§ 21b LuftVOHeino Kranz schrieb:
Jedoch ca. 1,5 km entfernt eine Bundes-Wehr kasserne
3.
(……) seitlicher Abstand von 100 Meter von der Begrenzung von (...…..) militärischen Anlagen und Organisation mit Sicherheitsaufgaben, (…..).
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§ 21b LuftVOHeino Kranz schrieb:
Jedoch ca. 1,5 km entfernt eine Bundes-Wehr kasserne
Bundeswehr, Veranstaltung?Heino Kranz schrieb:
Und wie ist der Sachverhalt im Datenschutz?
Kann der Veranstalter für alle anwesenden Personen entscheiden?
Ist dann wie bei Sportveranstaltungen.Heino Kranz schrieb:
Kann der Veranstalter für alle anwesenden Personen entscheiden?
MaxHRO schrieb:
Ist dann wie bei Sportveranstaltungen.Theoretisch und eigentlich sollte er das können, wenn er das richtig kommuniziert.
Aber praktisch kann das nerven.
Hier im Forum hatte Bilderpower etwas dazu geschrieben, weiß nicht mehr, in welchem Thread, aber das klang etwas zu Ungunsten des Fotografen.
Ich kenne auch einige Leute vom Vorstand eines Sportvereins, die sehen das recht entspannt, so nach dem Motto, unsere Halle, unsere Regeln. Wir schreiben das auf die Eintrittskarten und wer das ablehnt, darf gehen.
Das ist meiner Auffassung nach aber nicht so richtig mit der DSGVO vereinbar.
MaxHRO schrieb:
Ist dann wie bei Sportveranstaltungen.Theoretisch und eigentlich sollte er das können, wenn er das richtig kommuniziert.Heino Kranz schrieb:
Kann der Veranstalter für alle anwesenden Personen entscheiden?
Aber praktisch kann das nerven.
Hier im Forum hatte Bilderpower etwas dazu geschrieben, weiß nicht mehr, in welchem Thread, aber das klang etwas zu Ungunsten des Fotografen.
Ich kenne auch einige Leute vom Vorstand eines Sportvereins, die sehen das recht entspannt, so nach dem Motto, unsere Halle, unsere Regeln. Wir schreiben das auf die Eintrittskarten und wer das ablehnt, darf gehen.
Das ist meiner Auffassung nach aber nicht so richtig mit der DSGVO vereinbar.
Bilderpower schrieb:
Was wirklich geht oder nicht - leider keine richtige Ahnung. Ich bin vorsichtig weil ich nicht der jenige sein möchte der hier postet wie hoch die Strafe ist.