Bundegesetzesblatt vom 06.04.2017 Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten

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    • Nur mal als INFO:

      Der Bundesanzeiger verkündet NUR was gewändert werden WIRD!!
      Das ist noch keine gültige Fassung der LuftVo!
      Aktuell leben wir in einer "Schwebe" was angeht:
      Die Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 07.10.2017.
      Der Kenntnisnachweis ist ab dem 01.10.2017 für Flugmodelle und UAS ab 2kg mit zuführen, da erst dann die Verordnung rechtskräftig wird (wenn denn so vorher in der LuftVo übernommen!)

      Also was mich am meisten stört:
      - Wohngrundstücke überfliegen
      - 100m seitl Abstand zu Wasserstraßen und Bundesstraßen

      Mit dem Rest kann ich leben..100Meter zzgl 10% =110 ...so sehe ich das mal.
      Keine der heutigen Drohnen kann rechstsicher die Höhe ÜG auf +/10-20m genau messen oder dokumentiern. Denn dazu würde es geichte und geprüfte (vom LBA) Barometersysteme benötigen.
      Ganz logisch. Der Staat will mit seiner Gesetzeswut und Regelungswahnsinn verarscht werden, also tun ich das auch (Im Rahmen versteht sich!)
      Also, wer mir eine Übertretung der Höhe oder genauen Position des Kopters nachweisen will, muß dies schon mit Gerichtlich zugelassenen Geräten machen (wie beim Blitzer für´s Auto).
      Die gibt es, aber die Wahrscheinlichkeit (gerade zb. im Westerwald) auf ein solches Gerät samt Personal auf der Wiese zu treffen ist extrem gering. wink1;.

      Mann sollte sich vor Augen führen:
      Innerhalb geschl. Ortschaften ist nur 50kmH erlaubt (StVo), und nun fragst sich selber mal jeder wann Er das letzte mal 55 oder 60KmH dort gefahren ist! ;)
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Ich hab da gleich eine Verständnisfrage:
      Bedeutet Flughöhe 100m jetzt 100m über Grund (dann ist das Problem mit dem Westerwald gelöst) oder wird die Höhe des Startplatzes als Nullpunkt zu Grunde gelegt?

      Und der Wisch heißt:
      Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

      und unten steht:
      Die Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
      Artikel 1 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft

      Die Verkündung war am 06.04.2017, somit ist die Verordnung (vorbehaltlich des Satzes 2) ab dem 07.04.2017 also ab morgen in Kraft.
      Die Kennzeichnungspflicht gilt dann ab dem 01.10.2017
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Genau so interpretiere ich das auch immer, nur Sinn macht das jetzt keinen.
      Der Airbus A380 wird sicherlich nicht im Westerwald oder wo auch immer bei jeder Hangkante seine Flughöhe ändern.

      So wirklich überprüfen kann ich als Kopterpilot die Sache auch nicht, denn wenn ich auf 100 Meter aufsteige und über eine Hangkante fliege, zeigt mir meine ST10 nach wie vor 100 Meter an. Öhm glaube ich zumindest, hab aber noch nie so genau drauf geachtet. mh
      Gruß - Bernd

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    • Leute es sagt doch keiner, dass Ihr wie angenagelt euch permanent an die 100 Meter über Grund halten müsst. Und auch Bei Bundesfernstraßen wird niemand mit einem Laserdistanzmessgerät auf euch Jagt machen.
      Dies sind in erster Linie Maßgaben, welche zu tragen kommen, wenn es wirklich einen Schaden oder Zwischenfall gibt.
      Einen Mindestabstand zu Autobahnen, Bundesstraßen und Zugstrecken einzuhalten war schon vor der Neuregelung eine gute Idee. Und ob das nun 75 oder Hundert Meter sind kann doch kaum jemand per Augenmaß zuverlässig abschätzen.
    • + Ferdi,
      da hast du natürlich absolut Recht denn es dürfen ab morgen natürlich auch 23,15; 97,23; 62,43 ..... Meter sein. :P
      Niemand braucht mit seinem Kopter "wie angenagelt" auf 100 Meter zu stehen denn die Zahl 100 war jetzt nur als Beispielzahl gedacht, vielleicht hätte ich besser eine Zahl kleiner 100 gewählt denn die 100 scheint im Moment sehr für Aufregung zu sorgen bzw. liegt einigen schwer im Magen.

      Der Sinn der Frage war ja auch eigentlich ein Anderer und hatte jetzt nichts mit 100 zu tun.

      en.wikipedia.org/wiki/The_100_…/File:Logo_of_the_100.jpg

      Und ja, solange nicht passiert kräht da auch kein Hahn nach ob die Höhe jetzt 100 oder 125,19 Meter waren und/oder der Abstand 100 oder 87,88 Meter waren.
      Sollte aber etwas passieren könnte die Sache schon eng werden und wenn es dann auch noch um Personenschäden geht, noch viel enger.
      Dann kannst du nur hoffen das dein Multikopter komplett abfackelt und du Zeit und Gelegenheit hast deine Funke hinterher zu werfe.
      Michael kann da ein Lied von singen, er hatte da aus Modellflugaufsicht schon einige Begegnungen der dritten Art.

      Bitte nicht falsch verstehen, die neue Verordnung machen Sinn und ist (leider) dem Fehlverhalten vieler vieler Multikopterflieger geschuldet.
      Für die unter uns die schon immer den Kopf nicht mit einschalten der Funke abgeschaltet haben und das trifft ja wohl auf uns alle hier zu, gibt es ja so viel Neues nicht.

      Jut, aber meine Frage steht immer noch an.
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
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    • Ja nee is klar, in der Praxis interessieren ja keine Gesetze und Verordnungen iskl::-

      und nöö, ich wohne nicht in Hamburg, darum ist das für mich natürlich nicht bekannt.
      Bin am letzten WE im kontrollierten Luftraum der DFS (EDDK) geflogen, dass wusste ich da ich mich als Safe-Dronepilot ja vorher informiere und da war 30 Meter Flughöhe natürlich Maxgrenze.

      Probleme habe bzw. bekomme ich nur, wenn mir meine Flughöhe egal ist, weil es ja in der Praxis in 99% nicht wirklich jemanden interessiert.
      Muss ich das jetzt verstehen? ;)
      Gruß - Bernd

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