Neue Richtlinie der DFS gültig ab 12. Mai 2017

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    • Neue Richtlinie der DFS gültig ab 12. Mai 2017

      Die zur Zeit bestehende Richtlinie der DFS (Deutsche Flugsicherung) in der die generelle Freigabe im überwachten Luftraum geregelt ist verliert zum 12 Mai 2017 ihre Gültigkeit.
      Sie wird ersetzt durch die neue Richtlinie 1-1023-17
      Wenn ich das jetzt richtig gelesen bzw. verstanden habe wird im überwachten Luftraum der DFS die generelle Höhenfreigabe von 50m über Grund erteilt.
      In der noch wenige Tage gültige Version waren es 30m über Grund.
      Nach wie vor gilt diese Freigabe natürlich nur unter der Beachtung einiger Punkte wie: Entfernung zum nächsten Flughafen, Sichtweite, Gewicht des Multikopters ......

      dfs.de/
      Dateien
      Gruß - Bernd

      Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
      Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
      Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
      Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
    • Hi Bernd,

      danke für´s Posten (ich kam noch nicht dazu)!!

      Jepp, unsere Dröhnchen werden eigentlich gleich behandelt wie normale Luftfahrzeuge.
      Schön ist es auch zu lesen, daß nun ausdrücklich Flüge innerhalb des Flugplatzes möglich sind.
      Ich habe das ja Glück enstpr. Sprechfunkzeugnisse zu haben, allerdings wird das wohl schweirig wegen den einprogrammierten NFZ´s...

      Ich sehe hier im gesamten eine deutliche Lockerung bzw. erweiterte Möglichkeiten rund um Flugplätze & Co. :thumbup: :thumbup:
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f