicht mehr durch...aber in meinen Augen kamen eigentlich nur die Wohngrundstücke zu den schon geltenden Regelungen dazu.
So, das sind aktuell meine Info´s, ich bitte um Wortmeldungen wenn ich was falsch getippt habe, bzw. um Ergänzungen wenn noch jemand mehr oder was anderes weis..
VG
Michael
nun wird es leider schon fast faktisch (der Dobrindt wird die Änderungen der LuftVo und LuftVzo wohl bis zum April unterschreiben) und die neue Drohnenverordnung wird wohl bald in Kraft treten.
Nach meinem Kenntnisstand wird sich als wichtigste Punkte ändern:
Drohnenführerschein
Die Steuerer von Drohnen ab 2kg Startgewicht benötigen nach einer Übergangsfrist ab dem 01.10.2017 einen Nachweis "bestimmter Kenntnisse".
Leider gibt es bisher noch keine offizielle Stelle welche den Kenntnisstand auch prüfen oder bestätigen kann/darf
Aufstiegserlaubnis
So wie es aussieht werden ab dem 1.4.2017 (nach Dobrindt Unterschrift) keine Aufstiegs und Einzelfluggenehmigungen mehr benötigt.
Dies gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Drohnenflug! Dies gilt für alle Drohnen/Multikopter unter 5kg Startmasse.
Kennzeichnungspflicht
Für die Drohnen ab einem Stargewicht von 250g müßten dann ab dem 1.4.2017 eine feuerfeste Beschriftung mit Namen und Anschrift des Piloten/Eigentümers am Kopter angebracht sein.
Hier wäre für mich schon wichtig: Eigentümer oder Pilot????
Und... gelten die Safe-Drohne Plaketten auch?
Zu den o.g. Punkten sind nun generelle Betriebsverbote ausgesprochen worden für zb. Menschenansammlungen, Bundes/Fernstraßen, Verkehrswege wie Flüße die Beschifft sind und Wohngrundstücke!
Wie das hier nun im Detail aussieht...da blicke ich nicht mehr durch...aber in meinen Augen kamen eigentlich nur die Wohngrundstücke zu den schon geltenden Regelungen dazu.
So, das sind aktuell meine Info´s, ich bitte um Wortmeldungen wenn ich was falsch getippt habe, bzw. um Ergänzungen wenn noch jemand mehr oder was anderes weis..
VG
Michael
Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
NICHTS! TIME TO CHANGE
NICHTS! TIME TO CHANGE