Quelle:m.heise.de/newsticker/meldung/…ib-und-Leben-3645747.html
DJI: Drohnen bis zu 2,2 Kilogramm sind nur geringes Risiko für Leib und Leben
Bild: heise online / Daniel Clören
Kopter-Hersteller DJI hat jetzt ein Whitepaper veröffentlicht, nachdem die US-amerikanische Luftfahrtbehörde das Gewicht, ab dem Dronen ein Risiko für Leib und Leben darstellen, deutlich zu niedrig angesetzt hat.
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Die Forschungsabteilung des Kopter-Herstellers DJI hat am heutigen Dienstag ein Whitepaper mit Untersuchungen veröffentlicht, nach denen das Gewicht für Drohnen die sogenannte "Low Risk"-Kategorie problemlos auf bis zu 2,2 Kilogramm erhöht werden könnte.
Hintergrund ist die aktuell in den USA geltende Grenze von 250 Gramm, ab der nach einer Ende 2015 in Kraft getretenen Vorschriften der US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) unbemannten Flugobjekte registriert werden müssen. Die FAA setzt dieses Gewicht laut DJI mit der Grenze gleich, bis zu der von Drohnen nur eine geringe Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht. An diesen Wert orientieren sich seither weltweit die jeweils zuständigen Behörden.
Angeblich falscher Ansatz
Laut DJI habe die seinerzeit von der US-Luftfahrbehörde eingesetzte "Registration Task Force" (RTF) den Wert anhand eines dreiteiligen Modells ermittelt, bei denen unter anderem ein 48 Jahre alter Ansatz zur Risikoabschätzung herangezogen wurde. Bei dem war es ursprünglich um die Auswirkungen eines thermonuklearen Krieges gegangen – unter Beachtung der damals bestehenden medizischen Versorgung. Bei einer Neuberechnung ist die Forschungsabteilung zu dem Vorschlag gekommen, die Grenze auf 2,2 Kilogramm zu erhöhen.
Interessanterweise war einer der Verfasser des Whitepapers Dr. Brendan Schulman, bei DJI Vice President of Policy and Legal Affairs, nach eigenen Angaben als RTF-Mitglied an der Festlegung des Wertes beteiligt. Allerdings sei die Entscheidung unter Zeitdruck gefallen. Zudem sei es ursprünglich nur um die reine Registrierungspflicht gegangen; später sei dieser Wert aber auch für die Einstufung in die "Low Risk"-Kategorie herangezogen worden.
Auch in der geplanten Neufassung der deutschen Drohnenverordnung taucht der Wert von 250 Gramm auf – in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht mit einer Plakette. Der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen soll künftig einen Kenntnisnachweis aber erst ab einem Gewicht von 2 Kilogramm erfordern. Der beliebte Quadrokopter DJI Phantom 4 Pro wiegt inklusive Akku und Kamera rund 1,4 Kilogramm.
Das Whitepaper wurde im Dezember als Referenz für weitere
Diskussionen rund um die Regulierung von Drohnen erstellt und ist nun
als PDF-Datei verfügbar.
(nij)
DJI: Drohnen bis zu 2,2 Kilogramm sind nur geringes Risiko für Leib und Leben
Bild: heise online / Daniel Clören
Kopter-Hersteller DJI hat jetzt ein Whitepaper veröffentlicht, nachdem die US-amerikanische Luftfahrtbehörde das Gewicht, ab dem Dronen ein Risiko für Leib und Leben darstellen, deutlich zu niedrig angesetzt hat.
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Die Forschungsabteilung des Kopter-Herstellers DJI hat am heutigen Dienstag ein Whitepaper mit Untersuchungen veröffentlicht, nach denen das Gewicht für Drohnen die sogenannte "Low Risk"-Kategorie problemlos auf bis zu 2,2 Kilogramm erhöht werden könnte.
Hintergrund ist die aktuell in den USA geltende Grenze von 250 Gramm, ab der nach einer Ende 2015 in Kraft getretenen Vorschriften der US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) unbemannten Flugobjekte registriert werden müssen. Die FAA setzt dieses Gewicht laut DJI mit der Grenze gleich, bis zu der von Drohnen nur eine geringe Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht. An diesen Wert orientieren sich seither weltweit die jeweils zuständigen Behörden.
Angeblich falscher Ansatz
Laut DJI habe die seinerzeit von der US-Luftfahrbehörde eingesetzte "Registration Task Force" (RTF) den Wert anhand eines dreiteiligen Modells ermittelt, bei denen unter anderem ein 48 Jahre alter Ansatz zur Risikoabschätzung herangezogen wurde. Bei dem war es ursprünglich um die Auswirkungen eines thermonuklearen Krieges gegangen – unter Beachtung der damals bestehenden medizischen Versorgung. Bei einer Neuberechnung ist die Forschungsabteilung zu dem Vorschlag gekommen, die Grenze auf 2,2 Kilogramm zu erhöhen.
Interessanterweise war einer der Verfasser des Whitepapers Dr. Brendan Schulman, bei DJI Vice President of Policy and Legal Affairs, nach eigenen Angaben als RTF-Mitglied an der Festlegung des Wertes beteiligt. Allerdings sei die Entscheidung unter Zeitdruck gefallen. Zudem sei es ursprünglich nur um die reine Registrierungspflicht gegangen; später sei dieser Wert aber auch für die Einstufung in die "Low Risk"-Kategorie herangezogen worden.
Auch in der geplanten Neufassung der deutschen Drohnenverordnung taucht der Wert von 250 Gramm auf – in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht mit einer Plakette. Der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen soll künftig einen Kenntnisnachweis aber erst ab einem Gewicht von 2 Kilogramm erfordern. Der beliebte Quadrokopter DJI Phantom 4 Pro wiegt inklusive Akku und Kamera rund 1,4 Kilogramm.
Das Whitepaper wurde im Dezember als Referenz für weitere
Diskussionen rund um die Regulierung von Drohnen erstellt und ist nun
als PDF-Datei verfügbar.
(nij)
Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
NICHTS! TIME TO CHANGE
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