Die zur Zeit bestehende Richtlinie der DFS (Deutsche Flugsicherung) in der die generelle Freigabe im überwachten Luftraum geregelt ist verliert zum 12 Mai 2017 ihre Gültigkeit.
Sie wird ersetzt durch die neue Richtlinie 1-1023-17
Wenn ich das jetzt richtig gelesen bzw. verstanden habe wird im überwachten Luftraum der DFS die generelle Höhenfreigabe von 50m über Grund erteilt.
In der noch wenige Tage gültige Version waren es 30m über Grund.
Nach wie vor gilt diese Freigabe natürlich nur unter der Beachtung einiger Punkte wie: Entfernung zum nächsten Flughafen, Sichtweite, Gewicht des Multikopters ......
dfs.de/
Sie wird ersetzt durch die neue Richtlinie 1-1023-17
Wenn ich das jetzt richtig gelesen bzw. verstanden habe wird im überwachten Luftraum der DFS die generelle Höhenfreigabe von 50m über Grund erteilt.
In der noch wenige Tage gültige Version waren es 30m über Grund.
Nach wie vor gilt diese Freigabe natürlich nur unter der Beachtung einiger Punkte wie: Entfernung zum nächsten Flughafen, Sichtweite, Gewicht des Multikopters ......
dfs.de/
Gruß - Bernd
Einer der letzten Yuneec Q500 4K Flieger
Im Gegensatz zum Hirn, meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
Übrigens, ich bevorzuge das "Neutrum contextualis"
Das Unwort des Jahres 2023: Wärmepumpe
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